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   OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12   

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https://dejure.org/2013,490
OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12 (https://dejure.org/2013,490)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2013 - 11 PA 294/12 (https://dejure.org/2013,490)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 11 PA 294/12 (https://dejure.org/2013,490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachtes erfolgten Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes durch einen später durchgeführten Wesenstest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NHundG § 3 Abs. 2; NHundG § 7 Abs. 1 S. 2
    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachtes erfolgten Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes durch einen später durchgeführten Wesenstest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachtes erfolgten Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes durch einen später durchgeführten Wesenstest

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gefahrenverdacht reicht zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

  • weka.de (Kurzinformation)

    Gefährlicher Hund muss auch nach positivem Wesenstest als gefährlich eingestuft werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 321
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05

    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12
    Wie der Senat mit Beschluss vom 12. Mai 2005 (- 11 ME 92/05 -, Nds.VBl. 2005, 213, juris, Rn. 7) dargelegt hat, hatte der Nds. Gesetzgeber mit der Regelung in § 3 Abs. 2 NHundG a.F. (v. 12.12.2002 i.d.F. vom 30.10.2003, Nds.GVBl. 2003, 2; 2003, 367) auf die geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen, mit der nicht erst einer auf Tatsachen begründeten Gefahr, sondern bereits einer möglichen Gefahr (Gefahrenverdacht oder Besorgnispotential) begegnet werden sollte.
  • OVG Niedersachsen, 13.08.2009 - 11 ME 287/09

    Anordnung eines Leinenzwangs unabhängig von der Gefährlichkeit eines Hundes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Amtstierarzt um eine sachverständige Person handelt, die grundsätzlich über die nötige Fachkompetenz verfügt, um zu beurteilen, ob von dem betreffenden Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (vgl. Senatsbeschl. v. v. 25.2.2010 - 11 ME 82/10 - u. v. 13.8.2009 - 11 ME 287/09 - BayVGH, Beschl. v. 14.7.2008 - 9 CS 08.536 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12
    Daran hat sich auch unter der Geltung des NHundG in der Fassung vom 26. Mai 2011 (Nds.GVBl. 2011, 130, 184), mit dem mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 die Vorschriften des § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 NHundG an die Stelle der vormals geltenden § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 NHundG a.F. getreten sind, nichts geändert (vgl. Senatsbeschl. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, Nds.VBl. 2012, 190, juris).
  • VG Braunschweig, 28.11.2006 - 5 B 312/06

    Aufschiebende Wirkung; Begleithundeprüfung; Beißvorfälle; Beteiligung an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12
    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.
  • VG Stade, 24.02.2010 - 1 A 77/09

    Regelung eines speziellen Verfahrens für eine erneute Überprüfung und Aufhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12
    Anlass für weitergehende Regelungen, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeitsfeststellung (vgl. dazu das im Schriftlichen Bericht ausdrücklich zitierte Urteil des VG Stade v. 24.2.2010 - 1 A 77/09 -, juris, Rn. 36) oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen der Rechtsfolgen des § 14 NHundG über die Aufhebung des Leinenzwanges hinaus (vgl. dazu etwa VG Braunschweig, Beschl. v. 28.11.2006 - 5 B 312/06 -, juris, Rn. 35), hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen.
  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 9 CS 08.536

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Amtstierarzt um eine sachverständige Person handelt, die grundsätzlich über die nötige Fachkompetenz verfügt, um zu beurteilen, ob von dem betreffenden Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht (vgl. Senatsbeschl. v. v. 25.2.2010 - 11 ME 82/10 - u. v. 13.8.2009 - 11 ME 287/09 - BayVGH, Beschl. v. 14.7.2008 - 9 CS 08.536 -, juris).
  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 136/11

    Feststellung der Gefährlichkeit; gefährlicher Hund; Ausnahme; artgerechtes

    - Zwischenzeitlich habe das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15.1.2013 - 11 PA 294/12 - entschieden, dass die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nicht nachträglich dadurch in Frage gestellt werden könne, dass sich bei einem später durchgeführten Wesenstest keine tatsächlichen Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes ergäben.

    Anlass für eine weitergehende Regelung, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeit oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, a.a.O.; B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Ein bestehender Verdacht der Gefährlichkeit eines Hundes kann danach weder durch eine nachträgliche positive Entwicklung des Hundes infolge eines Trainings noch durch einen nachträglich eingeholten Wesenstest in Zweifel gezogen werden (Nds. OVG, B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, a.a.O.).

    Der Wesenstest selbst ist - insoweit verweist der Beklagte zutreffend auf den Beschluss des Nds. OVG, B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, a.a.O. - zwar nicht geeignet, einen bestehenden Verdacht der Gefährlichkeit eines Hundes durchgreifend in Zweifel zu ziehen, doch kommt es darauf im vorliegenden Fall auch nicht an.

  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 183/10

    Gefährlicher Hund; Auflage; Maulkorb; Feststellung der Gefährlichkeit

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die bereits zum NHundG in der vorliegend maßgeblichen Fassung vom 30.10.2003 ergangene Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts aufgegriffen, wonach die Behörde einer spezifischen oder auch geänderten Einschätzung des von einem Hund ausgehenden Gefahrenpotentials auf der Rechtsfolgenseite durch Anordnungen zu den Haltungsbedingungen Rechnung tragen kann bzw. muss (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - ; B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Anlass für eine weitergehende Regelung, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeit oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, a.a.O.; B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Ein bestehender Verdacht der Gefährlichkeit eines Hundes kann danach weder durch eine nachträgliche positive Entwicklung des Hundes infolge eines Trainings noch durch einen nachträglich eingeholten Wesenstest in Zweifel gezogen werden (Nds. OVG, B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15

    Gefährlicher Hund; Ausnahme; artgerechtes Verhalten

    Anlass für eine weitergehende Regelung, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeit oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, a.a.O.; B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Ein bestehender Verdacht der Gefährlichkeit eines Hundes kann danach weder durch eine nachträgliche positive Entwicklung des Hundes infolge eines Trainings noch durch einen nachträglich eingeholten Wesenstest in Zweifel gezogen werden (Nds. OVG, B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, a.a.O.).

  • VG Osnabrück, 22.02.2013 - 6 A 125/12

    Gefährlicher Hund; Feststellung der Gefährlichkeit

    Anlass für eine weitergehende Regelung, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeit oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, a.a.O.; B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Ein bestehender Verdacht der Gefährlichkeit eines Hundes kann danach weder durch eine nachträgliche positive Entwicklung des Hundes infolge eines Trainings noch durch einen nachträglich eingeholten Wesenstest in Zweifel gezogen werden (Nds. OVG, B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, a.a.O.).

  • VG Braunschweig, 23.09.2015 - 5 A 188/14

    Anwendungsbereich; Beißvorfall; Bundesland; Erledigung; Führen; Gefahrenverdacht;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der erkennenden Kammer stellt das positive Ergebnis eines Wesenstests bzw. einer entsprechenden Begutachtung die Rechtmäßigkeit einer zuvor erfolgten Gefährlichkeitsfeststellung nicht in Frage (vgl. Nds. OVG, B. v. 25.01.2013 - 11 PA 294/12 -, juris Rn. 7 ff.).

    Sie wird durch nachträgliche Erkenntnisse zur Hundehaltung, beispielsweise durch einen nachträglich durchgeführten positiven Wesenstest, nicht infrage gestellt (vgl. Nds. OVG, B. v. 25.01.2013 - 11 PA 294/12 -, juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2013 - 11 LA 100/13

    Ausräumen des Verdachts der Gefährlichkeit eines Hundes infolge eines tödlichen

    Der Beklagte weist zwar zu Recht darauf hin, dass die aufgrund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachts erfolgte Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nicht nachträglich dadurch in Frage gestellt werden kann, dass sich etwa bei einem später durchgeführten Wesenstest keine tatsächlichen Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes ergeben haben (Senatsbeschl. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, juris m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 766/14

    Anderes Tier; Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund;

    Die - wie hier - aufgrund eines zu Recht angenommenen Gefahrenverdachts erfolgte Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht nachträglich dadurch in Frage gestellt werden, dass sich etwa bei einem später durchgeführten Wesenstest keine tatsächlichen Hinweise auf eine gesteigerte Aggressivität des Hundes ergeben (Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2013 - 11 PA 294/12 -, juris).
  • VG Osnabrück, 23.01.2014 - 6 B 88/13

    Ausbruchsichere Unterbringung; Bestimmtheit; Hundehaltung; Leinenzwang

    In der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 25.01.2013 - 11 PA 294/12 -, juris, m.w.N.), der die Kammer folgt, ist bereits seit längerem geklärt, dass der zu Recht angenommene Verdacht der Gefährlichkeit eines Hundes nicht nachträglich dadurch in Frage gestellt wird, dass sich in einem später durchgeführten Wesenstest keine Hinweise für eine gesteigerte Aggressivität des Hundes ergeben haben; demgemäß führt ein positiver Wesenstest nicht dazu, dass der Bescheid über die Gefährlichkeitsfeststellung nachträglich aufzuheben wäre.
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