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   BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78   

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BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78 (https://dejure.org/1979,446)
BSG, Entscheidung vom 15.03.1979 - 11 RA 36/78 (https://dejure.org/1979,446)
BSG, Entscheidung vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78 (https://dejure.org/1979,446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 92
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77

    Der Rentenversicherungsträger muß bestrebt sein, die berufliche Eingliederung

    Auszug aus BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78
    Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) entschieden hat (BSGE 46, 198), ist es ferner nicht Aufgabe des Rentenversicherungsträgers, im Rahmen der beruflichen Rehabilitation dem einzelnen Versicherten eine beruflich möglichst hohe Qualifikation zu finanzieren.

    Insoweit gelten für die Umschulung als Rehabilitationsmaßnahme in der Rentenversicherung die gleichen Grundsätze, wie sie das BSG zur Umschulung nach dem AFG, sei es als Rehabilitationsmaßnahme, sei es als Maßnahme der beruflichen Bildung, entwickelt hat (BSGE 46, 198).

    Steht aber sonach eine dreijährige Ausbildung zur Erzieherin einer vierjährigen Ausbildung zur Sozialpädagogin gegenüber, so ist zu beachten, daß § 14a Abs. 3 Satz 2 AVG über seinen Wortlaut hinaus einen weiterreichenden Grundsatz enthält; er besagt; daß bei länger als zwei Jahre dauernden Maßnahmen der Versicherungsträger regelmäßig nur die kürzere Ausbildung fördern darf, wenn der Versicherte durch sie eingegliedert werden kann (BSGE 46, 198).

  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 148/74

    Die Rehabilitation Behinderter durch die BA beschränkt sich nicht nur auf die

    Auszug aus BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78
    Dieser Gesetzesauslegung stehen Urteile des 7. Senats vom 11. März 1976 (BSGE 41, 241, 245) und vom 11. Mai 1976 (SozR 4100 § 57 Nr. 3) nicht entgegen.
  • BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78
    Davon abgesehen könnte die Beklagte wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz ermessensfehlerhaft nur dann gehandelt haben, wenn ihre Entscheidung im vorliegenden Falle im Widerspruch zu einer ständigen und gleichmäßigen Verwaltungsübung stünde (vgl. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 10. Aufl. S. 245 f.; , BVerwGE 46, 89 ff.); für eine solche Verwaltungsübung bietet die Berufung auf einen anders entschiedenen Einzelfall allein noch keinen genügenden Anhalt.
  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 15/72

    Zu möglichen Umschulungsmaßnahmen - Beruflicher Aufstieg - Hochschulstudium -

    Auszug aus BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78
    In letzterer Hinsicht ist bereits entschieden, daß die Umschulung zum Grundschullehrer erst mit der zweiten Lehrerprüfung (vgl. BSG 37, 223 und BSG 40, 185) und die Umschulung zum Masseur und medizinischen Bademeister erst mit Abschluß des Nachpraktikums (vgl. SozR 4100 § 47 Nr. 12) beendet sei.
  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 121/74

    Zum Recht des Behinderten auf Kostenbeteiligung der BA an einem für ihn

    Auszug aus BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78
    Dieser Gesetzesauslegung stehen Urteile des 7. Senats vom 11. März 1976 (BSGE 41, 241, 245) und vom 11. Mai 1976 (SozR 4100 § 57 Nr. 3) nicht entgegen.
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 79/93

    Rentenversicherung - berufliche Rehabilitation - Gesamtplan - Ermessensfehler

    Für die Versicherten iS von § 1236 Reichsversicherungsordnung (RVO) sind nur die Rentenversicherungsträger zuständig, nicht jedoch die BA, auch nicht teilweise (BSGE 48, 92, 98 ff; 50, 111; BSG SozR 4100 § 57 Nrn 9 und 11 sowie 2200 § 1237a Nr. 16).
  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 20/06 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übergangsgeldanspruch - Zeit des

    Dem Ergebnis des Senats kann die frühere Rechtsprechung des BSG nicht entgegengehalten werden, soweit sie unter Geltung des § 14 Abs. 3 Satz 2 Angestelltenversicherungsgesetz alter Fassung (AVG aF = § 1237 Abs. 3 Satz 2 Reichsversicherungsordnung - RVO - aF) bzw § 14a Abs. 3 Satz 1 AVG (= § 1237a Abs. 3 Satz 1 RVO) idF des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7.8.1974 (BGBl 1, 1881) auch Anerkennungs- oder Nachpraktika zu den förderungsfähigen Umschulungsmaßnahmen zählte (BSGE 48, 92 = SozR 2200 § 1236 Nr. 15; SozR 2200 § 1236 Nr. 16; BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10).

    Mit diesen Entscheidungen hat der seinerzeit für Streitigkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zuständige 11. Senat des BSG die Grundsätze übernommen, die das BSG für die Umschulung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - sei es als Rehabilitationsmaßnahme, sei es als Maßnahme der beruflichen Bildung nach § 47 AFG in der vor dem Gesetz vom 18.12.1975 (BGBl 1, 3113) geltenden Fassung - entwickelt hatte (vgl BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 16 S 39; s auch BSGE 48, 92, 97 = SozR 2200 § 1236 Nr. 15 S 33).

  • LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08

    Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung -

    Die Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung sind auch im Falle der Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers nach denselben Kriterien abzugrenzen, die für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts entwickelt wurden (BSG, Urteil vom 27. Februar 1980 - 1 RJ 4/79 -, Rn. 18 m.w.N.; speziell für den Begriff der Umschulung auch Urteil vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Lediglich dann, wenn der Versicherte nach der Antragstellung seine Rehabilitation ohne Zutun des Versicherungsträgers selbst betrieben hat, kann er noch im nachhinein einen Anspruch auf geldliche Förderung dieser Rehabilitation geltend machen (so für die berufliche Rehabilitation BSGE 48, 88, 89 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14 S. 24; BSGE 48, 92, 94 = SozR a.a.O. Nr. 15 S. 29; BSG SozR a.a.O. Nr. 16 S. 37; BSGE 49, 268, 269 = SozR a.a.O. Nr. 24 S. 49).
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    § 10 Satz 1 KfzHV läßt jedoch - auch insoweit in Übereinstimmung mit dem für Rentenversicherungsträger geltenden höherrangigen Recht (vgl. BSGE 48, 88 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14; BSGE 48, 92 = SozR 2200 § 1236 Nr. 15; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 16) - durch seine Ausgestaltung als "Sollvorschrift" in atypischen Fallgestaltungen ausreichen, daß ein Antrag auf Geldleistungen nach der KfzHV spätestens innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung ua für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung gestellt wird.
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

    Zu diesem Verständnis des § 57 Satz 1 AFG als reine Kompetenznorm ist der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in mehreren Urteilen gelangt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78 = BSGE 48, 92, 98 ff. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15, vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - , ferner vom selben Tage - 11 RA 9/79 - = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Deshalb vertritt der 7. Senat zur "Leistungsaufstockung" unter der Herrschaft des § 57 AFG i.d.F. des RehaAnglG eine andere Rechtsansicht als früher (Urteil vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79; vgl. auch 11. Senat in BSGE 48, 92, 99).

  • BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten

    Ebenso wie eine weitere Förderungsmaßnahme unter Umständen beansprucht werden kann, falls jemand eine mit Hilfe eines Sozialleistungsträgers erlangte Beschäftigung verliert (zur Rentenversicherung: BSGE 48, 92, 95 ff. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15; zur Arbeitsförderung: SozR 4100 § 36 Nr. 8), kann die Berufsgenossenschaft zur Berufshilfe verpflichtet bleiben, falls ein Unfallverletzter von seinem Arbeitgeber zunächst einen angemessenen Arbeitsplatz erhalten, diesen aber wieder aufgeben mußte.

    Art und Ziel der Berufshilfe werden wesentlich durch Wunsch und Neigung des Versicherten bestimmt (§ 11 Abs. 1 Satz 2 RehaAnglG, § 33 Satz 2, §§ 64, 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I, § 556 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 RVO; zur Rentenversicherung: BSGE 33, 16, 19 f. = SozR Nr. 9 zu § 1237 RVO; BSGE 48, 92, 95 f. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15).

    Eine Maßnahme, die bei der jeweiligen Arbeitsmarktlage voraussichtlich aussichtslos wäre, wäre deshalb auch nicht vertretbar; sie würde nicht das gesetzliche Ziel verwirklichen, den Versicherten wieder in das Arbeitsleben auf Dauer einzugliedern (für die Rentenversicherung: BSGE 48, 92, 96).

  • SG Aurich, 11.08.2005 - S 2 R 143/05

    Streit um die Gewährung von Übergangsgeld für die Dauer eines

    Gehört zur Berufsausbildung ein Berufspraktikum, so ist die Umschulung zu diesem Beruf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der sich das Gericht uneingeschränkt anschließt, erst nach dem Praktikum beendet, selbst wenn schon während des Praktikums auf dem Arbeitsmarkt ein Verdienst erzielt werden kann (vgl. z. B. Urteile vom 15.03.1979 - Az.: 11 RA 36/78 und 11 RA 38/78, SozR 2200 § 1236 Nrn. 15 und 16; Urteil vom 31.01.1980 - Az.: 11 RA 8/79, SozR 2200 § 1237a Nr. 10, zitiert nach JURIS).

    Diesem Ziel entsprechend ist die Umschulung erst dann beendet, wenn sie zu dem Abschluss geführt hat, der für die Annahme des angestrebten Berufes auf dem Arbeitsmarkt Voraussetzung ist (BSG, Urteil vom 15.03.1979, AZ.: 11 RA 36/78, SozR 2200 § 1236 Nr. 15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2006 - L 2 R 476/05

    Anspruch auf Gewährung vonÜbergangsgeld für die Dauer eines

    Diesem Ziel entsprechend sei die Umschulung erst dann beendet, wenn sie zu dem Abschluss geführt habe, der für die Annahme des angestrebten Berufes auf dem Arbeitsmarkt Voraussetzung sei (BSG, Urteil vom 15. März 1979, Az. 11 RA 36/78, SozR - 2200 § 1236 Nr. 15).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 11/80

    Arbeitsplatzgestaltung - Erstattungsanspruch nach § 6 Abs 3 RehaAnglG -

    Es kann auf sich beruhen, ob im Rahmen eines Erstattungsstreites dem Rentenversicherungsträger Ermessenserwägungen gegenüber dem vorleistenden Träger überhaupt versagt sind (BSGE 48, 92, 100 = SozR 2200 § 1236 Nr. 15 S. 35 f.) oder im Falle der Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme eine Art von "Reduzierung des Ermessens auf Null" oder von "Ermessensschrumpfung" stattfindet (BSGE 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12 S. 30).
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

  • LSG Bayern, 29.11.2006 - L 13 KN 12/06

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Gewährung einer Umschulung

  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - L 16 AL 212/11

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91

    Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation

  • BSG, 10.06.1980 - 11 RA 110/79

    Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1a Satz 3 AVG

  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 42/14

    Föderung der beruflichen Weiterbildung, berufliche Rehabilitation

  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 13 RA 115/02

    Weiterbildung zur Heilpraktikerin - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87

    Verhältnis von Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu Leistungen zur

  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 2/86

    Zur zeitlichen Begrenzung beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen iS von

  • BSG, 01.11.2018 - B 13 R 126/17 B

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79

    Zum Verfahren, wenn schon bei Entscheidung über den Reha-Antrag feststeht, daß

  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 89/79

    Zuständigkeit des Sozialleistungsträger als Rehabilitationsträger zur Einleitung

  • SG Freiburg, 12.08.2005 - S 9 AS 1048/05

    Streitgegenstand - Einbeziehung von Folgebescheiden - Dauerrechtsverhältnis -

  • SG Freiburg, 18.05.2005 - S 9 AS 1581/05

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 21/86

    § 14a Abs 3 S 2 AVG - Dauer der Rehabiliationsmaßnahme länger als zwei Jahre

  • LSG Bayern, 07.08.2008 - L 9 AL 85/03

    Fortsetzung einer Umschulung zur Bürokauffrau nach mehrmaligem Maßnahmeabbruch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 398/04
  • LSG Bayern, 21.01.2003 - L 13 RA 85/02

    Kostenübernahme für die Fortsetzung einer Reha-Maßnahme in einer Privatklinik;

  • BGH, 16.02.1989 - III ZR 28/88

    Amtshaftung wegen Abbruchs einer berufsfördernden Maßnahme - Umschulung zum

  • LSG Hessen, 12.08.1981 - L 3 U 745/80

    Berufshilfe; Umschulung; Umschulungsdauer; Förderungsdauer; Inhalt und Umfang der

  • SG Freiburg, 09.07.2004 - S 9 AL 2219/03

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - mündliche Zusicherung von

  • LSG Bayern, 12.03.1998 - L 14 RA 173/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 2 RI 368/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2005 - L 9 B 3/05
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