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   BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96   

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https://dejure.org/1997,450
BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96 (https://dejure.org/1997,450)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1997 - 11 RAr 25/96 (https://dejure.org/1997,450)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1997 - 11 RAr 25/96 (https://dejure.org/1997,450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertrag - Abschluss - Probestück - Eignung - Sperrzeitvoraussetzung - Irrtum - Besondere Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei Irrtum über das Vorliegen der Sperrzeitvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 583
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Für den Anspruch auf Alhi gilt das entsprechend (BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

    Dementsprechend hat das BSG in einer Fallgestaltung, bei der der Arbeitslose eine ihm vom Arbeitsamt angebotene Arbeit wegen Unzumutbarkeit abgelehnt hatte, das Vorliegen einer besonderen Härte erörtert, im Ergebnis jedoch deshalb abgelehnt, weil der Irrtum nicht unverschuldet gewesen ist (BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).

    Eine irrige Bewertung der tatsächlich richtig erkannten Umstände als wichtiger Grund führt nur dann im Einzelfall zur Annahme einer besonderen Härte, wenn der Irrtum unverschuldet, dh für den Arbeitslosen nicht vermeidbar gewesen ist (vgl BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Maßgebende Tatsachen iS des § 119 Abs. 2 Satz 1 AFG sind folglich in erster Linie solche, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32).

    Hierzu können, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung annimmt, auch Umstände persönlicher bzw wirtschaftlicher Art gehören, die zwar von ihrem Gewicht her nicht den Eintritt der Sperrzeit hindern, jedoch aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles eine Sperrzeit von einer Regeldauer als besonders hart erscheinen lassen (vgl nur BSGE 54, 7, 14 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; SozR 4100 § 119 Nr. 32).

    Bezogen auf die unterschiedlichen Sperrzeittatbestände des § 119 AFG bedeutet dies, daß die Annahme einer besonderen Härte dann gerechtfertigt ist, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Eintritt einer Sperrzeit mit der Regeldauer im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32).

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Für den Anspruch auf Alhi gilt das entsprechend (BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

    Eine derartige Feststellung ist jedoch entbehrlich, weil das Fehlen einer Belehrung nach § 119 Abs. 3 AFG jedenfalls dann geheilt wird, wenn die zweite Sperrzeit auf dem Tatbestand des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG beruht und der Arbeitslose im Zusammenhang mit dem Angebot des Arbeitsamts eine iS dieser Regelung ausreichende Rechtsfolgenbelehrung erhält, die auch die Belehrung über das Erlöschen nach § 119 Abs. 3 AFG umfaßt (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Durch die Änderung sollten folglich die von der früheren Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Konkretisierung des Arbeitsangebotes (vgl BSGE 52, 63, 66 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 15) herabgesetzt werden (so auch Gagel, Komm zum AFG, § 119 Rz 239; Niesel, AFG, § 119 Rz 34).

    Da die erforderliche Konkretisierung des Arbeitsangebotes Verfahren zur Personalauswahl nicht umfaßt, kommt es auf die vom LSG herangezogene Rechtsprechung nicht an, wonach der Arbeitslose sich nicht im nachhinein auf eine unzureichende Konkretisierung des Angebots berufen kann, soweit er aufgrund des ihm unterbreiteten Angebots Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnimmt und sich dadurch selbst Gelegenheit verschafft, bisher fehlende Informationen über das Arbeitsangebot einzuholen (BSGE 52, 63, 69 = SozR 4100 § 119 Nr. 15).

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Ferner stünde eine Außerachtlassung derartiger Umstände zu der er aus dem Sozialrechtsverhältnis herzuleitenden Verpflichtung der Beteiligten in Widerspruch, "sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren" (vgl BSGE 34, 124, 127 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO).
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Das Bestehen einer Hinweis- oder Beratungspflicht setzt allerdings voraus, daß die Möglichkeit einer Fehlentscheidung des Klägers für den zuständigen Sachbearbeiter der Beklagten erkennbar wird (vgl BSG SozR 1200 § 14 Nr. 24; SozR 3-1200 § 14 Nr. 16).
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Er mußte, auch unter Berücksichtigung des subjektiven Verschuldensmaßstabs bei der Prüfung der groben Fahrlässigkeit (BSGE 62, 103, 107 = SozR 1300 § 48 Nr. 39), ohne weiteres erkennen, daß der sich aus der Alhi-Bewilligung ergebende Anspruch infolge der unberechtigten Arbeitsablehnung wegfallen würde.
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Hierzu können, wie das BSG in ständiger Rechtsprechung annimmt, auch Umstände persönlicher bzw wirtschaftlicher Art gehören, die zwar von ihrem Gewicht her nicht den Eintritt der Sperrzeit hindern, jedoch aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles eine Sperrzeit von einer Regeldauer als besonders hart erscheinen lassen (vgl nur BSGE 54, 7, 14 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; SozR 4100 § 119 Nr. 32).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Vielmehr muß ein wichtiger Grund objektiv vorgelegen haben (BSGE 66, 94, 101 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96
    Ob dieser Bescheid eine ausreichende Belehrung darüber enthielt, unter welchen Voraussetzungen das Erlöschen eintreten kann (vgl BSGE 61, 289, 294 f = SozR 4100 § 119 Nr. 31), hat das LSG nicht festgestellt.
  • BAG, 01.08.1968 - 2 AZR 382/67

    Probezeit - Kündigungsfrist

  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 37/87

    Arbeitslosengeld Sperrfrist - Härte - NichtehelicheLebensgemeinschaft

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Vielmehr ist lediglich ein unbestimmter Rechtsbegriff - "wichtiger Grund" - auszulegen, der schon in der bisherigen Rechtsprechung des BSG zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit Anlass zu einer weit gehenden Kasuistik gegeben hat (vgl zuletzt BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 21, S 104; Urteil vom 10. August 2000 - B 11 AL 115/99 R - DBlR Nr. 4639a zu § 119 AFG; SozR 3-4100 § 119 Nr. 19 = BSGE 84, 270, 277; SozR 3-4465 § 3 Nr. 1; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; Urteil vom 13. März 1997, 11 RAr 17/96 = NZA-RR 1997, 495; vgl hierzu auch Winkler, Das ABC des wichtigen Grundes, Anh 1 zu § 144 in Gagel, SGB III).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Vielmehr muss der wichtige Grund objektiv vorgelegen haben (stRspr, vgl nur: BSGE 66, 94, 101 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; dagegen Preis/Schneider, FS zum 25-jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein, 2005, 1300, 1313; vgl auch Gagel, SGb 2006, 264, 268, der als Maßstab eine objektive Beurteilung der subjektiven Sicht des Arbeitnehmers genügen lassen möchte).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Insbesondere sind Rechtsirrtümer zu berücksichtigen (vgl BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11 S 51; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 S 27 f).
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