Rechtsprechung
   BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4785
BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97 (https://dejure.org/1997,4785)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 11 RAr 25/97 (https://dejure.org/1997,4785)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 (https://dejure.org/1997,4785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97
    für die Gruppe der arbeitslosen Studenten, wie der erkennende Senat bereits dargelegt hat (BSGE 72, 206, 208 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; Urteil vom 20. März 1994 - 11 RAr 67/93 -, Die Beiträge 1994, 604), daß sie kein Alg erhalten, wenn auf sie das sog Werkstudentenprivileg zutrifft, also Beitragsfreiheit nach § 169b AFG besteht.

    Denn die Widerlegung der Vermutung nach § 103 Abs. 2 AFG erfordert zusätzlich - in einem zweiten Schritt - die Prüfung, in welcher Weise der Arbeitslose sein Studium im fraglichen Zeitraum konkret gestalten wollte (BSGE 72, 206, 210 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2).

    Denn erst nach den gesamten tatsächlichen Verhältnissen läßt sich beurteilen, ob jemand nach seinem Erscheinungsbild Arbeitnehmer oder Student ist (vgl BSGE 72, 206, 208 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2 mwN).

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97
    Vor dem Hintergrund der Feststellungen des LSG kann auch offenbleiben, welche Bedeutung es für die Widerlegung der Vermutung des § 103a Abs. 1 AFG hat, wenn die maßgebliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung hinsichtlich der Einhaltung zeitlicher Vorgaben keine verbindlichen Anforderungen vorschreibt (vgl BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2).

    Denn die Widerlegung der Vermutung nach § 103 Abs. 2 AFG erfordert zusätzlich - in einem zweiten Schritt - die Prüfung, in welcher Weise der Arbeitslose sein Studium im fraglichen Zeitraum konkret gestalten wollte (BSGE 72, 206, 210 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2).

    Denn erst nach den gesamten tatsächlichen Verhältnissen läßt sich beurteilen, ob jemand nach seinem Erscheinungsbild Arbeitnehmer oder Student ist (vgl BSGE 72, 206, 208 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2 mwN).

  • BVerwG, 30.10.1975 - V C 15.74

    Abendgymnasium - Ausbildungsförderung - Berufstätigkeit

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97
    Diese - von der Beklagten nicht wirksam angegriffene - Feststellung des LSG legt den Schluß nahe, daß der fragliche Ausbildungsabschnitt in Osnabrück nicht durch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden kann, da nach § 2 Abs. 5 BAföG Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im allgemeinen, dh im Normalfall, voll in Anspruch nimmt (vgl BVerwGE 49, 279, 280; BVerwG Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 112).
  • BSG, 30.03.1994 - 11 RAr 67/93

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97
    für die Gruppe der arbeitslosen Studenten, wie der erkennende Senat bereits dargelegt hat (BSGE 72, 206, 208 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; Urteil vom 20. März 1994 - 11 RAr 67/93 -, Die Beiträge 1994, 604), daß sie kein Alg erhalten, wenn auf sie das sog Werkstudentenprivileg zutrifft, also Beitragsfreiheit nach § 169b AFG besteht.
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97
    Der Grundsatz der versicherungsrechtlichen Kontinuität gebietet zwar, einen Studenten nach den für Studenten geltenden Sondervorschriften zu behandeln, so lange er seinem Erscheinungsbild nach Student bleibt (BSGE 72, 105, 110 = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97
    Dabei kommt es darauf an, ob es in nennenswertem Umfang überhaupt Arbeitsplätze mit den erforderlichen Bedingungen gibt, seien sie besetzt oder frei (BSGE 44, 164, 172 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 103 Nrn 17 und 23; SozR 3-4100 § 134 Nr. 5).
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 38/83

    Verfügbarkeit von Heimarbeitern - Arbeitslosenhilfe - Geltung einer

    Auszug aus BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97
    Die Arbeitsbereitschaft des Arbeitslosen muß als Voraussetzung des Leistungsanspruchs grundsätzlich alle der objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen umfassen (BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 306/00

    Werkstudentenprivileg - Freiversuch

    Abzustellen ist auf die konkrete, individuelle Gestaltung und Planung des Studiums des Betroffenen (BSG 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 - DBIR 4412 AFG § 103 a).

    Er gebietet, einen Studenten nach den für diese Beschäftigtengruppe geltenden Sondervorschriften zu behandeln, solange er seinem Erscheinungsbild nach Student bleibt (BSG 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 - aaO).

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung

    Sie könnte also gehindert gewesen sein, eine ihr angebotene Arbeit - unabhängig von der Schwangerschaft und Mutterschaft - sofort auszuüben, weil sie einem geregelten Studium mit dem Ziele der Promotion nachging (hierzu zuletzt BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 2; Urteil des Senats vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R -, DBlR Nr. 4457a zu § 152 AFG; zu den Ermittlungen hinsichtlich des Erscheinungsbilds als Student im Einzelnen BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 -, DBlR Nr. 4412 zu § 103a AFG).
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit - Posteingangszeit - Schüler

    Auch bedarf es keiner Erörterung, ob die Klägerin im Rahmen der Widerlegung der Vermutung nach § 103a Abs. 2 AFG ihrer Darlegungs- und Beweisführungspflicht in ausreichendem Umfang nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3 S 22, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 -, nicht veröffentlicht) und welche Bedeutung tatsachengerichtliche Feststellungen haben, die ihrerseits nicht auf Darlegungen des Arbeitslosen beruhen, sondern vom LSG selbst ermittelt wurden.

    Gleiches gilt für die Frage, ob die Klägerin unter Berücksichtigung insbesondere der Lage und Verteilung der Arbeitszeit überhaupt eine für sie in Betracht kommende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausüben konnte (vgl Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 - mwN).

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Er hat nicht dargelegt, wie er sein Studium bei ordnungsgemäßer Erfüllung der og Anforderungen, also im Rahmen der zulässigen Erstreckung seines Studiums über die Regelanforderungen hinaus, gestaltet hätte, um daneben einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgehen zu können (vgl BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2 S 17; Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97).
  • LSG Bayern, 24.06.2005 - L 8 AL 293/04

    Erfüllung der Anwartschaftszeit als Voraussetzung eines Anspruchs auf

    Eine Beschäftigung, die etwa an jedem Arbeitstag zu einer verschiedenen Tageszeit möglich ist, dürfte auf dem Arbeitsmarkt nur ausnahmsweise vorkommen und jedenfalls nicht in nennenswertem Umfang vorhanden und deswegen nicht üblich sein (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.1997, 11 RAr 25/97, DBlR 4412, AFG - § 103a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 7 AL 191/09
    Er hat nicht dargelegt, wie er sein Studium bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Anforderungen, also im Rahmen der zulässigen Erstreckung seines Studiums über die Regelanforderungen hinaus, gestaltet hätte, um daneben einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgehen zu können (vgl. BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 2 S. 17; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997- 11 RAr 25/97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2009 - L 7 AL 213/06
    Vielmehr muss der Arbeitslose darlegen und nachweisen, dass eine konkrete Studiengestaltung bei vorausschauender Betrachtungsweise Raum für eine Arbeitnehmertätigkeit lässt, die die Kurzzeitiggrenze überschreitet (BSG vom 17.12.1997 - 11 RAr 25/97).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2004 - L 8 AL 349/03
    Der Nachweis muss sich daher nicht nur auf die geplanten Unterrichtsstunden, die Vor- und Nachbereitung und die Wegezeiten beschränken, sondern auch den Zeitaufwand für Prüfungen und Klausuren einschließlich der dafür erforderlichen Vorbereitungszeit in die Gesamtbetrachtung einbeziehen (BSG vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 -).
  • SG Lüneburg, 31.07.2008 - S 18 AL 223/05
    Hierbei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, ob sich aus den gesamten tatsächlichen Verhältnissen das Erscheinungsbild eines Studenten oder eines abhängig Beschäftigten ergibt, sowie, ob Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden (BSG, Urteil vom 17.12.1997 - 11 RAr 25/97 - ).
  • SG Lüneburg, 12.06.2008 - S 18 AL 153/05
    Hierbei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, ob sich aus den gesamten tatsächlichen Verhältnissen das Erscheinungsbild eines Studenten oder eines abhängig Beschäftigten ergibt, sowie, ob Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden (BSG, Urteil vom 17.12.1997 - 11 RAr 25/97 -).
  • SG Magdeburg, 14.08.2023 - S 20 AL 166/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht