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   BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92   

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BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92 (https://dejure.org/1993,26741)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 11 RAr 53/92 (https://dejure.org/1993,26741)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 11 RAr 53/92 (https://dejure.org/1993,26741)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 55, 114, 128; 71, 255, 271) oder die Stichtagsregelung und die damit zwangsläufig verbundenen Härten sachlich nicht vertretbar bzw ohne Schwierigkeit vermeidbar gewesen wären (BVerfGE 63, 119, 128 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79]; 80, 297, 311 mwN).

    Soweit dabei bei einzelnen Sachverhaltsvarianten Nachteile bei Betroffenen auftreten, sind diese grundsätzlich als notwendige Begleitumstände von derart typisierenden gesetzlichen Regelungen hinzunehmen, es sei denn, in nicht nur wenigen besonders gelagerten Fällen entstünden deutliche Ungleichheiten iS des Art. 3 GG (BVerfGE 63, 119, 128 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79]; 84, 348, 359 f).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Insbesondere soll ausgeschlossen werden, daß eine Gruppe von Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 84, 348, 359 [BVerfG 08.10.1991 - 1 BvL 50 /86] mwN).

    Soweit dabei bei einzelnen Sachverhaltsvarianten Nachteile bei Betroffenen auftreten, sind diese grundsätzlich als notwendige Begleitumstände von derart typisierenden gesetzlichen Regelungen hinzunehmen, es sei denn, in nicht nur wenigen besonders gelagerten Fällen entstünden deutliche Ungleichheiten iS des Art. 3 GG (BVerfGE 63, 119, 128 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79]; 84, 348, 359 f).

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Dieses Bemessungssystem hat der erkennende Senat in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung vom heutigen Tage zum Rechtsstreit 11 RAr 47/93 dargestellt und näher begründet; insoweit wird auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen.

    Dies gilt nicht nur für das Alg, sondern nach § 249e Abs. 3 Satz 1 AFG und der Maßgabe Nr. 2 entsprechend auch für das mit dem EinigVtr eingeführte Alüg (vgl dazu das schon erwähnte Urteil des Senats vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 -).

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Dabei ist zu beachten, daß die gesamte Regelung des EinigVtr vor dem Hintergrund der erforderlichen Angleichung von zwei völlig unterschiedlichen Rechts- und Wirtschaftssystemen entwickelt werden mußte und die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers insoweit groß sein mußte (vgl BVerfGE 85, 360, 377; BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 -;, Urteil vom 10. August 1993 - 9 RV 4/93 -;, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 10.08.1993 - 9 RV 4/93

    Abgesenkte Leistungen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Dabei ist zu beachten, daß die gesamte Regelung des EinigVtr vor dem Hintergrund der erforderlichen Angleichung von zwei völlig unterschiedlichen Rechts- und Wirtschaftssystemen entwickelt werden mußte und die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers insoweit groß sein mußte (vgl BVerfGE 85, 360, 377; BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 -;, Urteil vom 10. August 1993 - 9 RV 4/93 -;, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Dabei ist nicht zu beurteilen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 50, 57, 77 [BVerfG 19.12.1978 - 1 BvR 811/76] mwN).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 55, 114, 128; 71, 255, 271) oder die Stichtagsregelung und die damit zwangsläufig verbundenen Härten sachlich nicht vertretbar bzw ohne Schwierigkeit vermeidbar gewesen wären (BVerfGE 63, 119, 128 [BVerfG 08.02.1983 - 1 BvL 28/79]; 80, 297, 311 mwN).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Auch eine für alle Betroffenen gleiche Regelung verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie für eine Personengruppe Unterschiede von solcher Art und Gewicht zur Folge hätte, daß ihr gegenüber die gleichartige Behandlung nicht zu rechtfertigen wäre (BVerfGE 72, 141, 150 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvL 55/83]).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Dabei ist zu beachten, daß die gesamte Regelung des EinigVtr vor dem Hintergrund der erforderlichen Angleichung von zwei völlig unterschiedlichen Rechts- und Wirtschaftssystemen entwickelt werden mußte und die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers insoweit groß sein mußte (vgl BVerfGE 85, 360, 377; BSG Urteil vom 27. Januar 1993 - 4 RA 40/92 -;, Urteil vom 10. August 1993 - 9 RV 4/93 -;, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 53/92
    Entsprechend wird in dem Entwurf eines Gesetzes zum EinigVtr zu Art. 30 Abs. 2 EinigVtr ausgeführt, daß das Alüg sich an die Regelungen des Alg anlehne und in Höhe von 65 vH des letzten durchschnittlichen pauschalierten Nettoarbeitsentgelts gezahlt werde (BT-Drucks 11/7760 S 370).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.1993 - L 2 Ar 3/93
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 37/92

    Änderung der Steuerklasse des Arbeitslosen im Rahmen der Leistungsberechnung bei

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87

    Arbeitslosengeld - Steuerklassenwechsel - Lohnersatzleistung - Eintrittstag

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

    Schließlich sind über die in § 249e Abs. 3 AFG enthaltene Generalverweisung (vgl BSG, Urteile vom 10. November 1993 - 11 RAr 35/93 und 11 RAr 47/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 10. November 1993 - 11 RAr 53/92 - und vom 10. März 1994 - 7 RAr 20/93 -, unveröffentlicht) auch die allgemein für den Alg-Anspruch maßgeblichen Ausschlußgründe (etwa § 119 AFG) zu beachten.

    Für Ansprüche, die vor dem 1. April 1991, wie die der Klägerin, entstanden sind, erhöht sich zudem das Alüg (nur) für die ersten 312 Tage um nicht dynamisierungsfähige 5 Prozentpunkte (vgl zur Errechnung dieses Zuschlags BSG, Urteile vom 10. November 1993 - 11 RAr 35/93 und 11 RAr 53/92).

    Zur Bestimmung des Arbeitsentgeltes gilt vorliegend abweichend von § 112 AFG - wiederum aufgrund der in § 249e Abs. 3 AFG enthaltenen Generalverweisung -die Vorschrift des § 249c Abs. 11 Satz 2 AFG idF des EinigVtr (vgl die Urteile vom 10. November 1993 - 11 RAr 35/93 und 11 RAr 53/92).

    Der Anspruch ist nämlich aufgrund des insoweit rechtskräftigen Urteils des LSG vor dem 1. Januar 1991 entstanden; nach Art. 9 EinigVtr i.V.m. Anl II Kap VIII Sachgebiet E Abschn III Nr. 1 Buchst a ee gelten somit vor dem 1. Januar 1991 anstelle des § 111 AFG die §§ 111, 112 AFG-DDR (vgl BSG, Urteile vom 10. November 1993 - 11 RAr 35/93 und 11 RAr 53/92).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 53/00 B

    Klärungsbedürftige Rechtsfrage bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe,

    Bei der in der Beschwerdebegründung in Bezug genommenen Rechtsprechung handelt es sich um ein Urteil des Bezirksgerichts Erfurt vom 26. März 1992 - L 1 Ar 6/91 - (E-LSG 030), das allerdings durch das nicht veröffentlichte Urteil des BSG vom 10. November 1993 - 11 RAr 53/92 - aufgehoben worden ist.
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