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BSG, 25.04.1961 - 11 RV 660/59 |
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Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 26.02.1965 - 11 RV 660/63 erklärt habe" Das LSG habe auch den Begriff der im Ablauf des täglichen Lebens regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zu weit ausgelegt° Eine in großen Abständen von mehreren Wochen auftretende Wiederholung von Verrichtungen schließe schon die erforderliche dauernde Pflegebereitschaft einer ?flegeperson aus° Bei der ein- bis zweimal im Monat zu leistenden Hilfe könne das Erfordernis, daß eine Hilfskraft ständig bereitstehen müsse, nicht bejaht werden° In 1961 - 11 RV 660/59 - sei.
vertretenen Auffassung des Senats steht die Entscheidung des 11° Senats vom 250 April 1961 - 11 RV 660/59 - (SozEntsch BSGIX 3, BVG -"hK0VNG - @ 35 Nr° 1) nicht entgegen; dort war zu entscheiden, ob das Bougieren allein den Anspruch auf die Pflegezulage begründen kann° Dies wurde verneint, weil es sich dort nur um eine einzelne Verrichtung handele° Der Kläger brauchte fremde Hilfe ausschließlich für die instrumentelle Harnröhrenerweiterung und Harnentleerung, den vom BSG die nach zugrunde gelegten Feststellungen höchstens einmal täglich notwendig und zeitlich verschiebbar war° Das Urteil bietet 14-.
- BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75 Vor allem sind wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht ausschlaggebend, wenn darüber zu be- ' finden ist, ob ein Kriegsbeschädigter auf fremde Wartung und Pflege angewiesen ist (BSG Urteil vom 25. April 1961 - 11 RV 660/59 - Urteil vom 29. Mai 1962 - 10 RV 1235/58 = KOV 1962, 277 - BSG 22, 82, 83 ff).
- BSG, 31.07.1975 - 9 RV 552/74
Anspruch auf Pflegezulage - Neufeststellung - Hilflosigkeit - Änderung - Änderung …
Für den hier zu beurteilenden Anspruch ist mithin Speziell auf die ursächliche Verknüpfung von Schädigung und Hilflosigkeit abzuheben° Dagegen ist das Gewicht der Schädigungsfolgen im allgemeinen nicht ausschlaggebend (BSG" Urteik?vom 25°Üo 1961 - 11 RV 660/59; 29°5"1962 - 10 RV 1235/58 -Breithaupt 1962, 1085 : KOV 1962, Verschleche. - LSG Bayern, 10.11.2009 - L 15 VK 1/09
Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - Hilflosigkeit - Zusammenwirken …
Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 25.04.1961 - 11 RV 660/59 bereits grundlegend ausgeführt, dass die Pflegezulage nicht dazu dient, besonders schwere Folgen einer Schädigung auszugleichen.