Rechtsprechung
LG Köln, 23.10.2012 - 11 S 122/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Weiterempfehlungs-E-Mails sind nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer unaufgeforderten Werbung durch Empfehlungs-Emails bzw. Newsletter-Bestätigungs-Emails
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Werbung durch Empfehlungs-E-Mails und Newsletter-E-Mails nicht zwangsläufig unzulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbung durch Empfehlungs-E-Mails und Newsletter-E-Mails nicht zwangsläufig unzulässig
Verfahrensgang
- AG Köln, 14.02.2012 - 138 C 576/11
- LG Köln, 23.10.2012 - 11 S 122/12
- BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Köln, 14.02.2012 - 138 C 576/11
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der erstmaligen Kontaktaufnahme per E-mail …
Auszug aus LG Köln, 23.10.2012 - 11 S 122/12
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.02.2012 (138 C 576/11) wird zurückgewiesen bei folgender Neufassung der Kostenentscheidung des bezeichneten amtsgerichtlichen Urteils:.Das Urteil sowie das - im obig bezeichneten Umfange neugefasste - Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.02.2012 (138 C 576/11) sind vorläufig vollstreckbar.
- OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 3 U 1084/05
Vereinbarkeit einer Produktempfehlung per E-Mail eines Dritten an einen von …
Auszug aus LG Köln, 23.10.2012 - 11 S 122/12
Denn ein werbender Charakter kann den betreffenden Emails, die die Adresse eines gewerblichen Internet-Auftrittes bekanntgeben bzw. den Versand von elektronischen Informationsschreiben vorbereiten, nicht abgesprochen werden (…vgl. Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. Aufl., 2009, § 7 UWG, Rn. 200 mit Verweis auf LG Berlin zur Newsletter-Anfrage sowie OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2005, 3 U 1084/05, juris-Rn. 45: "Werbung im weitesten Sinn").Die Kammer tritt insoweit der Ansicht des OLG Nürnberg bei, insoweit dieses in einem obiter dictum in seinem Urteil vom 25.10.2005 (3 U 1084/05, juris-Rn. 45) zu dem Ergebnis kommt, dass eine Empfehlungs-Email, wie sie streitgegenständlich ist, nicht als wettbewerbswidrig angesehen werden könne.