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   VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11   

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https://dejure.org/2012,2724
VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11 (https://dejure.org/2012,2724)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 (https://dejure.org/2012,2724)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 (https://dejure.org/2012,2724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Türkischer Staatsangehöriger mit assoziationsrechtlicher Berechtigung; Ausweisung; Vier-Augen-Prinzip; Befristung der Ausweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nach Aufhebung der Richtlinie durch die Unionsbürgerrichtlinie; Unveränderte Geltung der materiellen unionsrechtlichen Grundsätze zum ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 11 Abs 1, § ... 55, § 59 AufenthG, 1/80 Art. 17 S 1, Art. 13, Art. 14 EWGAssRBes, 221/64 Art. 9 Abs 1 EWGRL, 109/2003 Art. 10 Abs. 2, Art. 12 Abs. 4 EGRL, 38/2004 Art. 31 Abs. 1 EGRL, 115/2008 Art. 3 Nr. 2, Art. 11 Abs. 1 EGRL
    Ausländerrecht: Keine Anwendung des sog. "Vier-Augen-Prinzips" auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige | Anwendung des "Vier-Augen-Prinzip" des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nach dessen Aufhebung durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige nach Aufhebung der Richtlinie durch die Unionsbürgerrichtlinie; Unveränderte Geltung der materiellen unionsrechtlichen Grundsätze zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anwendbarkeit des Neg. 9 RL 64/221 EWG auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige auch nach "Ziebell" ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 492
  • DVBl 2012, 592
  • DVBl 2012, 592 AuAS 2012, 107
  • DÖV 2012, 407
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (48)

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entwickelten materiellen unionsrechtlichen Grundsätze zum Ausweisungsschutz assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger gelten auch nach der jüngsten Entscheidung in der Sache Ziebell (Urteil vom 08.12.2011 - Rs C-371/08) unverändert weiter.

    Wie sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.12.2011 in der Rechtssache C-371/08 - hinreichend ersehen lässt, entfaltet diese zum 30.04.2006 aufgehobene Bestimmung keine Wirkungen mehr für den verfahrensrechtlichen Ausweisungsschutz assoziationsrechtlich privilegierter türkischer Staatsangehöriger (1.).

    Die Erwägungen zu den Besonderheiten der Unionsbürgerschaft haben den Gerichtshof in der Rechtssache "Ziebell" im Anschluss an die Ausführungen des Generalanwalts bewogen, den Schutz der Unionsbürger vor Ausweisung, wie in Art. 28 Abs. 3 lit. a) der Richtlinie 2004/38/EG vorgesehen, nicht im Rahmen der Anwendung von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 auf die Garantien gegen die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger zu übertragen (vgl. im Einzelnen Rn. 60 ff. und Schlussanträge des Generalanwalts vom 14.04.2011 - Rs. C-371/08 - Rn. 42 ff.).

    60 Diese Auffassung beruht jedoch allein auf einer eigenen Interpretation des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache "Dörr und Ünal" vom 02.06.2005 (Rs. C-136/03 - Rn.61 bis 64) durch die Kommission (vgl. insoweit Rn. 57 der Stellungnahme im Verfahren C-349/06 und Rn. 33 der Äußerung in der Rechtssache C-371/08: "Die Kommission versteht diese Rechtsprechung wie folgt:").

    Nach der ständigen und mittlerweile gefestigten Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs ist in diesem Zusammenhang zur Auslegung der assoziationsrechtlichen Begrifflichkeiten auf die für Freizügigkeit genießende Arbeitnehmer der Union geltenden Grundsätze zurückzugreifen (vgl. zuletzt Urteil vom 08.12.2011 - Rs C-371/08 Rn. 52, insbesondere auch Rn. 67 m.w.N.).

    Allerdings scheidet ein Rückgriff auf die weitergehenden Schutzwirkungen des Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38 wegen der grundsätzlich unterschiedlichen durch diese Richtlinie vermittelten Rechtstellung des Unionsbürgers aus (EuGH, Urteil vom 08.12.2011 - Rs. C-371/08 Rn. 73).

    Diejenigen Drittstaatsangehörigen, die die Rechtsstellung eines Daueraufenthaltsberechtigten genießen, können hiernach nur dann ausgewiesen werden, wenn sie eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen (Urteil vom 08.12.2011 - Rs C-371/08 Rn. 79).

    Weiter haben die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats, bevor sie eine solche Verfügung erlassen, die Dauer des Aufenthalts der betreffenden Person im Hoheitsgebiet dieses Staates, ihr Alter, die Folgen einer Ausweisung für die betreffende Person und ihre Familienangehörigen sowie ihre Bindungen zum Aufenthaltsstaat oder fehlende Bindungen zum Herkunftsstaat zu berücksichtigen (Urteil vom 08.12.2011 - Rs C-371/08 Rn. 80).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Dies beruht auf den Erwägungen, dass in Art. 12 des Assoziierungsabkommens die Vertragsparteien vereinbaren, sich von den Artikeln 48, 49 und 50 des "Vertrags zur Gründung der Gemeinschaft" leiten zu lassen, um untereinander die Freizügigkeit der Arbeitnehmer schrittweise herzustellen, dass Art. 36 ZP die Fristen für die schrittweise Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (nunmehr und im Folgenden: Union) und der Türkei festlegt, dass der Assoziationsrat die hierfür erforderlichen Regeln vorsieht und dass der Beschluss 1/80 bezweckt, im sozialen Bereich die Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 04.10.2007- Rs. C-349/06 Rn. 29, vom 02.06.2005 - Rs. C-136/03 Rn. 61 ff., vom 11.11.2004 - Rs. C-467/02 Rn. 42 ff. und vom 10.02.2000 - Rs. C-340/97 Rn. 42 f.).

    Hätte der Gerichtshof den Inhalten der Richtlinie 64/221/EWG noch irgendeine Bedeutung beigemessen, so hätte es sich im Übrigen auch aufgedrängt, für das materielle Ausweisungsrecht - etwa in Anknüpfung an die Rechtssachen "Cetinkaya" (Urteil vom 11.11.2004 - Rs. C-467/02 - Rn. 44 ff.) oder "Polat" (Urteil vom 04.10.2007 -Rs. C-349/06 - Rn. 30 ff.) - den dort erwähnten Art. 3 der Richtlinie 64/221/ EWG ausdrücklich weiterhin fruchtbar zu machen.

    Die Europäische Kommission hat in ihrer Stellungnahme vom 15.12.2006 (JURM(2006)12099) in der Rechtssache "Polat" (C-349/06) die Auffassung vertreten, bei der Auslegung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen des Assoziationsabkommens oder darauf gestützter Rechtsakte wie Art. 14 ARB 1/80 sei davon auszugehen, dass die Vertragsparteien in Bezug auf die Freizügigkeit türkischer Arbeitnehmer in etwa dasselbe Schutzniveau verwirklichen wollten, welches in der Richtlinie 64/221/EWG für Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (nunmehr Union) seinerzeit verwirklicht worden sei.

    60 Diese Auffassung beruht jedoch allein auf einer eigenen Interpretation des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache "Dörr und Ünal" vom 02.06.2005 (Rs. C-136/03 - Rn.61 bis 64) durch die Kommission (vgl. insoweit Rn. 57 der Stellungnahme im Verfahren C-349/06 und Rn. 33 der Äußerung in der Rechtssache C-371/08: "Die Kommission versteht diese Rechtsprechung wie folgt:").

    Wenn der Umstand, dass eine oder mehrere frühere strafrechtliche Verurteilungen vorliegen, für sich genommen ohne Bedeutung für die Rechtfertigung einer Ausweisung ist, die einem türkischen Staatsangehörigen Rechte nimmt, die er unmittelbar aus dem Beschluss Nr. 1/80 ARB 1/80 ableitet (vgl. auch Urteil vom 04.10.2007 - C-349/06 Rn. 36), so muss das Gleiche erst recht für eine Maßnahme gelten, die im Wesentlichen nur auf die Dauer der Inhaftierung des Betroffenen gestützt wird.

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Diese für Angehörige der Mitgliedstaaten (vgl. zum personellen Anwendungsbereich Art. 1 dieser Richtlinie) geltende Regelung erstreckte der Europäische Gerichtshof auf die Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger (Urteil vom 02.06.2005 - Rs. C-136/03 Rn. 65 ff.).

    Dies beruht auf den Erwägungen, dass in Art. 12 des Assoziierungsabkommens die Vertragsparteien vereinbaren, sich von den Artikeln 48, 49 und 50 des "Vertrags zur Gründung der Gemeinschaft" leiten zu lassen, um untereinander die Freizügigkeit der Arbeitnehmer schrittweise herzustellen, dass Art. 36 ZP die Fristen für die schrittweise Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (nunmehr und im Folgenden: Union) und der Türkei festlegt, dass der Assoziationsrat die hierfür erforderlichen Regeln vorsieht und dass der Beschluss 1/80 bezweckt, im sozialen Bereich die Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 04.10.2007- Rs. C-349/06 Rn. 29, vom 02.06.2005 - Rs. C-136/03 Rn. 61 ff., vom 11.11.2004 - Rs. C-467/02 Rn. 42 ff. und vom 10.02.2000 - Rs. C-340/97 Rn. 42 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshof hat ein türkischer Arbeitnehmer, der die im ARB 1/80 eingeräumten Rechte besitzt, einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, um diese Rechte wirksam geltend machen zu können (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 02.06.2005 - Rs. C-136/03 Rn.67).

    60 Diese Auffassung beruht jedoch allein auf einer eigenen Interpretation des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache "Dörr und Ünal" vom 02.06.2005 (Rs. C-136/03 - Rn.61 bis 64) durch die Kommission (vgl. insoweit Rn. 57 der Stellungnahme im Verfahren C-349/06 und Rn. 33 der Äußerung in der Rechtssache C-371/08: "Die Kommission versteht diese Rechtsprechung wie folgt:").

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Dies beruht auf den Erwägungen, dass in Art. 12 des Assoziierungsabkommens die Vertragsparteien vereinbaren, sich von den Artikeln 48, 49 und 50 des "Vertrags zur Gründung der Gemeinschaft" leiten zu lassen, um untereinander die Freizügigkeit der Arbeitnehmer schrittweise herzustellen, dass Art. 36 ZP die Fristen für die schrittweise Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (nunmehr und im Folgenden: Union) und der Türkei festlegt, dass der Assoziationsrat die hierfür erforderlichen Regeln vorsieht und dass der Beschluss 1/80 bezweckt, im sozialen Bereich die Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu verbessern (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 04.10.2007- Rs. C-349/06 Rn. 29, vom 02.06.2005 - Rs. C-136/03 Rn. 61 ff., vom 11.11.2004 - Rs. C-467/02 Rn. 42 ff. und vom 10.02.2000 - Rs. C-340/97 Rn. 42 f.).

    Hätte der Gerichtshof den Inhalten der Richtlinie 64/221/EWG noch irgendeine Bedeutung beigemessen, so hätte es sich im Übrigen auch aufgedrängt, für das materielle Ausweisungsrecht - etwa in Anknüpfung an die Rechtssachen "Cetinkaya" (Urteil vom 11.11.2004 - Rs. C-467/02 - Rn. 44 ff.) oder "Polat" (Urteil vom 04.10.2007 -Rs. C-349/06 - Rn. 30 ff.) - den dort erwähnten Art. 3 der Richtlinie 64/221/ EWG ausdrücklich weiterhin fruchtbar zu machen.

    Demzufolge sind für die Feststellung der Gegenwärtigkeit der konkreten Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit auch alle nach der letzten Behördenentscheidung eingetretenen Tatsachen zu berücksichtigen, die den Wegfall oder eine nicht unerhebliche Verminderung der gegenwärtigen Gefährdung mit sich bringen können, die das Verhalten des Betroffenen für das in Rede stehende Grundinteresse darstellen soll (Rn. 84; vgl. u. a. Urteil vom 11.11.2004 - Rs C-467/02 Rn. 47).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Diese Stillhalteklausel, die unmittelbar wirkt (EuGH, Urteil vom 17.09.2009 - Rs. C-242/06 Rn. 62, vom 21.10.2003 - Rs. C-317/01 Rn. 58 f. und vom 20.09.1990 - Rs. C-192/89 Rn. 26), verbietet allgemein die Einführung neuer innerstaatlicher Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses Nr. 1/80 in dem entsprechenden Mitgliedstaat galten (EuGH, Urteil vom 17.09.2009 - Rs. C-242/06 Rn. 62), wobei den Mitgliedstaaten auch untersagt ist, nach dem Stichtag eingeführte günstigere Regelungen wieder zurückzunehmen, selbst wenn der nunmehr geltende Zustand nicht strenger ist als der am Stichtag geltende (siehe zu dieser "zeitlichen Meistbegünstigungsklausel" EuGH, Urteil vom 09.12.2010 - Rs. C-300/09 Rn. 49 ff ).

    Die Stillhalteklausel in Art. 13 ARB 1/80 verfolgt das Ziel, günstigere Bedingungen für die schrittweise Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu schaffen (EuGH, Urteil vom 09.12.2010 - Rs. C-300/09 Rn. 52 und vom 21.10.2003 - Rs. C-317/01 Rn. 72 ff.).

    Bei der Bestimmung, wann eine Maßnahme eine "neue Beschränkung" darstellt, orientiert sich der Gerichtshof gleichermaßen an den mit Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 ZP verfolgten Zielen und erstreckt die Tragweite der Stillhalteverpflichtung auf sämtliche neuen Hindernisse für die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die eine Verschärfung der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Bedingungen darstellen (EuGH, Urteil vom 09.12.2010 - Rs. C-300/09 Rn. 52 ff.), wobei eine solche materieller und/oder verfahrensrechtlicher Art sein kann (EuGH, Urteil vom 21.07.2011 - Rs. C-186/10 Rn. 22, vom 29.04.2010 - Rs. C-92/07 Rn. 49, vom 17.09.2009 - Rs. C-242/06 Rn. 64 und vom 20.09.2007 - Rs. C-16/05 Rn. 69).

  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Wie sich unschwer aus den weiteren Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil in der Sache Ziebell ablesen lässt (vgl. Rn. 80 ff.), folgt hieraus aber kein andersartiges Schutzniveau, als es bis zum Inkrafttreten der Unionsbürgerrichtlinie für Freizügigkeit genießende Arbeitnehmer der Union galt (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 26.02.1975 - Rs 67/74 ; vom 28.10.1975 - Rs. 36/75 ; vom 27.10.1977 - Rs. 30/77 ; vom 18.05.1982 - Rs. 115 und 116/81 ; vom 18.05.1989 - Rs. 249/86 ; vom 19.01.1999 - Rs C-348/96 ).

    Vielmehr wird mit dieser Formel mit anderen Worten nur der in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs für die Ausweisung von Unionsbürgern entwickelte Grundsatz zum Ausdruck gebracht, dass die Maßnahme geeignet sein muss, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie insbesondere nicht über das hinausgehen darf, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. etwa Urteil vom 26.11.2002 - Rs C-100/01 Rn. 43; vom 30.11.1995 - Rs C-55/94, Rn. 37; vom 28.10.1975 - Rs 36/75 ), wobei insoweit eine besonders sorgfältige Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen ist.

    Der Gerichtshof billigt den Mitgliedstaaten bei der Beurteilung dessen, was ein eigenes gesellschaftliches "Grundinteresse" sein soll, einen gewissen Spielraum zu (vgl. Urteil vom 28.10.1975 - Rs. 36/75 ).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Diese Stillhalteklausel, die unmittelbar wirkt (EuGH, Urteil vom 17.09.2009 - Rs. C-242/06 Rn. 62, vom 21.10.2003 - Rs. C-317/01 Rn. 58 f. und vom 20.09.1990 - Rs. C-192/89 Rn. 26), verbietet allgemein die Einführung neuer innerstaatlicher Maßnahmen, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch einen türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen wird, die für ihn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses Nr. 1/80 in dem entsprechenden Mitgliedstaat galten (EuGH, Urteil vom 17.09.2009 - Rs. C-242/06 Rn. 62), wobei den Mitgliedstaaten auch untersagt ist, nach dem Stichtag eingeführte günstigere Regelungen wieder zurückzunehmen, selbst wenn der nunmehr geltende Zustand nicht strenger ist als der am Stichtag geltende (siehe zu dieser "zeitlichen Meistbegünstigungsklausel" EuGH, Urteil vom 09.12.2010 - Rs. C-300/09 Rn. 49 ff ).

    Vom Wortlaut her schützt das Unterlassungsgebot der Standstillklausel zwar ausschließlich den unveränderten Zugang zum Arbeitsmarkt, es entfaltet gleichwohl mittelbare aufenthaltsrechtliche Wirkungen, soweit ausländerrechtliche Maßnahmen zur Beeinträchtigung des Arbeitsmarktzugangs führen, die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels erschwert wird (EuGH, Urteil vom 17.09.2009 - Rs. C-242/06 Rn. 62 ff. und vom 29.04.2010 - Rs. C-92/09 Rn. 44 ff.) oder der Aufenthalt eines türkischen Staatsangehörigen im Bundesgebiet beendet werden soll (vgl. auch Renner, 9. Aufl., 2011, § 4 Rn. 197).

    Bei der Bestimmung, wann eine Maßnahme eine "neue Beschränkung" darstellt, orientiert sich der Gerichtshof gleichermaßen an den mit Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 ZP verfolgten Zielen und erstreckt die Tragweite der Stillhalteverpflichtung auf sämtliche neuen Hindernisse für die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die eine Verschärfung der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Bedingungen darstellen (EuGH, Urteil vom 09.12.2010 - Rs. C-300/09 Rn. 52 ff.), wobei eine solche materieller und/oder verfahrensrechtlicher Art sein kann (EuGH, Urteil vom 21.07.2011 - Rs. C-186/10 Rn. 22, vom 29.04.2010 - Rs. C-92/07 Rn. 49, vom 17.09.2009 - Rs. C-242/06 Rn. 64 und vom 20.09.2007 - Rs. C-16/05 Rn. 69).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Der Senat hat im Urteil vom 07.12.2011 (11 S 897/11 - juris) in diesem Zusammenhang u.a. ausgeführt:.

    95 Der Senat hat im Urteil vom 07.12.2011 (11 S 897/11) hierzu ausgeführt:.

    Zur Klarstellung seiner Ausführungen im Urteil vom 07.12.2011 (11 S 897/11 - juris Rn. 83) weist der Senat auch darauf hin, dass die oben (vgl. III.) dargestellte Einschränkung hinsichtlich strafgerichtlicher Verurteilungen auch in Bezug auf die nach einer Ausweisung ergehende Rückkehrentscheidung und das mit ihr einhergehende Einreiseverbot selbst gilt, weil die Bundesrepublik Deutschland nach dem eindeutigen Wortlaut des § 11 Abs. 1 Sätze 3 und 4 AufenthG nicht nur hinsichtlich der Folgewirkungen der Ausweisung, sondern auch hinsichtlich derer einer späteren Abschiebung insoweit von der "Opt-Out-Klausel" des Art. 2 Abs. 2 lit. b) RFRL Gebrauch gemacht hat, die allgemein alle Fälle einer aufgrund bzw. infolge einer strafgerichtlichen Entscheidung eintretenden Rückehrpflicht betrifft.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2011 - 11 S 207/11

    Ausweisungsschutz für drittstaatsangehörigen Ausländer; Gewaltkriminalität;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Ein nach Maßgabe der Schwere der drohenden Rechtsgutsverletzung gleitender Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist mit Unionsrecht nicht zu vereinbaren (im Anschluss an das Senatsurteil vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291).

    Denn andernfalls wäre gerade die hier unmittelbar unions- bzw. assoziationsrechtlich gebotene und veranlasste enge Auslegung nicht mehr gewährleistet (so schon Senatsurteil vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291).

    Art. 3 Nr. 4 RFRL umschreibt die Rückkehrentscheidung als "die behördliche oder richterliche Entscheidung oder Maßnahme, mit der der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen festgestellt und eine Rückkehrverpflichtung auferlegt oder festgestellt wird." Nach der Struktur des deutschen Aufenthaltsrechts stellt die Ausweisung hiernach aber keine "Rückkehrentscheidung" im Sinne von Art. 6 und Art. 3 Nr. 4 RFRL dar (so schon Urteile des Senats vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291, und vom 20.10.2011 - 11 S 1929/11 - juris ; Gutmann, InfAuslR 2011, 13; Westphal/Stoppa, Report Ausländer- und Europarecht Nr. 24, November 2011 unter www.westphal-stoppa.de; a.A. Hörich, ZAR 2011, 281, 283 f.; Fritzsch, ZAR 2011, 297, 302 f.; Stiegeler, Asylmagazin 2011, 62, 63 ff.; vorl. Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom 16.12.2010 zur einstweiligen Umsetzung der Richtlinie - Az.: M I 3 - 215 734/25, S. 3; vgl. auch Saarl.

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2012 - 11 S 1361/11
    Die Ausweisung unterliege hinsichtlich der qualifizierten Gefahrenschwelle und des Verhältnismäßigkeitsprinzips voller gerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.2009 - 1 C 2.09 - InfAuslR 2010, 3).

    76 Für die Festlegung der entscheidungserheblichen Wiederholungsgefahr und des Maßes der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch bei der Anwendung der dargestellten unionsrechtlichen Grundsätze entsprechend dem allgemein geltenden aufenthalts- wie ordnungsrechtlichen Maßstab ein differenzierter, mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gelten mit der Folge, dass insbesondere bei einer Gefährdung des menschlichen Lebens oder bei drohenden schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen auch schon die entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts eine Aufenthaltsbeendigung rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.2009 - 1 C 2.09 - InfAuslR 2010, 3).

  • OVG Saarland, 18.10.2011 - 2 A 352/11

    Ausweisung von Straftätern und Befristung von Ausweisungsfolgen

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

  • EuGH, 18.05.1989 - 249/86

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • EuGH, 21.07.2011 - C-186/10

    Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls -

  • EuGH, 03.12.1992 - C-97/91

    Oleificio Borelli / Kommission

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbotes (Art 3 Abs 1 GG)

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

  • EuGH, 26.11.2002 - C-100/01

    Oteiza Olazabal

  • EuGH, 20.09.2007 - C-16/05

    Tum und Dari - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des

  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

  • EuGH, 18.10.2011 - C-128/09

    Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 21.11.2002 - C-473/00

    Cofidis

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 11 S 1929/11

    Abwägung nach der Menschenrechtskonvention bei zwingender Ausweisung

  • BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95

    Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der

  • VG Düsseldorf, 30.06.2011 - 24 K 5524/10

    Bejahung der Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung in Fällen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 19.11

    Ausweisung eines sorgeberechtigten mehrfach straffällig gewordenen

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • OVG Bremen, 30.06.2010 - 1 B 123/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer Eltern-Kind-Beziehung -

  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

  • VG Berlin, 03.04.2012 - 35 K 80.11

    Frage der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Denn die Bestimmung des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG entfaltet auch im Fall der Ausweisung assoziationsrechtlich privilegierter türkischer Staatsangehöriger keine Wirkungen mehr (vgl. dazu sowie zum Folgenden nunmehr eingehend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012 - VGH 11 S 1361/11 -, Rn. 28 ff.; zit. nach juris; im Ergebnis zuletzt etwa auch VG München, Urteil vom 30. November 2011 - VG M 9 K 10.6099 -, Rn. 25 f.; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2011 - VG 24 K 3287/10 -, Rn. 36 ff.; beide zit. nach juris; zur vorherigen Diskussion BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - BVerfG 2 BvR 1969/09 -, Rn. 29 ff. m.w.Nachw.; zit. nach juris).

    Damit entfällt auch die Grundlage für ihre - entsprechende - Anwendung auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 34; vgl. auch VG München, Urteil vom 30. November 2011, a.a.O., Rn. 26).

    Dass aufgrund der Aufhebung der Richtlinie 64/221/EWG nicht mehr auf die in ihr festgeschriebenen Grundsätze abgestellt werden kann und der Richtlinie insgesamt, d.h. in materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht, keine Bedeutung mehr zukommt, ist zur Überzeugung des Gerichts nunmehr durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Dezember 2011 in der Rechtssache "Ziebell" (C-371/08) und dem ihm zugrunde liegenden Sachverhalt hinreichend geklärt (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 35).

    Das gilt nicht nur für die Anwendung des materiellen Ausweisungsrechts der Richtlinie, sondern auch für die in ihr enthaltenen Verfahrensgarantien (vgl. näher VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 35).

    Ein Vorverfahren als einzuräumender Rechtsbehelf ist nach der Richtlinie nicht vorgeschrieben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 37).

    Selbst wenn man der Auffassung wäre, die Spezifika der Unionsbürgerschaft stünden lediglich der entsprechenden Anwendung des materiellen Ausweisungsrechts der Unionsbürgerrichtlinie entgegen und nicht der Übertragung der Verfahrensgarantien nach Art. 30 f. der Richtlinie, so schreiben letztere die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bei der Ausweisung von Unionsbürgern jedenfalls nicht vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 38).

    Wie sich schon aus dem Wortlaut ("und gegebenenfalls bei einer Behörde") ergibt, folgt aus dieser Bestimmung keine zwingende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, außer dem gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ausweisungsverfügung (zusätzlich) ein behördliches Rechtsbehelfsverfahren vorzuhalten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 39).

    Das wird durch die Entstehungsgeschichte der Bestimmung bestätigt (vgl. dazu im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 40 ff.).

    Es bleibt vielmehr der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten überlassen, ob sie bei einer Ausweisung eines Unionsbürgers zusätzlich zum gerichtlichen Rechtsschutz noch ein Widerspruchsverfahren vorsehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 46).

    Ferner fordern auch weder die allgemeine unionsrechtliche Garantie eines wirksamen Rechtsbehelfs, abgeleitet unter anderem aus Art. 6 und 13 EMRK, noch der in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Fassung vom 30. März 2010 (ABl. Nr. C 83, S. 389; im Folgenden: GRCh) verankerte Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes und das "Recht auf gute Verwaltung" nach Art. 41 GRCh die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens (vgl. näher VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 47 ff., 50).

    Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Wegfall des Vorverfahrens zu einer merklichen Verschlechterung der Rechtsposition türkischer Staatsangehöriger führt (vgl. eingehend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 53 ff.; im Ergebnis etwa auch VG Düsseldorf, Urteil vom 17. November 2011, a.a.O., Rn. 48).

    Lässt eine Änderung des Verfahrens - wie hier - die Effektivität des Rechtsschutzes mit Blick auf die dem türkischen Staatsangehörigen eingeräumten Rechte unverändert, so liegt keine "neue Beschränkung" vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 55).

    Soweit die Europäische Kommission in der Vergangenheit davon ausgegangen ist, die Regelung des "Vier-Augen-Prinzips" in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG sei Inhalt des Assoziationsabkommens EWG-Türkei vom 12. September 1963 (ABl. 1964 Nr. 217, S. 3687) geworden - mit der Folge der Abänderbarkeit ausschließlich durch die Vertragsparteien (vgl. die Nachweise bei VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 59) -, so beruht dies auf einer eigenen Interpretation der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs durch die Kommission, die der Europäische Gerichtshof nicht aufgegriffen hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 60).

    Auch von den deutschen Gerichten wird die Auslegung der Kommission nicht geteilt (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 60, sowie zuvor etwa auch schon BayVGH, Beschluss vom 7. März 2011 - VGH 19 ZB 10.2701 -, Rn. 9; zit. nach juris, wonach Inhalt des Assoziationsabkommens nicht die Regelung des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG ist, sondern "eine dynamische Verweisung auf die jeweiligen Verfahrensgewährleistungen bei Ausweisungen von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten").

    Zu Recht wird gegen sie auch geltend gemacht, sie könnte zu dem Ergebnis führen, dass unter Umständen notwendig werdende Änderungen des einschlägigen Unionsrechts zum Nachteil von Unionsbürgern überhaupt nicht mehr oder nur noch um den Preis einer Diskriminierung möglich wären (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2012, a.a.O.).

    Dabei kann offen bleiben, ob für die Gefahrenprognose ein differenzierender, mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gilt (so BVerwG, Urteil vom 2. September 2009, a.a.O. m.w.Nachw.; dem folgend zuletzt etwa VG Saarland, Urteil vom 2. März 2012 - VG 10 K 30/12 -, Rn. 27 f., und Beschluss vom 9. Januar 2012 - VG 10 L 10/12 -, Rn. 10 f.; beide zit. nach juris; s. ferner z.B. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Mai 2009, a.a.O., Rn. 12; VG München, Urteil vom 29. April 2010 - M 10 K 09.2489 -, Rn. 59; zit. nach juris; gegen einen "gleitenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab" im Unions- und Assoziationsrecht nunmehr aber VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 7. März 2012, a.a.O., Rn. 52, vom 10. Februar 2012, a.a.O., Rn. 76 f., und vom 4. Mai 2011 - VGH 11 S 207/11 -, Rn. 52; zit. nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Weder Unions- noch Assoziationsrecht gebieten eine Ermessensentscheidung, sondern (nur) eine offene Güter- und Interessenabwägung (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.2009 - 1 C 2.09 -, InfAuslR 2010, 3; vgl. zum Erfordernis einer wertenden Gesamtbetrachtung: BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, InfAuslR 2012, 397; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, NVwZ-RR 2012, 492).

    Die Mitgliedstaaten verfügen aufgrund ihrer Verfahrensautonomie über einen Gestaltungsspielraum, der allerdings durch den Grundsatz der Effektivität und der Äquivalenz begrenzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, InfAuslR 2012, 397; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, NVwZ-RR 2012, 492).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    An diesem differenzierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung Kritik geäußert worden, da er dem Interesse einer möglichst umfassenden Effektivierung der Grundfreiheiten und der daher gebotenen engen Auslegung der unionsrechtlichen Rechtsgrundlagen für die Aufenthaltsbeendigung als ultima ratio nicht gerecht werde (VGH Mannheim, Urteile vom 4. Mai 2011 - 11 S 207/11 - NVwZ 2011, 1210 und vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492).

    Denn mit diesem Begriff hat der Gerichtshof lediglich die gebotene Abwägung der öffentlichen mit den privaten Interessen des Betroffenen, d.h. dessen tatsächlich vorliegende Integrationsfaktoren, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angesprochen (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 - NVwZ-RR 2012, 492).

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Den Ausführungen des Gerichtshofs in diesem Zusammenhang ist aber auch zu entnehmen, dass die Bestimmung des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221 weder unmittelbar noch entsprechend in Fällen wie dem vorliegenden weiter anzuwenden ist, und zwar mit einer Deutlichkeit, die ein diesbezügliches Vorabentscheidungsersuchen des Senats sinnlos erscheinen lässt (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim vom 10.2.2012 Az. 11 S 1361/11 und vom 7.3.2012 Az. 11 S 3269/11, OVG Münster vom 22.3.2012 Az. 18 A 951/09; OVG Lüneburg vom 28.6.2012 Az. 11 LC 490/10; Armbruster in HTK-AuslR/Rechtsschutz/2.3.1 Stand 12/2011 Nr. 3).

    Die von den Assoziationsbestimmungen angestrebte Übertragung der mitgliedstaatlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit so weit als möglich kann auch insoweit nicht durch "Übertragung" aufgehobener, also auf Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten nicht mehr anwendbarer Bestimmungen des Unionsrechts verwirklicht werden (ebenso VGH Baden-Württemberg vom 10.2.2012 Az. 11 S 1361/11, Nr. 1.1. der Entscheidungsgründe).

    Es kann offen bleiben, ob (vor allem angesichts der beschriebenen Entwicklung) die Gleichsetzung eines einzelnen Aspekts eines unionsrechtlich-autonomen Regelungskomplexes mit einem durch die nationale Rechtsordnung geprägten Rechtsbegriff sinnvoll ist (dies hat bereits Renner bezweifelt, ZAR 2005, 295 ff); jedenfalls ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend gemeinschaftsrechtlich geregelte Ausweisungen davon auszugehen, dass eine Ermessensentscheidung der durch das Urteil vom 2. September 2009 festgelegten besonderen Art vorliegt, also eine Ermessensentscheidung, die der bereits in den Entscheidungen vom 7. Oktober 1978 und vom 29. September 1993 angedeuteten, nicht "nur die Gesetzmäßigkeit" betreffenden, also tendenzfreien und alle gemeinschaftsrechtlich relevante Belange erfassenden Überprüfung unterliegt (in seiner Entscheidung vom 10.2.1012 Az. 11 S 1361/11 - Abschnitt 3.a der Entscheidungsgründe - übersieht dies der VGH Baden-Württemberg; in der Entscheidung von 16.4.2012 - Az. 11 S 4/12 RdNr. 34 - geht er jedoch unter Bezugnahme auf RdNr. 85 der Vorabentscheidung "Ziebell" ebenfalls davon aus, dass nicht nur die Behörden, sondern auch die Gerichte alle relevanten Faktoren abwägen müssen).

    bbb) Der von Gutmann vertretenen Auffassung (GK AufenthG, Bd. 6, RdNr. 26.7 zu Art. 14 ARB 1/80, Stand: August 2008), das "Vier-Augen-Prinzip" sei weiterhin anzuwenden, ist bereits deshalb nicht zu folgen, weil es wegen der vom Gerichtshof beschlossenen Anwendbarkeit des Art. 12 RL 2003/109, der eine vollständige und umfassende gerichtliche Prüfung fordert, zu einer (gegen die Standstill-Verpflichtung des Art. 13 ARB 1/80 verstoßenden) Unterschreitung des Schutzniveaus der Richtlinie 64/221 nicht kommt (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim vom 10.2.2012 Az. 11 S 1361/11, Nr. 1.4 der Entscheidungsgründe sowie vom 7.3.2012 Az. 11 S 3269/11 RdNr. 40) Gutmann jedoch eine solche Unterschreitung für den Fall einer Unanwendbarkeit sowohl des Ausweisungsschutzes der Unionsbürgerrichtlinie als auch der Bestimmung des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221 unterstellt.

    Der "Gemeinsame Standpunkt" vom 5. Dezember 2003 (Az. 13263/3/2003) strich jedoch das "Vier-Augen-Prinzip" komplett, weil es angesichts der nun vorgeschriebenen uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung für überflüssig erachtet wurde (im ganzen ähnlich - und daher ebenfalls die Frage der Anwendbarkeit des Art. 31 RL 2004/38 offen lassend - VGH Baden-Württemberg vom 10.2.2012 Az. 11 S 1361/11, Nr. 1.2. lit. b der Entscheidungsgründe).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Insbesondere kann offenbleiben, ob die Ausweisung als solche, gegebenenfalls in Verbindung mit der Abschiebungsandrohung, als Rückkehrentscheidung im Sinne der Richtlinie anzusehen ist (verneinend VGH Mannheim, Urteil vom 10. Februar 2012 - 11 S 1361/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Die Feststellung der Illegalität und damit der bereits bestehenden Ausreisepflicht geschieht, da der Gesetzgeber kein eigenständiges Institut der "Rückkehrentscheidung" eingeführt hat, nach dem nationalen Recht vielmehr typischerweise gerade durch die Abschiebungsandrohung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 -, juris Rn. 150, und vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 -, juris Rn. 86).
  • VG München, 26.07.2012 - M 24 K 12.2896

    Ausweisung eines volljährigen, im Inland geborenen und aufgewachsenen

    Dennoch war es war vorliegend nicht erforderlich, vor der Ausweisung wegen Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG ein Widerspruchsverfahren durchzuführen, weil die Vorschrift nach ihrer Aufhebung nicht mehr entsprechend auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige anwendbar ist (so OVG Lüneburg, Urt. v. 28.6.2012, Az.: 11 LC 490/10, juris, Ls 1, 0VG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.3.2012, Az.: 18 A 951/09, juris, Ls. 1, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.2.2012, Az.: 11 S 1361/11, juris, Ls. 1).

    Der Wegfall des Vorverfahrens ist nach Auffassung der Kammer keine Änderung, die geeignet wäre, die Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit oder der einem türkischen Staatsangehörigen eingeräumten materiellen Rechte zu erschweren (so auch OVG Lünbeburg, Urt. v. 28.6.2012, a. a. O., Rn. 35, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.2.2012, a. a. O., Rn. 52, offen lassend, aber tendenziell eine Beschränkung bejahend: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.3.2012, a. a. O., Rn. 49 ff.), so dass die Standstillklausel bereits nicht einschlägig ist.

    Ein Vorverfahren als einzuräumender Rechtsbehelf ist nach der Daueraufenthaltsrichtlinie nicht vorgeschrieben (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.2.2012, a. a. O., Rn. 36 f.).

    Auch die Verfahrensgarantien der Art. 30 f. der Unionsbürgerrichtlinie - sofern man sie überhaupt entsprechend auf assoziationsberechtigte Staatsangehörige anwenden sollte - sehen nicht die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens bei der Ausweisung vor (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.2.2012, a. a. O., Rn. 38 f.).

    Wie sich schon aus dem Wortlaut ("und gegebenenfalls bei einer Behörde") ergibt, folgt aus dieser Bestimmung keine zwingende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, außer dem gerichtlichen Rechtsschutz gegen Ausweisungsverfügungen zusätzlich ein behördliches Rechtsbehelfsverfahren vorzuschalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.2.2012, a. a. O., Rn. 39).

    Dieser Interpretation ist der Europäische Gerichtshof in der Ziebell-Entscheidung jedoch nicht gefolgt (vgl. dazu insbesondere VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.2.2012, a. a. O., Rn. 58 ff, OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.3.2012, a. a. O., Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Nach den hierzu geltenden Grundsätzen (vgl. EuGH, Urteil vom 08.12.2011 - C-371/08 - Ziebell -Rn. 52 ff.; Senatsurteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - juris und vom 04.05.2012 - 11 S 3/12 -) führt dieser Maßstab materiell-rechtlich nicht zu strengeren Voraussetzungen als die oben unter III. dargestellten.

    Hinsichtlich der Einzelheiten der Begründung wird auf das Senatsurteils vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - (juris) verwiesen (im Ergebnis ebenso OVG NRW, Urteil vom 22.03.2012 - 18 A 951/09 - juris).

    Unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 07.12.2001 - 11 S 897/11 -hat der Senat in seinem Urteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - (juris Rn. 83 - 88) ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2012 - 11 S 4/12

    Zum Ausweisungsschutz eines aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Denn andernfalls wäre gerade die hier unmittelbar unions- bzw. assoziationsrechtlich gebotene und veranlasste enge Auslegung nicht mehr gewährleistet (so schon Senatsurteile vom 04.05.2011 - 11 S 207/11 - InfAuslR 2011, 291 und vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - juris).

    Wollte man dies anders sehen, so hätte die Bundesrepublik nach Auffassung des Senats von der eingeräumten Opt-Out-Möglichkeit (vgl. Art. 2 Abs. 2 lit. b RFRL) in zulässiger Weise Gebrauch gemacht (vgl. zu alledem ausführlich Senatsurteile vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - juris und 07.12.2011 - 11 S 897/11 - juris).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats ist das sog. "Vier-Augen-Prinzip" des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG nicht mehr anzuwenden (vgl. zu alledem ausführlich Senatsurteil vom 10.02.2012 - 11 S 1361/11 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LC 490/10

    Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzip" für die Ausweisung türkischer

    a) Aus der Assoziationsberechtigung des Klägers nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 folgt keine Verpflichtung zur Durchführung eines in Niedersachsen nach § 8a AG VwGO grundsätzlich in ausländerrechtlichen Verfahren nicht mehr erforderlichen Widerspruchsverfahrens (so schon im Ergebnis Senatsurt. v. 16.5.2006 - 11 LC 324/05 -, a. a. O., Rn. 59; aus neuerer Zeit ebenso: Bayr. VGH, Beschl. v. 7.3.2011 - 19 ZB 10.2701 -, juris, Rn. 6 ff., m. w. N; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 - juris, Rn. 35 ff.; OVG NRW, Urt. v. 22.3.2012 - 18 A 951/09 -, juris, Rn. 35 ff.).

    Bei dem danach erforderlichen Vergleich des Rechtsschutzniveaus nach Art. 10, 12 Richtlinie 2003/109/EG - gerichtliche Prüfung nach den aktuellen Verhältnissen - mit dem nach Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 64/221/EWG - Überprüfung durch eine unabhängige Stelle nach den damaligen Verhältnissen - ist schon keine Verschlechterung zu erkennen; eine solche ist erkennbar mit der Veränderung des europäischen Rechts auch nicht beabsichtigt, sondern im Gegenteil eine Verbesserung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 -, a. a. O., Rn. 45).

    Entgegen seines Vorbringens kann auch nicht festgestellt werden, dass insoweit keine Wiederholungsgefahr mehr besteht, wobei offen bleiben kann, ob diesbezüglich die Anforderungen eher gering sind (vgl. insoweit gegenüber der Rechtsprechung des BVerwG kritisch VGH Bad.-Württ, Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 -, a. a. O., Rn. 76 - 78), weil mit schwerwiegenden Angriffen auf die körperliche Integrität von anderen Menschen vorliegend ein besonders hochrangiges Schutzgut gefährdet ist, oder bei einer Gesamtschau mit der Begehung erneuter Straftaten bzw. der Verursachung sonstiger erheblicher Gefahren absehbar zu rechnen ist.

    Diese Gründe lassen es jedenfalls - wie dargelegt - in der Sache nicht zu, bereits jetzt einen Endzeitpunkt zu bestimmen, ab dem die vom Kläger ausgehende Gefahr weggefallen oder unter Berücksichtigung entgegenstehender persönlicher Belange zumindest nachrangig sein wird, und auf dieser Grundlage gerichtlich eine Frist zur Begrenzung der Sperrwirkung zu bestimmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.2.2012 - 11 S 1361/11 -, a. a. O., Rn. 90).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2012 - 11 S 278/12

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 18 A 951/09

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2012 - 11 S 3269/11

    Zum Ausweisungsschutz für assoziationsrechtlich geschützten türkischen

  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 9 A 825/12

    Zur Frage der Fortgeltung des in Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 11 S 2776/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermächtigungsgrundlage; Unionsrechtswidrigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2014 - 11 S 244/14

    Nachträgliche Aufhebung / Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen /

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der

  • VG Freiburg, 17.05.2022 - 10 K 5070/19

    Ausweisung eines Ausländers nach Inkrafttreten der Rückführungsrichtlinie

  • VG Freiburg, 26.01.2022 - 7 K 826/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot nur mit Rückkehrentscheidung

  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 17.226

    Zulässige Ausweisung eines assoziationsberechtigten Ausländers aufgrund

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VG Freiburg, 13.09.2022 - 10 K 1443/20

    Ausweisung eines Ausländers wegen in Syrien begangener Kriegsverbrechen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2013 - 11 S 2114/13

    Befristung des Einreiseverbots für ausgewiesene Ausländer kein Verstoß gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2016 - 11 S 1413/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - A 11 S 1158/13

    Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung iSv EGRL 115/2008 Art 3 Nr 4

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2200/12

    Entscheidung über die Dauer des Einreiseverbots; Vereinbarkeit mit der

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2014 - 11 S 2224/13

    Ausweisung eines Anhängers der DHKP-C

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

  • VG Freiburg, 21.06.2022 - 10 K 542/20

    Verbindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Rückkehrentscheidung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2012 - 11 S 59.12

    Türke; faktischer Inländer; Straftaten; Ausweisung; Regelausweisung;

  • VG Würzburg, 12.11.2012 - W 7 K 12.38

    Ausweisung von ARB 1/80-Berechtigten; schwere räuberische Erpressung und Beihilfe

  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20

    Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer

  • OVG Hamburg, 09.05.2012 - 4 Bs 15/12

    Ausgewiesener Ausländer; besonderer Ausweisungsschutz; Ausnahme von einer

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16

    Ausweisung eines Ausländers - Leiter eines verbotenen Vereins ("Red Legion")

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 11 S 1660/16

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei besonderer Eilbedürftigkeit; Abschiebung aus

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 11 LA 261/15

    Befristung des Einreiseverbots und Aufenthaltsverbots als Voraussetzung für die

  • VG Würzburg, 05.06.2014 - W 7 K 13.480

    Prozesskostenhilfe, PKH, Ausweisung, türkischer Staatsangehöriger, Straftat,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - 11 N 55.19

    Ausländerrecht: Ausweisung eines wegen verschiedentlicher Drogendelikte zu einer

  • VGH Hessen, 13.10.2014 - 7 B 1413/14

    Einreise und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 AufenthG in unionsrechtskonformer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 24.13

    Türkei; Ausweisung; Straftaten; Spezialprävention; Vier-Augen-Prinzip; kein

  • VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20

    Ausweisung eines Beteiligten an Betrugsstraftaten in Form des sog. falschen

  • VG Arnsberg, 10.04.2018 - 3 L 1158/18
  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2079/20

    Geeignetheit einer inlandsbezogenen Ausweisung; Bestimmtheit der

  • VGH Bayern, 05.03.2013 - 10 B 12.2219

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 01.07.2016 - 11 S 46.16

    Erfassen des Vereinsverbots von dem besonders schwerwiegenden

  • VG Würzburg, 26.07.2021 - W 7 K 20.612

    Ausweisung eines syrischen Flüchtlings nach strafrechtlicher Verurteilung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2013 - A 10 S 2362/13

    Befristung einer Ausreiseentscheidung

  • VG Düsseldorf, 18.10.2012 - 8 K 6261/08

    Ausweisung Assoziationsberechtigung Vier-Augen-Prinzip Verfahrensgarantie

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 19 ZB 14.1181

    Ausweisung

  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60

    Unionsbürgerrichtlinie, Verfahrensgarantie, Berufungszulassung, Einreiseverbot,

  • VG München, 28.11.2012 - M 23 K 12.1440

    Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikten; Assoziationsberechtigung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 11 S 63.12

    Türke; faktischer Inländer; Straftaten; Ausweisung; Sperrwirkung für

  • VG Regensburg, 14.08.2012 - RN 9 S 12.863

    Keine Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzips" nach Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG bei

  • VG Karlsruhe, 28.03.2019 - 1 K 11191/17

    Ausweisung; generalpräventive Gründe; Bestimmung der Frist des Einreise- und

  • VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 11.1155

    Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; Niederlassungserlaubnis;

  • VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 11.1159

    Beeinträchtigung öffentlicher Belange bei laufendem Bezug von Sozialleistungen

  • VG Augsburg, 25.09.2012 - Au 1 K 12.653

    Befristung der Wirkungen von Abschiebung und Ausweisung; unterschiedliche

  • VG Augsburg, 21.03.2012 - Au 6 K 11.1156

    Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; Niederlassungserlaubnis;

  • VG München, 29.04.2015 - M 23 K 14.1522

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen bei Straftat

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2012 - 11 N 54.12

    Türkischer Staatsangehöriger; faktischer Inländer; Ausweisung;

  • VG Stuttgart, 15.03.2012 - 11 K 4482/11

    Ausweisung eines Ausländers; Spezialprävention; Erforderlichkeit während des

  • VG Köln, 24.05.2018 - 5 K 13036/17

    Befristungsentscheidung bei Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 13.10.2014 - 11 K 68.14

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Auswirkungen einer Sperrwirkung

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