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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 11 S 1626/08   

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https://dejure.org/2010,2847
VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 11 S 1626/08 (https://dejure.org/2010,2847)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2010 - 11 S 1626/08 (https://dejure.org/2010,2847)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2010 - 11 S 1626/08 (https://dejure.org/2010,2847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Familienangehöriger i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU; drittstaatsangehöriger sorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers; Umdeutung einer Ausweisung in eine Verlustfeststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittstaatsangehöriger sorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers als Familienangehöriger nach dem § 3 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU); Umdeutung einer Ausweisung nach dem Aufenthaltsgesetz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 3 Abs. 2 Nr. 2, FreizügG/EU § 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8, GR-Charta Art. 7, RL 2004/38/EG Art. 2 Nr. 2 Bst. c, AEUV Art. 21, FreizügG/EU § 3 Abs. 1 S. 2, FreizügG/EU § 4
    Freizügigkeitsberechtigt, Unionsbürger, Familienangehörige, Verlust des Freizügigkeitsrechts, familiäre Lebensgemeinschaft, Unterhaltsanspruch, Familieneinheit, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, Sorgerecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drittstaatsangehöriger sorgeberechtigter Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers als Familienangehöriger nach dem § 3 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU); Umdeutung einer Ausweisung nach dem Aufenthaltsgesetz ( ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familiennachzug für Drittstaaten-Vater mit EU-Kind

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Leitsatz)

    Abgeleitetes Freizügigkeitsrecht: VGH Baden-Würtemberg - 11 S 1626/08 - Urteil vom 22.03.2010

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Abgeleitetes Freizügigkeitsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 405
  • DÖV 2010, 571
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 11 S 1626/08
    Der Europäische Gerichtshof hat zum inhaltlich im Wesentlichen gleich lautenden Art. 1 Abs. 2 lit. b) der - aufgehobenen - Richtlinie 90/364/EWG v. 28. Juni 1990 in Fällen, in denen nur ein Elternteil für ein freizügigkeitsberechtigtes Kleinkind tatsächlich gesorgt hat, sich vom strikten Wortlaut der Norm gelöst und dem betreffenden Elternteil ein Freizügigkeitsrecht als Familienangehöriger zuerkannt, obwohl er von dem Kind keinen Unterhalt erhielt, und dies damit begründet, dass andernfalls dem freizügigkeitsbedingten Aufenthaltsrecht des Kindes nach Art. 21 AEUV "jede praktische Wirksamkeit genommen würde" (vgl. EuGH; Urt. v. 19. Oktober 2004 - C-200/99, Zhu und Chen - InfAuslR 2004, 413 Rn. 45 f. auch unter Hinweis auf das Urteil v. 17. September 2002 - C-413/99, Baumbast - InfAuslR 2002, 463 Rn. 71 ff.).

    Wie aber bereits ausgeführt, wäre es im Hinblick auf den durch Art. 8 EMRK und Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gerade auch unionsrechtlich zu gewährleistenden effektiven Schutz der familiären Gemeinschaft mit einem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nicht gerechtfertigt, eine hiervon abweichende Behandlung der vorliegenden Fallkonstellation zu befürworten (vgl. zur Bedeutung des Art. 8 EMRK in diesem Zusammenhang EuGH, Urteil v. v. 17. September 2002 - C-413/99, a.a.O. Rdn. 72).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 11 S 1626/08
    Zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil v. 15. November 2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 ) ist die angegriffene Ausweisung rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • EuGH - C-200/99 (anhängig)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebene fristgerechte Umsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 11 S 1626/08
    Der Europäische Gerichtshof hat zum inhaltlich im Wesentlichen gleich lautenden Art. 1 Abs. 2 lit. b) der - aufgehobenen - Richtlinie 90/364/EWG v. 28. Juni 1990 in Fällen, in denen nur ein Elternteil für ein freizügigkeitsberechtigtes Kleinkind tatsächlich gesorgt hat, sich vom strikten Wortlaut der Norm gelöst und dem betreffenden Elternteil ein Freizügigkeitsrecht als Familienangehöriger zuerkannt, obwohl er von dem Kind keinen Unterhalt erhielt, und dies damit begründet, dass andernfalls dem freizügigkeitsbedingten Aufenthaltsrecht des Kindes nach Art. 21 AEUV "jede praktische Wirksamkeit genommen würde" (vgl. EuGH; Urt. v. 19. Oktober 2004 - C-200/99, Zhu und Chen - InfAuslR 2004, 413 Rn. 45 f. auch unter Hinweis auf das Urteil v. 17. September 2002 - C-413/99, Baumbast - InfAuslR 2002, 463 Rn. 71 ff.).
  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 11 S 1626/08
    Der Europäische Gerichtshof hat zum inhaltlich im Wesentlichen gleich lautenden Art. 1 Abs. 2 lit. b) der - aufgehobenen - Richtlinie 90/364/EWG v. 28. Juni 1990 in Fällen, in denen nur ein Elternteil für ein freizügigkeitsberechtigtes Kleinkind tatsächlich gesorgt hat, sich vom strikten Wortlaut der Norm gelöst und dem betreffenden Elternteil ein Freizügigkeitsrecht als Familienangehöriger zuerkannt, obwohl er von dem Kind keinen Unterhalt erhielt, und dies damit begründet, dass andernfalls dem freizügigkeitsbedingten Aufenthaltsrecht des Kindes nach Art. 21 AEUV "jede praktische Wirksamkeit genommen würde" (vgl. EuGH; Urt. v. 19. Oktober 2004 - C-200/99, Zhu und Chen - InfAuslR 2004, 413 Rn. 45 f. auch unter Hinweis auf das Urteil v. 17. September 2002 - C-413/99, Baumbast - InfAuslR 2002, 463 Rn. 71 ff.).
  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2016 - 8 K 959/16

    Freizügigkeitsgesetz; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung; Unionsbürger;

    vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2010 - 11 S 1626/08 -, juris Rn. 35.

    In gleicher Weise bereits VG Hamburg, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 K 1605/07 -, juris, Rn. 24; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 Bs 281/07 -, juris Rn. 13; VG Osnabrück, Beschluss vom 23. April 2009 - 5 A 316/08 -, juris; zustimmend Hoppe, in: HTK-AuslR, § 3 FreizügG/EU, zu Abs. 2; außerdem VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2010 - 11 S 1626/08 -, juris; dem folgend Epe, in: GK-AufenthG, § 3 FreizügG/EU, Rn. 33 m.w.N.

    Diese Situation ergibt sich, wie in den genannten Entscheidungen der nationalen Gerichte, v.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2010 - 11 S 1626/08 -, juris Rn. 33 ff., und ebenso durch den Europäischen Gerichtshof, vgl. Urteile vom 19. Oktober 2004 - C-200/02 -, vom 8. November 2012 - C-40/11 - und vom 6. Dezember 2012 - C-356/11 u.a. -, allesamt juris, bereits mehrfach festgestellt, insbesondere für jeden sorgeberechtigten Elternteil als Verwandten ersten Grades in aufsteigender Linie eines jedenfalls noch im Kleinkindalter befindlichen Unionsbürgers.

    vgl. zur fehlenden Nachvollziehbarkeit einer Ungleichbehandlung auch bereits: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2010 - 11 S 1626/08 -, juris Rn. 37.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 18 B 222/16

    Familienangehöriger als Elternteil eines minderjährigen Unionsbürgers unabhängig

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Elternteil seinem Unionsbürgerkind Unterhalt leistet oder nicht und hängt entgegen der Auffassung des VGH BW in dem von der Beschwerde zitierten Urteil vom 22. März 2010 (11 S 1626/08) auch nicht davon ab, ob der Elternteil sorgerechtsberechtigt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 11 S 1415/10

    § 6 Abs 3 AufenthGZustV BW mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nichtig

    Mit Einverständnis der Beteiligten entscheidet der Senat ungeachtet des EuGH-Vorlageverfahrens Tsakouridis (Rs. C-145/09) die insbesondere vom beklagten Land im Hinblick auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 22.03.2010 - 11 S 1626/08 (InfAuslR 2010, 281) - zeitnah für klärungsbedürftig erachtete Frage der Gültigkeit von § 6 Abs. 3 AAZuVO ohne mündliche Verhandlung (§ 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 101 Abs. 2 VwGO).
  • SG Aachen, 25.01.2011 - S 20 AY 11/09

    Sonstige Angelegenheiten

    Die Kläger verweisen in diesem Zusammenhang auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23.02.2010 (Rs. C-310/08) und des VGH Baden-Württemberg vom 22.03.2010 (11 S 1626/08).

    Deshalb lässt sich auch aus der weiteren von den Klägern erwähnten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 22.03.2010 (11 S 1626/08) nichts für den mit der Klage verfolgten Anspruch der Kläger herleiten.

  • OVG Bremen, 21.01.2011 - 1 B 242/10

    Erforderlichkeit der vorherigen Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts

    Die Verlustfeststellung beträfe vorliegend - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 21/07 -) entschiedenen Fall eines Ausländers, der im Zeitpunkt der Ausweisung bereits freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger war -, eine völlig andere wesentlich privilegiertere und einem grundlegend anders strukturierten rechtlichen Regime unterliegende (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22.03.2010 - 11 S 1626/08 -, InfAuslR 2010, 281) Rechtsstellung, als sie der Antragsteller zum damaligen Zeitpunkt inne hatte.
  • VG Würzburg, 13.07.2015 - W 7 K 14.770

    Ausstellung von Aufenthaltstitel und Feststellung des Rechts eines Unionsbürgers

    In konsequenter Anwendung dieser Rechtsprechung ist die Klägerin in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU über dessen Wortlaut hinaus als Familienangehörige eines Unionsbürgers anzusehen (ebenso VGH BW, U. v. 22.3.2010 - 11 S 1626/08 - juris; VG München, U. v. 27.9.2007 - M 10 K 06.1564 - juris Rn. 26).
  • VG Hamburg, 04.07.2014 - 9 K 2066/12

    Familiennachzug zu daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen, die mit

    (1) Die Mutter des Klägers ist als Personensorgeberechtigte für den spanischen Halbbruder des Klägers, der ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger ist (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU), in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU als Familienangehörige im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU anzusehen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 22.3.2010, 11 S 1626/08, juris, Rn. 34 ff.; Epe in: GK-AufenthG, Band VII, Stand: Juli 2013, IX, § 3 FreizügG/EU, Rn. 33).
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