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   VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15   

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https://dejure.org/2015,27114
VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15 (https://dejure.org/2015,27114)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.09.2015 - 11 S 1711/15 (https://dejure.org/2015,27114)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. September 2015 - 11 S 1711/15 (https://dejure.org/2015,27114)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen Visums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Einholung eines nationalen Visums für den Ehegattennachzug zu einem türkischen Arbeitnehmer

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 2, AufenthG § 6 Abs. 3, AufenthG § 14 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 30 Abs. 1, ARB 2/76 Art. 7, ARB 1/80 Art. 13, DVAuslG § 5 Abs. 1
    Familiennachzug, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Stillhalteklausel, Visumspflicht, Ehegattennachzug, Türkischer Arbeitnehmer, türkische Staatsangehörige, Stand-Still-Klausel, nationales Visum, Assoziierungsabkommen EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 AufenthG 2004, § 6 Abs 3 AufenthG 2004, § 14 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 30 Abs 1 AufenthG 2004, Art 7 EWGAssRBes 2/76
    Ehegattennachzug zu türkischem Arbeitnehmer ohne Einholung eines nationalen Visums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Einholung eines nationalen Visums für den Ehegattennachzug zu einem türkischen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein nationales Visum für Ehegattennachzug zu ordnungsgemäß beschäftigtem türkischen Arbeitnehmer erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein nationales Visum für Ehegattennachzug zu ordnungsgemäß beschäftigtem türkischen Arbeitnehmer erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1701
  • DÖV 2015, 1076
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14

    Entfallen der Fortgeltungsfiktion - Standstill-Klausel - Sprachkenntnisse und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    Für den Ehegattennachzug nach § 30 Abs. 1 AufenthG zu einem ordnungsgemäß beschäftigten türkischen Arbeitnehmer dürfte mit Rücksicht auf die Stand-Stillklausel des Art. 7 ARB 2/76 die Einholung eines nationalen Visums nicht erforderlich sein (anders noch Senatsbeschluss vom 21.07.2014 - 11 S 1009/14).

    Dass solches vom Assoziationsrat beabsichtigt war, lässt sich aus dem Beschluss 1/80 nicht entnehmen und würde den Zielen der Assoziation grundlegend widersprechen (vgl. hierzu noch im Folgenden; so auch Senatsbeschluss vom 21.07.2014 - 11 S 1009/14 - juris).

    Dieses rechtfertigt es, Erschwerungen des Familiennachzugs ebenfalls als von der Stand-Stillklausel des Art. 7 ARB 2/76 erfasst anzusehen und nicht erst nach der des Art. 13 ARB 1/80 mit der Folge, dass die Einführung der Sichtvermerkspflicht zum 06.10.1980 hieran zu messen ist (so auch Senatsbeschluss vom 21.07.2015 - 11 S 1009/14 - juris; offen gelassen noch im BVerwG, Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - a.a.O.).

    Aus diesem Grund hält der Senat an seiner im Beschluss vom 21.07.2014 (11 S 1009/14 - juris) vertretenen Auffassung, wonach das 1980 eingeführte verschärfte Visumsregime mit Art. 7 ARB 2/76 vereinbar sein dürfte, nicht fest.

  • EuGH, 19.02.2009 - C-228/06

    Soysal und Savatli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freier

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist hinreichend geklärt, dass von den Stand-Stillklauseln (vgl. auch Art. 41 Abs. 1 ZProt/EWG-Türkei) auch die formellen wie materiellen Einreisemodalitäten erfasst werden (vgl. etwa Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32; vom 19.02.2009 - C-228/06, Soysal - InfAuslR 2009, 135; vgl. weiter Urteil vom 17.09.2009 - C-242/06, Sahin - InfAuslR 2009, 413; Urteil vom 29.04.2010 - C-92/07, Kommission/Niederlande - InfAuslR 2010, 270).

    Zur Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass insoweit das unionsrechtliche Visumsregime nicht zwingend tangiert ist, weil es hier allein nach § 6 Abs. 3 AufenthG um die Ausstellung eines nationalen Visums geht (vgl. aber auch EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - C-228/06, Soysal - InfAuslR 2009, 135, Rdn. 53 ff.).

    Dies hat der Gerichtshof in der Soysal -Entscheidung (vom 19.02.2009 - C-228/06 - InfAuslR 2009, 135 und Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32, Rdn. 100 mit dem ausdrücklichen Hinweis auf den "Geist und die Zielsetzung der Assoziation") in Bezug auf türkische Fernfahrer ausdrücklich anerkannt.

    Denn wenn, worauf bereits oben hingewiesen wurde, die Assoziation auf den Beitritt der Türkei, jedenfalls aber auf eine weitere und engere wirtschaftliche Verflechtung und zur Erfüllung dieses Zwecks auch auf Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Selbstständigen und Dienstleistungserbringer angelegt ist, würde eine weitere Verschärfung des Einreiseregimes die Assoziation in ihrem Kern treffen und stünde nicht in Einklang mit deren Geist, wie ihn der Europäische Gerichtshof in bislang ständiger Rechtsprechung verstanden und ausdrücklich betont hat (vgl. wiederum Urteil vom 19.02.2009 - C-228/06 Soysal - InfAuslR 2009, 135 und Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist hinreichend geklärt, dass von den Stand-Stillklauseln (vgl. auch Art. 41 Abs. 1 ZProt/EWG-Türkei) auch die formellen wie materiellen Einreisemodalitäten erfasst werden (vgl. etwa Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32; vom 19.02.2009 - C-228/06, Soysal - InfAuslR 2009, 135; vgl. weiter Urteil vom 17.09.2009 - C-242/06, Sahin - InfAuslR 2009, 413; Urteil vom 29.04.2010 - C-92/07, Kommission/Niederlande - InfAuslR 2010, 270).

    Dies hat der Gerichtshof in der Soysal -Entscheidung (vom 19.02.2009 - C-228/06 - InfAuslR 2009, 135 und Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32, Rdn. 100 mit dem ausdrücklichen Hinweis auf den "Geist und die Zielsetzung der Assoziation") in Bezug auf türkische Fernfahrer ausdrücklich anerkannt.

    Denn wenn, worauf bereits oben hingewiesen wurde, die Assoziation auf den Beitritt der Türkei, jedenfalls aber auf eine weitere und engere wirtschaftliche Verflechtung und zur Erfüllung dieses Zwecks auch auf Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Selbstständigen und Dienstleistungserbringer angelegt ist, würde eine weitere Verschärfung des Einreiseregimes die Assoziation in ihrem Kern treffen und stünde nicht in Einklang mit deren Geist, wie ihn der Europäische Gerichtshof in bislang ständiger Rechtsprechung verstanden und ausdrücklich betont hat (vgl. wiederum Urteil vom 19.02.2009 - C-228/06 Soysal - InfAuslR 2009, 135 und Urteil vom 21.10.2003 - C-317/01, Abatay - InfAuslR 2004, 32).

  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht mittlerweile davon aus, dass insoweit auf die Person des Arbeitnehmers abzustellen ist (vgl. Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - InfAuslR 2015, 93).

    Dieses rechtfertigt es, Erschwerungen des Familiennachzugs ebenfalls als von der Stand-Stillklausel des Art. 7 ARB 2/76 erfasst anzusehen und nicht erst nach der des Art. 13 ARB 1/80 mit der Folge, dass die Einführung der Sichtvermerkspflicht zum 06.10.1980 hieran zu messen ist (so auch Senatsbeschluss vom 21.07.2015 - 11 S 1009/14 - juris; offen gelassen noch im BVerwG, Urteil vom 06.11.2014 - 1 C 4.14 - a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund greift das Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 06.11.2014 (1 C 4.14 - InfAuslR 201593), mit dem es die Beseitigung der unter der Geltung des Ausländergesetzes 1965 und teilweise noch des Ausländergesetzes 1990 bestehenden Privilegierung von unter 16 Jahre alten Kindern, gebilligt hat, zu kurz.

  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    Dass es sich um ein originäres Recht des Arbeitnehmers bzw. des Niedergelassenen handelt, hat der Europäische Gerichtshof nunmehr ausdrücklich auch für die Assoziation klargestellt (vgl. EuGH, Urteil vom 10.07.2014 - C-138/13, Dogan II - InfAuslR 2014, 322).

    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung eine Einschränkung des Stand-Still und demzufolge Einschränkungen zu Lasten der Arbeitnehmer und Niedergelassenen zugelassen, wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geeignet sind, die Erreichung des angestrebten legitimen Ziel zu erreichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen, also verhältnismäßig sind (vgl. Urteil vom 10.07.2014 - C-138/13, Dogan II - InfAuslR 2014, 322 im Anschluss an das Urteil vom 07.11.2013 - C-225/12, Demir - InfAuslR 2014, 1).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-225/12

    Demir - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 13

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    Geklärt ist zudem, dass es nicht darauf ankommt, ob der Arbeitnehmer auch bereits eine Verfestigungsstufe nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erreicht hat, sofern der Aufenthalt ordnungsgemäß ist (vgl. auch Urteil vom 07.11.2013 - C-225/12, Demir - InfAuslR 2014, 1), was aber im vorliegenden Fall mit Rücksicht auf die Rechtsposition des Ehemanns der Antragstellerin, der seit Jahren als Arbeitnehmer tätig ist, letztlich nicht erheblich ist.

    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung eine Einschränkung des Stand-Still und demzufolge Einschränkungen zu Lasten der Arbeitnehmer und Niedergelassenen zugelassen, wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geeignet sind, die Erreichung des angestrebten legitimen Ziel zu erreichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen, also verhältnismäßig sind (vgl. Urteil vom 10.07.2014 - C-138/13, Dogan II - InfAuslR 2014, 322 im Anschluss an das Urteil vom 07.11.2013 - C-225/12, Demir - InfAuslR 2014, 1).

  • EuGH, 01.04.1987 - 267/84

    Zulässigkeit von Klagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt die Erstreckung des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts auf die Familienangehörigen einen integralen Bestandteil aller Personenfreizügigkeiten dar; andernfalls wäre jedenfalls faktisch die Freizügigkeit nicht unerheblich beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 03.07.1974 - Rs 9/74, Casagrande - FamRZ 1974, 477; vom 13.02.1985 - Rs 267/84, Diatta - NJW 1985, 2087; v. 18.5.1989 - Rs 249/86, Kommission/Deutschland - NVwZ 1989, 745).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    Zwar genießen türkische Staatsangehörige - ob Arbeitnehmer oder Selbstständige - nach der Assoziation unmittelbar zunächst keine Freizügigkeit, andererseits hat der Europäische Gerichtshof regelmäßig die türkischen Arbeitnehmer (und auch für die Selbstständigen kann nichts anderes gelten), wenn ihnen tatsächlich von einem Mitgliedstaat der Zuzug erlaubt worden ist, mit Rücksicht auf Art. 12 und Art. 13 des Assoziationsabkommens regelmäßig in ihrer Rechtsstellung weitgehend nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerfreizügigkeit (oder der Niederlassungsfreiheit) behandelt und weitgehende Parallelen zu den unionsrechtlichen Grundsätzen hergestellt (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 10.02.2000 - C-340/97, Nazli - InfAuslR 2000, 161).
  • VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    Der Vollständigkeit halber bemerkt der Senat, dass auch dann, wenn man wegen der nicht abschließend geklärten Rechtsfrage, ob die Visumspflicht für die Einreise zum Ehegattennachzug mit Art. 7 ARB 2/67 vereinbar ist, den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht für statthaft halten sollte, der Antragstellerin angesichts dieser Streitfrage im Hinblick darauf, dass sie in einer familiären Lebensgemeinschaft mit ihrem Ehemann und zumindest einem minderjährigen Kind lebt, der weitere Aufenthalt durch Erlass einer einstweiligen Anordnung zu ermöglichen wäre (vgl. zum Antragsziel Senatsbeschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - InfAuslR 2011, 441).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 11 S 1711/15
    Der Vollständigkeit halber bemerkt der Senat, dass auch dann, wenn man wegen der nicht abschließend geklärten Rechtsfrage, ob die Visumspflicht für die Einreise zum Ehegattennachzug mit Art. 7 ARB 2/67 vereinbar ist, den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht für statthaft halten sollte, der Antragstellerin angesichts dieser Streitfrage im Hinblick darauf, dass sie in einer familiären Lebensgemeinschaft mit ihrem Ehemann und zumindest einem minderjährigen Kind lebt, der weitere Aufenthalt durch Erlass einer einstweiligen Anordnung zu ermöglichen wäre (vgl. zum Antragsziel Senatsbeschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - InfAuslR 2011, 441).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-242/06

    Sahin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 13.02.1985 - 267/83

    Diatta / Land Berlin

  • EuGH, 18.05.1989 - 249/86

    Kommission / Deutschland

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 7 B 22.14

    Keine Sprachanforderungen bei Familiennachzug von Ehegatten türkischer

  • EuGH, 03.07.1974 - 9/74

    Casagrande / Landeshauptstadt München

  • EuGH, 29.04.2010 - C-92/07

    Kommission / Niederlande - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Stillhalteklauseln

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • VG Karlsruhe, 06.03.2018 - 1 K 2902/16

    Unerlaubte Einreise; Schengenraum; Einholung eines nationalen Visums für den

    Zum Erfordernis der Einholung eines nationalen Visums für den Ehegattennachzug zu einem ordnungsgemäß im Bundesgebiet beschäftigten türkischen Arbeitnehmer (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.2015 - 11 S 1711/15 -, juris).

    Sie führten zur Begründung aus, dass der Ehemann der Klägerin zu Ziffer 1 assoziationsberechtigt sei und die Kläger daher nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.09.2015 - 11 S 1711/15 - kein Visum zur Einreise in das Bundesgebiet benötigt hätten.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 16.09.2015 - 11 S 1711/15 - entschieden habe, dass aufgrund der "Stand-Still-Klausel" in Art. 13 ARB 1/80 beim Familiennachzug türkischer Arbeitnehmer keine Visumpflicht bestehe, könne dem nicht gefolgt werden.

    54 Unabhängig davon ist mit Blick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 16.09.2015 - 11 S 1711/15 -, juris) davon auszugehen, dass die Klägerin zu Ziffer 1 für den beabsichtigten Ehegattennachzug gemäß § 30 Abs. 1 AufenthG zu ihrem ordnungsgemäß beschäftigten türkischen Ehemann, der nach Aktenlage gemäß Art. 6 Abs. 1 assoziationsberechtigt sein dürfte, mit Rücksicht auf die Stand-Stillklausel des Art. 7 ARB 2/76 kein nationales Visum einholen musste.

  • BVerfG, 20.02.2017 - 2 BvR 63/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die unterbliebene Vorlage an den

    Zwar sprach Einiges dafür, den Europäischen Gerichtshof zur Präzisierung des Begriffs der "zwingenden Gründe des Allgemeininteresses" anzurufen (vgl. Vorlagebeschluss des VG Darmstadt vom 1. Dezember 2015 - 5 K 1261/15.DA -, juris, Rn. 64 ff. und Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16. September 2015 - 11 S 1711/15 -, juris, Rn. 8).
  • VG München, 24.02.2020 - M 4 E 19.6044

    Erfolgloses Eilverfahren mit dem Ziel der Aussetzung der Abschiebung und die

    Diese Rechtsauffassung werde in ständiger Rechtsprechung von nationalen Gerichten berücksichtigt (BVerwG, U.v. 17.2.2015, 1 C 9.14 Rn. 3.1 a.E.; VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.5.2015, 11 S 1711/15; VG Aachen; B.v. 20.12.2011, 8 L 127/11).

    Das vorläufige Aufenthaltsrecht aus § 21 Abs. 3 AuslG (1965) entspricht in der Rechtswirkung der Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (BVerwG, U.v. 18.12.1969 - I C 5/69 - juris; VGH Mannheim, B.v. 16.9.2015 - 11 S 1711/15 - juris Rn. 3).

  • VG Darmstadt, 01.12.2015 - 5 K 1261/15

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union

    Dieses Ziel ist nur schwer erreichbar, wenn der wirtschaftliche Austausch der EU mit der Türkei durch Behinderung der Wanderungsbewegungen Selbstständiger, Dienstleistungserbringer oder Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen unterbunden oder mehr als nur unwesentlich erschwert wird (ebenso Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.09.2015 - 11 S 1711/15 - juris, Randnummer 8).
  • VG Berlin, 08.07.2016 - 4 K 23.16

    Aufenthaltsrecht: Beschränkung des Ehegattennachzugs für assoziationsberechtigte

    Der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschluss vom 16. September 2015 -11 S 1711/15 -, juris, Rn. 4) folgt das Gericht nicht.
  • VG Düsseldorf, 23.12.2016 - 7 L 3292/16

    Service Passport; Dienstpass; Visum; Verschlechterungsverbot;

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 2014, a.a.O. und Beschluss vom 16. September 2015 - 11 S 1711/15 -, juris.
  • VG Augsburg, 14.04.2021 - Au 1 S 21.308

    Versagung von Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung für türkischen

    Auf der Grundlage der DVAuslG i.d.F. vom 25. Juni 1975 (BGBl I S. 1542) mussten türkische Staatsangehörige gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG die Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks vor der Einreise einholen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, B.v. 16.9.2015 - 11 S 1711/15 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 11.09.2017 - 4 K 632.16

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug trotz fehlender Sprachkenntnisse;

    17 Ob die Visumspflicht eine nach Art. 13 des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 unzulässige neue Beschränkung darstellt (so VGH Mannheim, Beschluss vom 16. September 2015 -11 S 1711/15 -, juris, Rn. 4; dagegen BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 8.09 -, juris, Rn. 21), kann hier offen bleiben (vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 26. Januar 2017 - BVerwG 1 C 1.16 -, juris, Rn. 21).
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