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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13   

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VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13 (https://dejure.org/2013,40162)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2013 - 11 S 2077/13 (https://dejure.org/2013,40162)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 11 S 2077/13 (https://dejure.org/2013,40162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung in einem mehrjährigen Modellkurs

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 12 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 17 Abs. 1, AufenthG § 18 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 81 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 84 Abs. 2 S. 2
    Aufenthaltserlaubnis, Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Anfechtung, Anfechtungsklage, aufschiebende Wirkung, Suspensiveffekt, Fortgeltungsfiktion, Regelungsanordnung, Vorwegnahme der Hauptsache, Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung, Beschäftigung, ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 1 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 12 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 17 Abs 1 AufenthG 2004
    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter auflösender Bedingung - Regelungsanordnung zwecks Beginns der Erwerbstätigkeit vor Abschluss der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 12 Abs. 2 S. 1
    Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung in einem mehrjährigen Modellkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermessensfehlerhaft erteilte Aufenthaltserlaubnis unter auflösender Bedingung Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermessensfehlerhaft erteilte Aufenthaltserlaubnis unter auflösender Bedingung Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 309
  • DÖV 2014, 356
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, etwa zur Erteilung einer "vorläufigen Aufenthaltserlaubnis" scheidet in der Regel schon wegen des "Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache" aus (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 08.02.2006 - 13 S 18/06 - ZAR 2006, 112).

    Erscheint in einem solchen Fall die vorläufige Aufnahme oder die Forstsetzung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dringend, um wesentliche Nachteile (§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO) zu verhindern - etwa weil die begehrte Tätigkeit bzw. Ausbildung termingebunden ist, so dass der Rechtsschutz im Verfahren zur Hauptsache unter Umständen zu spät käme (vgl. zu dieser Ausnahme auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2006, a.a.O.) -, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung in Betracht (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56; GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 63, 105, § 4 AufenthG Rn. 180 ff. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 B 1767/06

    Visum Visumsverfahren Ausnahme Ermessen Ermessensfehler Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    In Fällen, in denen ein Ausländer nach Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung mit seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur seinen weiteren Verbleib im Bundesgebiet sichern, sondern darüber hinaus bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Erwerbstätigkeit ausüben oder die Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen möchte, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Ziel der vorläufigen Gestattung der Erwerbstätigkeit bzw. der Ausbildung in Betracht (wie VGH Mannheim, Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56).

    Erscheint in einem solchen Fall die vorläufige Aufnahme oder die Forstsetzung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dringend, um wesentliche Nachteile (§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO) zu verhindern - etwa weil die begehrte Tätigkeit bzw. Ausbildung termingebunden ist, so dass der Rechtsschutz im Verfahren zur Hauptsache unter Umständen zu spät käme (vgl. zu dieser Ausnahme auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2006, a.a.O.) -, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung in Betracht (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56; GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 63, 105, § 4 AufenthG Rn. 180 ff. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    In Fällen, in denen ein Ausländer nach Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung mit seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur seinen weiteren Verbleib im Bundesgebiet sichern, sondern darüber hinaus bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Erwerbstätigkeit ausüben oder die Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen möchte, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Ziel der vorläufigen Gestattung der Erwerbstätigkeit bzw. der Ausbildung in Betracht (wie VGH Mannheim, Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56).

    Erscheint in einem solchen Fall die vorläufige Aufnahme oder die Forstsetzung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dringend, um wesentliche Nachteile (§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO) zu verhindern - etwa weil die begehrte Tätigkeit bzw. Ausbildung termingebunden ist, so dass der Rechtsschutz im Verfahren zur Hauptsache unter Umständen zu spät käme (vgl. zu dieser Ausnahme auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2006, a.a.O.) -, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung in Betracht (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56; GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 63, 105, § 4 AufenthG Rn. 180 ff. ).

  • OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11

    Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Widerspruch, Suspensiveffekt, Duldung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    Die Frage, ob eine Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden, der Verwaltungsakt also ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann, ist nach inzwischen herrschender Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 17.10.2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341, vom 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ 2007, 776, vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221, jew. m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - NordÖR 2011, 275; HTK-Ausländerrecht, Rechtsschutz / 2.1.5 03/2013 Nr. 1 m.w.N.; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, § 42 VwGO Rn. 33; GK-AufenthG, § 60a AufenthG Rn. 259 ff., jeweils m.w.N. zum Streitstand), der sich der Senat anschließt (a.A. noch Senatsbeschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 - VBlBW 2008, 353; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2000 - 13 S 2260/99 - InfAuslR 2001, 158), eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des jeweiligen Aufhebungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebung offenkundig von vornherein ausscheidet.

    Sie muss insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, das bedeutet geeignet und erforderlich sein, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, sowie verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    Danach dürfte der Erlass einer Nebenbestimmung wie der streitigen vom 04.09.2012 grundsätzlich zulässig sein (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03.06.1997 - 1 C 7.96 - InfAuslR 1997, 391).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    Dabei ist der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 BvR 338/08 - juris, m.w.N.; vgl. zum Ganzen Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rn. 102 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    Soweit es der Antragstellerin um die bloße Sicherung ihres Aufenthalts ginge (vgl. zum weitergehenden Antrag auf vorläufige Gestattung der Aufnahme der Ausbildung nach § 123 VwGO unten II.), wäre dieser bei sachdienlicher Auslegung darauf gerichtet, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aufzugeben, dem Regierungspräsidium Karlsruhe mitzuteilen, dass die Antragstellerin vorläufig nicht abgeschoben werden darf (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 - InfAuslR 2011, 443).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    Deshalb dürfte die Antragstellerin wegen der Verletzung der Pflicht zur umgehenden Weiterleitung des Widerspruchs an das Landratsamt Ravensburg so zu behandeln sein, als ob sie rechtzeitig Widerspruch bei der zuständigen Behörde eingelegt hätte (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 12.09.1980 - IV C 74.77 - juris).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    Die Frage, ob eine Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden, der Verwaltungsakt also ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann, ist nach inzwischen herrschender Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 17.10.2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341, vom 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ 2007, 776, vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221, jew. m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - NordÖR 2011, 275; HTK-Ausländerrecht, Rechtsschutz / 2.1.5 03/2013 Nr. 1 m.w.N.; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, § 42 VwGO Rn. 33; GK-AufenthG, § 60a AufenthG Rn. 259 ff., jeweils m.w.N. zum Streitstand), der sich der Senat anschließt (a.A. noch Senatsbeschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 - VBlBW 2008, 353; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2000 - 13 S 2260/99 - InfAuslR 2001, 158), eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des jeweiligen Aufhebungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebung offenkundig von vornherein ausscheidet.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
    Denn der am 11.02.2013 gestellte Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 ff. AufenthG und - für die ab Oktober 2013 beginnende Ausbildung - nach § 17 AufenthG hat gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG eine so genannte "Fortgeltungsfiktion" ausgelöst (vgl. zur Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels: Senatsbeschluss vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 - InfAuslR 2008, 81; GK-AufenthG, Stand: Sept. 2013, § 81 AufenthG Rn. 60 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 11 S 58.07

    Erlöschen von Aufenthaltserlaubnissen bei Bezug von Sozialleistungen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2000 - 13 S 2260/99

    Duldung - auflösende Bedingung zulässig

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 11 S 378/08

    AufenthV § 39 Nr 5 verlangt Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers bei

  • FG Saarland, 20.07.2016 - 2 K 1406/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer im Falle einer Globalzession -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Das war nur hinnehmbar, wenn der eigentliche Grund der Aufenthaltsbeendigung - die Ausweisung - nicht voraussichtlich rechtswidrig war (vgl. dazu und zu ähnlichen Konstellationen nur BVerwG, Urteil vom 16.07.2002 - 1 C 8.02 -, juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.12.2013 - 11 S 2077/13 -, juris Rn. 17, und vom 14.02.2007 - 13 S 2969/06 -, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 24.07.2017 - 19 CS 16.2376 -, juris Rn. 4; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 -, juris Rn. 31 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 m. w. N.; ebenso etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - VBlBW 2014, 309).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2019 - 11 S 75.18

    Zur isolierten Anfechtbarkeit einer auflösenden Bedingung, die einer

    Die unter Ziff. 2) bis 4) der Beschwerdebegründung ausgeführten Einwände des Antragsgegners gegen die vom Verwaltungsgericht im Anschluss an den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2013 (- 11 S 2077/13 -, juris) bejahte Zulässigkeit der Rechtsbehelfe der Antragstellerin gegen die der Aufenthaltserlaubnis vom 2. November 2017 beigefügte auflösende Bedingung und die auf dieser Grundlage angenommene, der Vollziehbarkeit dieser Nebenbestimmung entgegengehaltene aufschiebende Wirkung des Widerspruchs sowie der nachfolgenden - seit dem 6. November 2018 beim Verwaltungsgericht anhängigen - Klage (Az. VG 15 K 565.18) vermögen der Beschwerde im Ergebnis nicht zum Erfolg zu verhelfen.

    Die der in Bezug genommenen Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss v. 11. Dezember 2013 - 11 S 2077/13 -, juris Rn 10 f.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss v. 29. März 2011 - 1 B 57/11, juris Rn 7 f.; zur isolierten Anfechtbarkeit der einer Duldung beigefügten auflösenden Bedingung) folgende Annahme des Verwaltungsgerichts, dass davon ausgehend auch die der (begünstigenden) Aufenthaltserlaubnis vom 2. November 2017 beigefügte, die Antragstellerin belastende auflösende Bedingung selbständig anfechtbar sei, lässt danach weder den Schluss zu, dass sie im konkreten Fall im Ergebnis der Begründetheitsprüfung tatsächlich selbständig aufhebbar ist, noch denjenigen, dass es sich bei ihr um einen eigenständigen "sonstigen Verwaltungsakt" handelt.

    An dieser Einschätzung kann angesichts der vom Verwaltungsgericht für seine abweichende Rechtsauffassung in Bezug genommenen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss v. 11. Dezember 2013 - 11 S 2077/13 -, juris), mit der dieser in ausdrücklicher Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 5. März 2008 - 11 S 378/08 -, sowie das auch vom Senat im Beschluss von 2007 zitierte Urteil v. 22. September 2000 - 13 S 2260/99 -) nicht nur von einer selbständigen Anfechtbarkeit (a.a.O. Rn 10 f.), sondern im Ergebnis der vorsorglich vorgenommenen Inzidentprüfung auch von einer isolierten Aufhebbarkeit der dort verfahrensgegenständlichen, einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beigefügten auflösenden Bedingung ausgegangen ist (a.a.O. Rn 17 ff.), so nicht mehr festgehalten werden.

  • VGH Bayern, 18.09.2020 - 10 CE 20.1914

    Antrag auf Ehegattennachzug bei erloschenem Visum zur Ausübung einer

    Eine solche Nebenbestimmung ist aber in der Regel als ermessensfehlerhaft anzusehen, wenn das Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis unmittelbar mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eintritt, ohne dass dem Betroffenen eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt wird (VGH BW, B.v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - juris).
  • VG München, 14.01.2015 - M 24 K 14.3629

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Dabei hatte sich der Bescheid vom ... Juli 2014 allerdings bereits zuvor - jedenfalls mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis vom 15. Dezember 2011 zum 30. Oktober 2014 - erledigt (vgl. (vgl. VGH Baden-Württemberg B.v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - InfAuslR 2014, 42, juris Rn. 26).

    Es muss dabei vorliegend nicht abschließend geklärt werden, ob bereits die Möglichkeit einer nachträglichen Verkürzung der Befristung der Aufenthaltserlaubnis bei Wegfall wesentlicher Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) gegen die Möglichkeit einer auflösenden Bedingung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 AufenthG spricht (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg B.v. 6.7.2006 - OVG 11 S 33.06 - OVGE BE 27, 135, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg B.v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - InfAuslR 2014, 42, juris Rn. 19; VG Berlin U.v. 27.10.2014 - 11 K 331.14 - juris Rn. 19).

    Nicht geklärt werden muss auch, inwieweit eine auflösende Bedingung, die das Erlöschen mit dem Bezug von Sozialleistungen vorsieht, überhaupt möglich ist (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg B.v. 6.7.2006 - OVG 11 S 33.06 - OVGE BE 27, 135, juris Rn. 14) oder ob - wie bei einer auflösenden Bedingung, die an die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses anknüpft - eine angemessene Übergangsfrist vorgesehen sein muss, innerhalb derer der Ausländer seine Ausreise vorbereiten oder gegebenenfalls einen Antrag auf Erteilung eines weiteren bzw. anderen Aufenthaltstitels oder einer Duldung stellen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg B.v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - InfAuslR 2014, 42, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Denn selbst wenn Letzteres zutreffend sollte, also die nachträgliche Modifizierung im Wege (Teil-)Korrektur möglich sein und ein solcher (Teil-)Widerruf auch "konkludent" vorgenommen werden können sollte, läge dieser (Teil-)Wiederruf in jedem Fall im Ermessen der Verwaltung und müsste dementsprechend in den Gründen des Bescheides, mit dem die nachträgliche auflösende Bedingung eingefügt wird, mit hinreichender Deutlichkeit entsprechend begründet werden; dabei ist zu sehen, dass gerade an auflösende Bedingungen wegen der mit ihnen verbundenen automatischen Konsequenzen erhöhte Begründungsanforderungen zu stellen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg B.v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - InfAuslR 2014, 42, juris Rn. 20-22 mit Hinweis unter anderem auf Nr. 12.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009 - AVwV-AufenthG).

  • VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Erfordernis der Sicherung des

    Folglich ist im Ergebnis der Lebensunterhalt des Klägers entgegen der §§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 AufenthG schon aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht gesichert, ohne dass es darauf ankäme, ob das mietfreie Wohnen des Klägers bedarfsmindernd berücksichtigt werden kann (dafür wohl VGH BW, B. v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - juris Rn. 29; OVG Saarland, B. v. 1.7.2011 - 2 B 216/11, 2 D 236/11 - juris Rn. 38).
  • VG Lüneburg, 27.04.2017 - 6 A 461/15

    Anordnung der Abgabe eines Schimpansen aus Zirkushaltung

    Unzulässig war er aber, da der Kläger aufgrund des Suspensiveffektes, den die isolierte Anfechtung der Befristung in dem Verfahren 6 A 268/15 mit sich brachte, im Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich eine Erlaubnis für das Zurschaustellen von "Robby" innehatte (vgl. für eine auflösende Bedingung: VGH Baden-Württ., Beschl. v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 -, juris, Rn. 11).
  • VG Freiburg, 27.02.2019 - 4 K 7326/17

    Ersatzbau eines Geschäftshauses; Nachtragsbaugenehmigung ohne Nachweis

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin sich (nur) gegen eine auflösende Bedingung (vgl. § 36 Abs. 2 Nr. 2 LVwVfG) zu einem ihr erteilten begünstigenden Verwaltungsakt wendet, welche auch isoliert mit der Anfechtungsklage anfechtbar wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 -, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 15.01.2018 - 2 K 7663/17

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken im Wege der einstweiligen Anordnung

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von Fallgestaltungen, in denen bei Antragstellung nach Bedingungseintritt, aber vor Ablauf der regulären Geltungsdauer von der Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ausgegangen werden kann (vgl. dazu Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 Rn. 126 unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2013 - 11 S 2077/13 -, InfAuslR 2014, 42).
  • OVG Hamburg, 07.05.2019 - 4 Bf 140/16

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage, gerichtet auf isolierte Aufhebung einer

    Ob ihre Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000, 11 C 2.00 , BVerwGE 112, 221 , juris Rn. 25; OVG Hamburg, Urt. v. 22.6.2017, 4 Bf 160/14, juris Rn. 66; ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 11.12.2013, 11 S 2077/13 , VBlBW 2014, 309 , juris Rn. 10).
  • VG Neustadt, 04.09.2014 - 4 K 417/14

    Baugenehmigung für Wärmepumpe; Dachgauben und Dachaufbauten im Sinne der BauO RP;

  • VG Köln, 17.06.2014 - 12 L 586/14

    Begründung eines fiktiven Verweilrechts durch die Ablehnung eines Antrags auf

  • VG Halle, 06.02.2019 - 1 B 292/18
  • VG München, 20.03.2023 - M 12 S 23.622

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Ausweisung, Erschleichen von

  • VG Chemnitz, 14.03.2016 - 6 L 95/16

    Aufenthaltszweck, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Aufenthaltstitel,

  • VG Regensburg, 15.03.2022 - RN 9 S 22.417

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Aufenthaltserlaubnis, Abschiebung, Aufenthaltstitel,

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