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   VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16   

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VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16 (https://dejure.org/2017,21604)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.2017 - 11 S 2493/16 (https://dejure.org/2017,21604)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 11 S 2493/16 (https://dejure.org/2017,21604)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG 1992, § 31 Abs 3 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 AufenthG 2004
    Auf nationales Abschiebungsverbot gestütztes Wiederaufnahmebegehren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung einer Wiederaufnahme des Verfahrens und der Feststellung von Abschiebungsverboten bzgl. Algerien; Folgeantrag zum Asylantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 29.11.2005 - 24 CE 05.3107

    Afghanistan, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16
    § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG ist auf Wiederaufgreifensanträge, die nur auf ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG gerichtet sind, entsprechend anzuwenden (entgegen VGH Kassel, Beschluss vom 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 29.11.2011 - 24 CE 05.3107 -, juris Rn. 11).

    Um eine solche geht es bei einer Analogiebildung indes nicht; sie setzt vielmehr gerade die Notwendigkeit der Überschreitung der Wortlautgrenze voraus (das übersieht der BayVGH, Beschluss vom 29.11.2011 - 24 CE 05.3107 -, juris Rn. 11).

  • VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06

    Folgeschutzantrag nach Asylverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16
    § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG ist auf Wiederaufgreifensanträge, die nur auf ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG gerichtet sind, entsprechend anzuwenden (entgegen VGH Kassel, Beschluss vom 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9; VGH München, Beschluss vom 29.11.2011 - 24 CE 05.3107 -, juris Rn. 11).

    Unzweifelhaft fallen hierunter nach dem Wortlaut der Norm nur solche, die sich auf die in §§ 3 und 4 AsylG aufgeführten verfassungs- bzw. unionsrechtlichen Schutzkonzepte beziehen, nicht aber solche, die auf nationale Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG hinführen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9; BayVGH, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16
    Zwar können sich aus Art. 19 Abs. 4 GG Vorwirkungen auf die Ausgestaltung des dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgelagerten Verwaltungsverfahrens ergeben: Dieses darf nicht so angelegt werden, den (späteren) gerichtlichen Rechtsschutz zu vereiteln oder unzumutbar zu erschweren (BVerfG, Beschluss vom 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80 -, BVerfGE 61, 82-118, Rn. 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 11 S 2438/11

    Einreise eines Staatsangehörigen eines für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16
    Es steht nicht in Zweifel, dass der Betroffene um gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen das Bundesamt nachsuchen und in einer sehr zugespitzten Eilsituation auch ein solcher Antrag gegen die abschiebende Behörde statthaft sein kann, wenn das Bundesamt seiner Prüfpflicht nicht nachkommt und eine Abschiebung droht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2011 - 11 S 2438/11 -, juris Rn. 11 in Fällen der Vollstreckung der Abschiebung durch das Regierungspräsidium bei einem von der unteren Ausländerbehörde geführten Verfahren).
  • VG Hamburg, 13.11.2012 - 5 AE 953/12

    Abschiebungsschutz für ausreisepflichtigen Ausländer bei Folgeschutzantrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16
    Das Gericht wäre zur inzidenten Prüfung der Erfolgsaussichten des Wiederaufgreifensantrags gezwungen (so etwa VG Minden, Beschluss vom 18.09.2015 - 10 L 980/15.A -, Rn. 16), sofern es dem Antrag nicht schon wegen der fehlenden Entscheidung des Bundesamtes entspricht (so VG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 5 AE 953/12 -, juris Rn. 3), was dann aber deutlich macht, dass dieser Weg im Vergleich zur analogen Anwendung des § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG höchst umständlich ist, ohne dass dadurch etwas gewonnen wäre.
  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    'M''Bodj' - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16
    Dies gilt umso mehr, als sich deren Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Umständen, die auf einen weitergehenden Flüchtlingsschutz führen können, in der Praxis als schwierig erweisen kann, nachdem sich die Schutzgüter des verfassungs- und unionsrechtlichen Asyl- und Flüchtlingsrechts mit denen nationaler Abschiebungsverbote überschneiden und sich zudem die Rechtsprechung zu der Frage, ob schon subsidiärer Schutz im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG und Art. 15b RL 2011/95/EU zu gewähren und nicht nur ein nationales Abschiebungsverbot festzustellen ist, dynamisch darstellt (vgl. etwa EGMR, Entscheidung vom 13.12.2016 - 41738/10 - , juris, in der eine Verletzung des Art. 3 EMRK gesehen wurde, wenn eine schwerkranke Person im Falle einer Abschiebung eine baldige und wesentliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustands droht, die zu starkem Leiden oder einer erheblichen Verkürzung der Lebensdauer führt; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C-542/13 - , NVwZ-RR 2015, 158 Rn. 41: zur Frage eines ernsthaften Schadens nach Art. 15b RL 2011/95/EU, wenn die mangelnde Versorgung nicht auf ein bewusstes Vorenthalten der Versorgung durch den Heimatstaat zurückzuführen ist).
  • VG Minden, 18.09.2015 - 10 L 980/15

    Abschiebungsverbote; Asylverfahren; Folgeantrag; Mitteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16
    Das Gericht wäre zur inzidenten Prüfung der Erfolgsaussichten des Wiederaufgreifensantrags gezwungen (so etwa VG Minden, Beschluss vom 18.09.2015 - 10 L 980/15.A -, Rn. 16), sofern es dem Antrag nicht schon wegen der fehlenden Entscheidung des Bundesamtes entspricht (so VG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 5 AE 953/12 -, juris Rn. 3), was dann aber deutlich macht, dass dieser Weg im Vergleich zur analogen Anwendung des § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG höchst umständlich ist, ohne dass dadurch etwas gewonnen wäre.
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2017 - 11 S 2493/16
    Dies gilt umso mehr, als sich deren Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Umständen, die auf einen weitergehenden Flüchtlingsschutz führen können, in der Praxis als schwierig erweisen kann, nachdem sich die Schutzgüter des verfassungs- und unionsrechtlichen Asyl- und Flüchtlingsrechts mit denen nationaler Abschiebungsverbote überschneiden und sich zudem die Rechtsprechung zu der Frage, ob schon subsidiärer Schutz im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG und Art. 15b RL 2011/95/EU zu gewähren und nicht nur ein nationales Abschiebungsverbot festzustellen ist, dynamisch darstellt (vgl. etwa EGMR, Entscheidung vom 13.12.2016 - 41738/10 - , juris, in der eine Verletzung des Art. 3 EMRK gesehen wurde, wenn eine schwerkranke Person im Falle einer Abschiebung eine baldige und wesentliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustands droht, die zu starkem Leiden oder einer erheblichen Verkürzung der Lebensdauer führt; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18.12.2014 - C-542/13 - , NVwZ-RR 2015, 158 Rn. 41: zur Frage eines ernsthaften Schadens nach Art. 15b RL 2011/95/EU, wenn die mangelnde Versorgung nicht auf ein bewusstes Vorenthalten der Versorgung durch den Heimatstaat zurückzuführen ist).
  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

    Ein solcher Antrag (sog Folgeschutzantrag; vgl nur Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 29.5.2017 - 11 S 2493/16 - InfAuslR 2017, 404; Hessischer VGH vom 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A - InfAuslR 2007, 130; Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl 2016, § 71 AsylG RdNr 5 und 13) begründet wegen der alleinigen Entscheidungskompetenz des BAMF (§ 24 Abs. 2 AsylG) zwar eine asylrechtliche Streitigkeit (vgl dazu BVerwG vom 21.3.2000 - 9 C 41/99 - BVerwGE 111, 77, 79) , setzt aber kein Folgeverfahren iS des § 1 Abs. 1 Nr. 7 AsylbLG in Gang.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2017 - 18 B 1033/17

    Anwenden des § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG auf Wiederaufgreifensanträge in Bezug auf ein

    Diese unmittelbar nur für Asylfolgeanträge geltende Bestimmung sei, wie der VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 11 S 2493/16 -, juris, entschieden habe, auf Folgeschutzgesuche entsprechend anwendbar mit der Folge, dass die Ehefrau des Antragstellers erst nach einer Mitteilung des BAMF an die Ausländerbehörde abgeschoben werden dürfe, dass das Verfahren nicht wiederaufgegriffen werde.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

    Denn die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung kraft Gesetzes nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG ist nicht, auch nicht entsprechend auf Folgeschutzgesuche anzuwenden (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.9.2017 - 18 B 1033/17 -, juris Rn. 2 ff.; Hessischer VGH, Beschl. v. 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschl. v. 29.11.2005 - 24 CE 05.3107 -, juris Rn. 11; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.5.2017 - 11 S 2493/16 -, juris Rn. 8 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Auf einen Wiederaufgreifensantrag, der nur auf nationale Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 AufenthG gerichtet ist, wird nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG entsprechend angewendet (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.05.2017 - 11 S 2493/16 -, juris Rn. 2 ff.; vgl. auch VG Hamburg, Beschluss vom 13.11.2012 - 5 AE 953/12 -, juris Rn. 2 f.).
  • VG Freiburg, 09.02.2021 - 10 K 3748/20

    Verbrauch der Abschiebungsandrohung bei einer freiwilligen Ausreise des

    Denn im Falle der Stellung eines auf § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG beschränkten Folgeschutzgesuchs kommt eine Abschiebung gemäß § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG analog erst dann in Betracht, nachdem das Bundesamt mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nicht vorliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.05.2017 - 11 S 2493/16 -, juris).
  • VG Münster, 20.01.2021 - 8 L 793/20

    Abschiebungsandrohung Verbrauch gegenstandslos erledigt Erledigung

    § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG ist ebenfalls nicht auf Wiederaufgreifensanträge analog anwendbar (OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, www.nrwe.de Rn. 5 = juris; OVG Nds., Beschluss vom 26. Februar 2018 - 13 ME 438/17 -, juris Rn. 19; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20. Juli 2017 - 7 B 11085/17 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 8 Q 2642/06.A -, juris Rn. 9; a. A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. Mai 2017 - 11 S 2493/16 -, juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 11 B 69/22

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Widerruf einer Duldung

    Zwar ließen sich durchaus beachtliche Gründe für eine vergleichbare Interessenlage anführen (vgl. hierzu insbes. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.05.2017 - 11 S 2493/16 -, juris Rn. 10 ff.).
  • VG Köln, 24.01.2020 - 14 L 2392/19
    vgl. zum Ganzen Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 11. September 2017 - 18 B 1033/17 -, juris m.w.N.; ebenso Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 11 B 181/19 -, juris, Rn. 11; analoge Anwendung des § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG befürwortend Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Baden, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 11 S 2493/16 -, juris.
  • VG Sigmaringen, 08.11.2019 - A 2 K 2769/17

    Afghanistan, Wiederaufnahme des Verfahrens, Asylfolgeantrag, Verwestlichung,

    Vor diesem Hintergrund bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob seit dem Inkrafttreten von Art. 6 des Integrationsgesetzes vom 31. Juli 2016 am 6. August 2016 auch ohne das Vorliegen der Wiederaufgreifensgründe eine - im Prüfungsumfang nicht auf neue Umstände beschränkte - erneute Entscheidung zu § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG ergehen muss, vgl. § 31 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG, was de facto eine voraussetzungslose Überwindung der Bestandskraft der vorangegangenen Entscheidung zur Folge hätte (so Göbel-Zimmermann/Eichhorn/Beichel-Benedetti, Asyl- und Flüchtlingsrecht, Teil 3 Asylverfahrensrecht, 1. Auflage 2017, Rn. 606 - beckonline; BeckOK AuslR/Heusch, AsylG, 23. Ed. 1.8.2019, § 31 Rn. 21 und § 71 Rn. 28 m.w.N.; OVG Sachsen, Urteil vom 21.06.2017 - 5 A 109/15.A - BeckRS 2017, 123499, Rn. 36; andeutungsweise VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 29.05.2017 - 11 S 2493/16 -, Rn. 18, juris, wonach "[...] das Bundesamt nach § 31 Abs. 3 AsylG in der aktuellen Gesetzesfassung [...] stets zu prüfen hat, ob nationale Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG vorliegen [...]." und BVerwG, Beschluss vom 27.04.2017 - 1 B 6.17 -, BeckRS 2017, 110068; kritisch: BeckOK AuslR/Heusch, AsylG, 23. Ed. 1.8.2019, § 71 Rn. 28 m.w.N.; ablehnend: Funke-Kaiser GK-AsylVfG 113, Oktober 2017, § 31, Rn. 49f., offen lassend: OVG Münster Urteil vom 18.06.2019 - 13 A 3930/18.A - BeckRS 2019, 15605).
  • VG Würzburg, 07.09.2023 - W 6 S 23.30483

    Armenien, einstweiliger Rechtsschutz, isolierter Folgeschutzantrag, Leukämie

    § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG, wonach die Abschiebung erst nach einer Mitteilung des Bundesamtes, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nicht vorliegen, vollzogen werden darf, steht dem nicht entgegen, da die Antragsgegnerin zum einen im vorliegenden Verfahren vom Vorliegen der Voraussetzungen von § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG ausgegangen ist und im Übrigen auch diese Vorschrift auf isolierte Folgeschutzanträge keine Anwendung findet (vgl. NdsOVG, B.v. 26.2.2018 - 13 ME 438/17 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 11.9.2017 - 18 B 1033/17 - juris Rn. 5; OVG RhPf, B.v. 20.7.2017 - 7 B 11085/17 - juris Rn. 7; HessVGH, B.v. 14.12.2006 - 8 Q 2642/06.A - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 29.11.2005 - 24 CE 05.3107 - juris Rn. 11; a.A. VGH BW, B.v. 29.5.2017 - 11 S 2493/16 - juris Rn. 8).
  • VG Stuttgart, 29.09.2021 - A 15 K 3220/21

    China: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG bei schwerer depressiver

  • VG Schleswig, 10.12.2019 - 11 B 181/19

    Ausländerrecht

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