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   VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20   

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https://dejure.org/2020,37365
VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20 (https://dejure.org/2020,37365)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 (https://dejure.org/2020,37365)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. November 2020 - 11 S 2637/20 (https://dejure.org/2020,37365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4a AufenthG 2004, § 5 AufenthG 2004, § 16b AufenthG 2004, § 21 AufenthG 2004, § 53 AufenthG 2004
    Ausweisungsinteresse: Überschreitung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen zur Erwerbstätigkeit bei Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken; atypischer Fall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2021, 228
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    Ferner ist dieser Rechtsprechung zu entnehmen, dass Bleibeinteressen des Ausländers bei der Prüfung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses nicht berücksichtigt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15, 27 ff.).

    Hier reiche es vielmehr aus, wenn ein Ausweisungsinteresse vorliege, "wie es insbesondere im Katalog des § 54 AufenthG normiert ist" (BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15).

    An der Beachtung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen der Erwerbstätigkeit besteht grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse, weil nur so die vom Aufenthaltsgesetz bezweckte Steuerung, Gestaltung und Begrenzung des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland (§ 1 Abs. 1 AufenthG) effektiv verwirklicht werden kann (zur hohen Bedeutung aufenthaltsrechtlicher Steuerungsbestimmungen siehe nur BVerwG, Urteile vom 25.05.2020 - 1 C 12.19 -, juris Rn. 50, und vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 24, sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    Wegen dieses besonders schweren Gewichts musste ein dringendes Bedürfnis daran bestehen, über eine strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, juris Rn. 17, m. w. N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 -, juris Rn. 34; BVerwG, Beschluss vom 18.08.1995 - 1 B 55.95 -, juris Rn. 8; Urteil vom 26.02.1980 - I C 90.76 -, juris Rn. 8).

    Es galten besonders hohe Anforderungen an die besondere Schwere der Straftat im Einzelfall, weshalb die konkreten Umstände der Tat ermittelt und individuell gewürdigt werden mussten, sodass festzustellen war, dass von einer derartigen Straftat eine besonders hohe Gefahr für den Staat oder die Gesellschaft ausgeht (BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, juris Rn. 24).

    Erst auf Grundlage eines so ermittelten generalpräventiven Ausweisungsanlasses war unter der früheren Rechtslage eine Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen an der Ausweisung und den privaten Bleibeinteressen des Ausländers vorzunehmen (BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2009 - 11 S 448/09

    Aufenthalt zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; Wechsel des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    Die hohen Anforderungen des § 21 Abs. 1 AufenthG gelten nicht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.03.2009 - 11 S 448/09 -, juris Rn. 3).

    Es bedarf keiner Erörterung, ob unter dieser Formulierung ein einschränkendes Tatbestandsmerkmal dergestalt zu verstehen ist, dass auch nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit der der Aufenthaltserlaubnis zugrundeliegende Zweck beibehalten werden muss (in diese Richtung VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.03.2009 - 11 S 448/09 -, juris Rn. 3; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 10.08.2018 - 13 ME 49/18 -, juris Rn. 21), oder ob mit dieser Formulierung lediglich klargestellt werden soll, dass die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dieser Bestimmung keinen Zweckwechsel darstellt, der teilweise gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen ist (z. B. nach § 16b Abs. 4 AufenthG) und der im Übrigen die Frage des Widerrufs (§ 52 AufenthG) der bisherigen sowie der Notwendigkeit einer anderen Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AufenthG) aufwerfen könnte (in diese Richtung BT-Drs. 16/5065, S. 168; Bodenbender, in: GK-AufenthG, Juni 2010, § 21 Rn. 32; Breidenbach, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 27. Ed. 01.07.2020, § 21 AufenthG Rn. 16; siehe auch Hailbronner, AuslR, Okt. 2019, § 21 AufenthG Rn. 26 ff.).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    (1) Ein Ausweisungsinteresse kann grundsätzlich auch allein auf Gründen der Generalprävention beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.10.2019 - 11 S 1835/19 -, juris Rn. 9).

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die zum seit 1. Januar 2016 geltenden Ausweisungsrecht ergangen ist, geht allein hervor, dass das Ausweisungsinteresse der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG "nur dann" entgegensteht, "wenn es noch aktuell ist, das heißt zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung noch vorhanden ist" (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2020 - 11 S 2956/19

    Erteilung einer Beschäftigungsduldung; Innehaben einer Aufenthaltsgestattung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    (1) Allgemeinen Grundsätzen entsprechend liegt ein atypischer Ausnahmefall bei besonderen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn Verfassungs-, Unions- oder Völkerrecht eine Einzelfallprüfung gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).

    An der Beachtung der aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen der Erwerbstätigkeit besteht grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse, weil nur so die vom Aufenthaltsgesetz bezweckte Steuerung, Gestaltung und Begrenzung des Aufenthalts von Ausländern in Deutschland (§ 1 Abs. 1 AufenthG) effektiv verwirklicht werden kann (zur hohen Bedeutung aufenthaltsrechtlicher Steuerungsbestimmungen siehe nur BVerwG, Urteile vom 25.05.2020 - 1 C 12.19 -, juris Rn. 50, und vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 24, sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 - 11 S 2/20

    Sicherung der ausländerrechtlichen Fortgeltungsfiktion durch Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    Die danach erforderliche eigenständige Prüfung des Rechtsschutzbegehrens durch den Senat (stRspr, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 07.07.2020 - 11 S 2426/19 -, juris Rn. 11, vom 03.06.2020 - 11 S 427/20 -, juris Rn. 10, und vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 -, juris Rn. 12; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 146 Rn. 43) führt zu dem Ergebnis, dass die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 27. März 2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11. Mai 2020 anzuordnen ist.

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1 und 2 und § 63 Abs. 2 GKG (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.02.2020 - 11 S 2/20 -, juris Rn. 48).

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    Erst die Gefährdung öffentlicher Interessen rechtfertigt aufenthaltsrechtliche Maßnahmen wie die Ausweisung oder die Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen eines bestehenden Ausweisungsinteresses und die daraus folgende Ausreisepflicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 26, vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 18, und vom 16.09.1980 - 1 C 28.78 -, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 -, juris Rn. 13, und vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 39; Bay. VGH, Beschlüsse vom 17.09.2020 - 10 C 20.1895 -, juris Rn. 11, und vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris Rn. 22; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 06.03.2020 - 10 ZB 19.2419 -, juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 07.01.2019 - 3 B 177/18 -, juris Rn. 8; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12.11.2018 - 2 M 96/18 -, juris Rn. 16 f.; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 5 AufenthG Rn. 52, 57 und 63; Bauer, ebd., § 53 AufenthG Rn. 48 ff.).

    Auch bei Ausländern ohne besonderen Ausweisungsschutz waren rein generalpräventive Ausweisungen unzulässig, wenn der mit ihnen verfolgte Zweck der Verhaltenssteuerung außer Verhältnis zu den damit verbundenen Belastungen für den Betroffenen stand (zur generalpräventiv begründeten Ausweisung wegen unerlaubter Erwerbstätigkeit siehe BVerwG, Urteil vom 16.09.1980 - 1 C 28.78 -, juris Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    Dabei richtet sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens nach den entsprechenden Bestimmungen des SGB II (BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 21.09 -, juris Rn. 15).

    Bei der erforderlichen Berechnung des Hilfebedarfs sind die Bestimmungen des SGB II weiterhin maßgebend, soweit es Absetzbeträge nach § 11b SGB II betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.11.2010 - 1 C 21.09 -, juris Rn. 20, und vom 26.08.2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    Solche Gefahren sind daher bereits im Vorfeld der Gewährung und der Verfestigung des Aufenthalts bei der Entscheidung über die Erteilung von Aufenthaltstitels zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.09.2004 - 1 C 10.03 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 2637/20
    Das gilt nicht nur für die Ausweisung, sondern auch für den Entzug und die Verkürzung eines gültigen Aufenthaltstitels sowie für die Ablehnung der Verlängerung eines bislang innegehabten Aufenthaltstitels (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 23, und vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 8 ME 24/10

    Rechtfertigung des Absehens von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2019 - 11 S 1835/19

    Ausweisung aufgrund generalpräventiver Gründe

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 11 S 2212/00

    Verhältnis von Anordnung nach AuslG 1990 § 32 zu Ermessensentscheidungen der

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2018 - 13 ME 49/18

    § 21 Abs. 6 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Verlängerung oder

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1812/20

    Ermessen bei der Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Streitwert in Fällen

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 10 C 20.1895

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen, 07.01.2019 - 3 B 177/18

    30 Tagessätze; Abschiebung; einstweiliger Rechtsschutz; Ausweisungsinteresse;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 ZB 19.2419

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug - Ausweisungsinteresse wegen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 990/19

    Ausweisung eines straffälligen Drittstaatsangehörigen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 11 S 2426/19

    Ablehnung von Aufenthaltstiteln; Voraussetzungen für den Eintritt der

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 10 AS 16.1602
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20

    Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Die hierzu durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats entwickelten Kriterien sind erfüllt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 18.04.2013 - 10 C 10.12 -, juris Rn. 13, und vom 26.08.2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.02.2021 - 11 S 1547/20 -, juris Rn. 31, vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 16 ff., und vom 22.10.2020 - 11 S 1812/20 -, juris Rn. 22 ff.).

    Demnach kommt ein Ausweisungsinteresse zum einen aus spezialpräventiven Gründen in Betracht (vgl. zum Erfordernis einer Wiederholungsgefahr im Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.06.2021 - 11 S 19/21 -, juris Rn. 10 f., vom 08.06.2021 - 11 S 3759/20 -, juris Rn. 8, und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 41 ff.).

    Zum anderen kann ein Ausweisungsinteresse grundsätzlich auch allein auf Gründen der Generalprävention beruhen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 45, vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 30, vom 23.06.2020 - 11 S 990/19 -, juris Rn. 7, vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 37, und vom 07.10.2019 - 11 S 1835/19 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 11 S 120/21

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vom Inland aus nach Ablauf seines

    Zu diesen Konsequenzen gehört insbesondere, dass die Annahme eines Ausweisungsinteresses der Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich entgegensteht (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und die anderweitige Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch besondere Vorschriften (vgl. § 10 Abs. 3 AufenthG) ausgeschlossen sein kann (siehe VGH Bad.-Württ., 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 50 ff.).

    Dementsprechend werden bewusste Verletzungen aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen, die auf einen dem Ausländer nicht zustehenden Vorteil zielen, in der Regel nicht geringfügig sein (zum Gewicht dieser Bestimmungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 58, m. w. N.; siehe auch Bay. VGH, Beschluss vom 18.09.2020 - 10 CE 20.1914 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Darüber hinaus bedarf es für die Versagung eines Aufenthaltstitels keiner von der Ausländerbehörde bzw. dem Verwaltungsgericht zu leistenden konkreten Prognose, dass der Aufenthalt des Ausländers die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt tatsächlich gefährdet (in Abgrenzung zu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris, und dem dort entschiedenen Fall eines Ausweisungsinteresses nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG wegen einer Ordnungswidrigkeit).

    Ein Ausnahmefall ist bei besonderen, atypischen Umständen gegeben, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh eine Titelerteilung geboten ist (BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56; Axer in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, § 5 AufenthG, Rn. 12 ).

    Die Frage, ob bei einem Ausweisungsinteresse, das allein auf § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG gestützt wird, die gefahrenabwehrrechtliche Intention des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG (ausnahmsweise) eine solche Feststellung erfordern kann (vgl. Hailbronner, AuslR, § 5 Rn. 31b ; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 41 ff. ), ist hier nicht relevant.

  • VG Karlsruhe, 20.10.2022 - 1 K 115/22

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

    Auch wenn man davon ausgeht, dass allein generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen können (BVerwG, Urteil vom 12.07.2018 - 1 C 16/17 -, NVwZ 2019, 486 Rn. 16 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 29.06.2021 - 3 B 14/21 -, juris Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 06.03.2020 - 10 ZB 19/2419 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 45; a.A. Albert, ZAR 2021, 95, m.w.N.), kann dies nicht in Fällen gelten, in denen generalpräventive Gründe aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausscheiden (BVerwG, Urteil vom 14.02.2012 - 1 C 7.11-, NVwZ 2012, 1558, 17).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der generalpräventiv begründete Zweck der Verhaltenssteuerung außer Verhältnis zu den damit verbundenen Belastungen für den bzw. die Betroffenen steht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, BeckRS 2020, 31765 Rn. 52).

    Dies gilt umso mehr, als das Aufenthaltsgesetz Ermessensentscheidungen (etwa nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) oder die Prüfung ausfüllungsbedürftiger Tatbestandsmerkmale (etwa nach § 5 Abs. 1 AufenthG: "in der Regel"), die der Berücksichtigung höher- und vorrangigen Rechts Raum geben, in bestimmten Fällen ausschließt (vgl. § 10 Abs. 3 AufenthG) (so: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, BeckRS 2020, 31765 Rn. 53).

    Nichts Anderes kann für die hier relevante Frage gelten, ob solche Gründe ein Ausweisungsinteresse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG begründen und dem Anspruch auf Titelerteilung zum Zwecke des Familiennachzugs entgegengehalten werden können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, BeckRS 2020, 31765 Rn. 50, unter Berufung auf BVerfG, Beschlüsse vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 23 und vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, juris Rn. 24).

  • OVG Sachsen, 04.04.2022 - 3 B 46/22

    Ausweisungsinteresse bei generalpräventiven Gründen; Verlängerung der

    Dabei können auch allein generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen (BVerwG, a. a. O. Rn. 16 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 29. Juni 2021 - 3 B 14/21 -, juris Rn. 15; BayVGH, Beschl. v. 6. März 2020 - 10 ZB 19/2419 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschl. v. 18. November 2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 45).

    Auf die Frage, ob in den Fällen des § 54 Abs. 2 Nr. AufenthG ein Ausweisungsinteresse dann nicht anzunehmen ist, wenn ohne vernünftigen Zweifel feststeht, dass vom Aufenthalt des Ausländers keine Gefahr mehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht und, ob es der positiven Feststellung des Bestehens einer Wiederholungsgefahr bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. November a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 8. März 2019 - 2 M 148/18 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 29. August 2016 - 10 AS 16/1602 -, juris Rn. 22; VGH BW, Beschl. v. 18. November 2020, a. a. O. Rn. 41 f., und Beschl. v. 7. Dezember 2020 - 12 S 3065/20 -, juris Rn. 14), kommt es bei einem auf generalpräventiven Erwägungen begründeten Ausweisungsinteresse denklogisch nicht an.

    Dem ist zumindest im vorliegenden Fall nicht entgegenzutreten, da die Prüfung des Vorliegens einer Abweichung vom Regelfall im Sinn des § 5 Abs. 1 AufenthG genügend Raum bietet, verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich insbesondere in Fällen von nur auf generalpräventive Gründe gestützten Ausweisungsanlässen insbesondere in den Fällen des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG ergeben können bzw. bei auch nicht mit generalpräventiven Erwägungen zu begründenden Ausweisungsinteressen, hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18. November 2020, a. a. O. Rn. 45 ff.).

    Allerdings versteht der Senat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts so (anders: VGH BW, Beschl. v. 18. November 2020, a. a. O. Rn. 47), dass grundsätzlich eine Abwägung mit den privaten Bleibeinteressen im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer Abweichung vom Regelfall im Sinn des § 5 Abs. 1 AufenthG vorzunehmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018, a. a. O. Rn. 15; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Mai 2019 - 3 B 420/18 -, juris Rn. 23).

    Ob Verhältnismäßigkeitserwägungen bei der Prüfung des Vorliegens eines Ausnahmefalls von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei Erfüllung des Tatbestands des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG insbesondere bei nur generalpräventiven Ausweisungsinteressen überhaupt anzustellen sind, braucht der Senat vorliegend aber nicht zu entscheiden, da beim Antragsteller ein generalpräventives Ausweisungsinteresse gegeben ist und es sich auch in Ansehung aller Umstände des Einzelfalls als verhältnismäßig erweist, ihm die Verlängerung seines Aufenthaltstitels zu versagen (vgl. zur Problematik insgesamt VGH BW, Beschl. v. 18. November 2020, a. a. O. Rn. 45ff.).

  • VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21

    Ausweisungsinteresse bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes

    Erst die Gefährdung öffentlicher Interessen rechtfertigt aufenthaltsrechtliche Maßnahmen wie die Ausweisung oder die Ablehnung der Erteilung eines Aufenthaltstitels wegen eines bestehenden Ausweisungsinteresses und die daraus folgende Ausreisepflicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Dies gilt umso mehr, als das Aufenthaltsgesetz Ermessensentscheidungen (etwa nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) oder die Prüfung ausfüllungsbedürftiger Tatbestandsmerkmale (etwa nach § 5 Abs. 1 AufenthG: "in der Regel"), die der Berücksichtigung höher- und vorrangigen Rechts Raum geben, in bestimmten Fällen (vgl. § 10 Abs. 3 AufenthG) ausschließt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 -11 S 2637/20 -, juris Rn. 48, 53; ausführlich zum Begriff der Geringfügigkeit: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2022 - 1 K 115/22 -, juris Rn. 45 ff; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2022 - 19 K 1765/22 - vgl. auch Bauer, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022 i.E., § 54 Rn. 97).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 11 S 3759/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufbau einer familiären Gemeinschaft

    Es muss Wiederholungsgefahr bestehen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 42, m. w. N.; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 24.11.2020 - 2 L 104/18 -, juris Rn. 34 f.; unentschieden OVG Bremen, Beschluss vom 02.03.2021 - 2 B 328/20 -, juris Rn. 27; a. A. möglicherweise VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.12.2020 - 12 S 2065/20 -, juris Rn. 14 ff.).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt bei besonderen, atypischen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn entweder aus Gründen höherrangigen Rechts wie Art. 6 oder Art. 2 Abs. 1 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 GRCh die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geboten ist (BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56, und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).

    Verfassungs-, unions- und völkerrechtliche Vorgaben sind bei der Auslegung des Ausländerrechts und auch bei der Anwendung der Bestimmungen über die Erteilung von Aufenthaltstiteln zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.06.2016 - 2 BvR 748/13 -, juris Rn. 13; zur verfassungskonformen Auslegung aufenthaltsrechtlicher Tatbestandsmerkmale siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 57, und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 53).

  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 8 K 5605/20

    Unerlaubte Ausübung einer Beschäftigung; Recht zum Kurzaufenthalt; Erfüllung der

    Daher begründet die Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Rechtsverstoß von erheblichem Gewicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 - juris Rn. 58 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2021 - 11 S 3421/20

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind;

    Die dem vorgelagerte Annahme, die wiederholten Straftaten der Antragstellerin zu 1 begründeten das Ausweisungsinteresse des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG (dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.03.2021 - 11 S 120/21 -, juris Rn. 47 ff., und vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 41 ff.), wird in der Beschwerdebegründung dagegen nicht in Frage gestellt.

    Ein atypischer Ausnahmefall, der ein Abweichen von der Regel bedingt, liegt bei besonderen Umständen vor, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, aber auch dann, wenn Verfassungs-, Unions- oder Völkerrecht eine Einzelfallprüfung gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.08.2019 - 1 C 23.18 -, juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 2637/20 -, juris Rn. 56, und vom 14.01.2020 - 11 S 2956/19 -, juris Rn. 20).

  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige

    Im Falle der Erteilung des Aufenthaltstitels benötigte der Antragsteller gemäß § 4a Abs. 1 Satz 1 AufenthG keine Beschäftigungserlaubnis (vgl. VGH BW, B.v. 18.11.2020 - 11 S 2637/20 - juris Rn. 43).

    Mit Blick auf den oben dargestellten gesetzlichen Zweck, in Deutschland erfolgreich ausgebildeten akademischen Fachkräften sowohl in deren privatem als auch im öffentlichen Interesse eine berufliche Perspektive zu ermöglichen, dürfte eine ablehnende Entscheidung trotz erfüllter Tatbestandsvoraussetzungen nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, wobei die gesetzgeberische Entscheidung zu berücksichtigen ist, die Selbständigkeit erfolgreicher Akademiker gerade nicht von den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 AufenthG abhängig zu machen (VGH BW, B.v. 18.11.2020 - 11 S 2637/20 - juris Rn. 78 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21

    Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2020 - 11 S 3717/20

    Vorliegen eines Ausweisungsinteresses wegen strafgerichtlicher Verurteilung; kein

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 12 S 1800/20

    Prozesskostenhilfe; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufrechterhaltung

  • VG Karlsruhe, 24.11.2022 - 1 K 4351/21

    Antragsauslegung; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse;

  • VG Düsseldorf, 23.11.2023 - 8 K 8657/22

    Ausweisungsinteresse; Visumsverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 11 S 2721/20

    Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten im

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 11 S 1547/20

    Verlängerung eines Aufenthaltsrechts bei Lebensunterhaltssicherung

  • VGH Bayern, 13.04.2023 - 19 ZB 22.79

    Keine Umstellung in Fortsetzungsfeststellungsklage während des Verfahrens der

  • VG Karlsruhe, 20.07.2023 - 10 K 2751/21

    Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts;

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