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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10   

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https://dejure.org/2010,22780
OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10 (https://dejure.org/2010,22780)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - 11 S 35.10 (https://dejure.org/2010,22780)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 11 S 35.10 (https://dejure.org/2010,22780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Beurteilung des Lärms von Veranstaltungen in Freizeiteinrichtungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 ImSchG BE, TA Lärm, FreiZLärmRL
    Lärm aus Freizeitanlage; Open-Air-Konzert / Freiluftkonzert; Genehmigung; Zumutbarkeit; schädliche Umwelteinwirkung; Einzelfallprüfung bei Fehlen eines rechtlich verbindlich vorgegebenen Mess- und Beurteilungsverfahrens; rechtlich und tatsächlich schwierige Fragen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Konzertveranstaltungen in der Zitadelle Spandau können wie geplant stattfinden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 877
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10
    Die Antragstellerin hat insoweit zutreffend eine Abweichung von den rechtlichen Vorgaben gerügt, die der Senat in den vorangegangenen, die Genehmigungen für Konzerte in den Jahren 2008 und 2009 betreffenden Beschlüssen vom 23. Juli 2008 (- 11 S 56.08 -, zit. nach juris Rn 11 ff.), und vom 8. Juli 2009 - 11 S 35.09 -, n.v.) formuliert hat und die nachstehend nochmals auszugsweise wiedergegeben werden:.

    Angesichts des erst unter dem 26. April 2010 und damit wiederum äußerst kurzfristig gestellten Genehmigungsantrages und der in den vorangegangenen Jahren bereits erhobenen Einwände der Antragstellerin gegen die Genehmigungspraxis des Antragsgegners konnte und kann die Beigeladene zwar keinesfalls darauf vertrauen, die Konzerte in jedem Fall und selbst bei erkennbarer Rechtswidrigkeit der Genehmigung ohne Einschränkungen durchführen zu können; ein entsprechendes Vertrauen wäre jedenfalls nicht schutzwürdig (vgl. dazu bereits Beschluss des Senats v. 23. Juli 2008 - 11 S 56.08 -, zit. nach juris Rn 23 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 11 S 35.09

    Durchführung von zwei Konzerten in der Zitadelle Spandau nur unter Auflagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10
    Dass an der Durchführung der Freiluftkonzerte im Hof der Zitadelle Spandau ein öffentliches Bedürfnis besteht, wird mit der Beschwerde nicht in Abrede gestellt und unterliegt auch nach der Einschätzung des Senats keinen ernstlichen Zweifeln (vgl. bereits Beschluss vom 8. Juli 2009 - OVG 11 S 35.09 -, zu den Vorjahresveranstaltungen).

    Die Antragstellerin hat insoweit zutreffend eine Abweichung von den rechtlichen Vorgaben gerügt, die der Senat in den vorangegangenen, die Genehmigungen für Konzerte in den Jahren 2008 und 2009 betreffenden Beschlüssen vom 23. Juli 2008 (- 11 S 56.08 -, zit. nach juris Rn 11 ff.), und vom 8. Juli 2009 - 11 S 35.09 -, n.v.) formuliert hat und die nachstehend nochmals auszugsweise wiedergegeben werden:.

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10
    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen sind, d.h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext des § 11 LImSchG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen, solange für die Ermittlung und Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche keine bestimmten Mess- und Berechnungsverfahren oder Lärmwerte rechtlich verbindlich vorgegeben sind (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 -, NVwZ 2003, 3360, 3361, m.w.N.).

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 -, NVwZ 2003, 3360, 3361, m.w.N.).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10
    ... Die in den Ausführungsvorschriften vorgesehenen Maßgaben zur Anwendung insbesondere der §§ 11 und 6 LImSchG definieren danach nicht etwa selbst, unter welchen Voraussetzungen die für die Erteilung einer Genehmigung gem. § 11 LImSchG erforderliche "Zumutbarkeit" der Geräuschimmission vorliegt, sondern müssen sich daran messen lassen, ob sie die Einhaltung dieser gesetzlichen Voraussetzungen gewährleisten (i.d.S. BVerwG, Urteil v. 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, 884 ff., hier zit. nach juris, Rn 14, zu nicht gesetzlich vorgegebenen technischen Regelwerken).

    Andererseits wird in einem Hauptsacheverfahren aber auch der Frage weiter nachzugehen sein, ob Gesichtspunkte der Sozialadäquanz (zu deren Bedeutung vgl. nur BVerwG, Urteil v. 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, 884, hier zit. nach juris, Rn 14), wie etwa Veränderungen in der allgemeinen Bewertung von Freiluftkonzertveranstaltungen in der Bevölkerung bzw. - diese umsetzend - durch den Landesgesetzgeber festzustellen sind und inwieweit sie ggf. zu einer Anhebung der maßgeblichen Zumutbarkeitsschwelle führen können.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20
    Selbst bei einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine über Monate gestreckte Veranstaltungsreihe ist eine Entscheidung in der Hauptsache regelmäßig erst während der laufenden Konzertsaison zu erwarten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 2249/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Vermeidung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083 = juris Rn. 3 (zur Geruchsimmissionsrichtlinie), Urteile vom 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 -, BRS 64 Nr. 181 = juris Rn. 12 (zur indiziellen Bedeutung der Freizeitlärmrichtlinie), vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163 = BRS 54 Nr. 188 = juris Rn. 12 (zur Heranziehbarkeit der TA Lärm für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Glockengeläut), und vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143 = BRS 52 Nr. 191 = juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 -, NVwZ-RR 2010, 877 = juris Rn. 12; Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 -, NVwZ-RR 2006, 531 = juris Rn. 53; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 -, BRS 66 Nr. 73 = juris Rn. 31 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Juni 2002 - 10 S 1559/01 -, BRS 65 Nr. 181 = juris Rn. 46 (die vier letztgenannten jeweils zur Freizeitlärmrichtlinie).
  • VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - Juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - Juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - Juris Rn. 10).

    Neben den sich im Fall einer Absage oder Verlegung für die Beigeladene ergebenden wirtschaftlichen Einbußen ist dabei auch der von der Beigeladenen hervorgehobene und selbst ihre zukünftige Arbeit noch belastende Vertrauensverlust bei Künstlern wie Zuschauern zu berücksichtigen (vgl. so zum ähnlich gelagerten Fall einer Veranstaltung in der Spandauer Zitadelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - Juris Rn. 25).

  • VG Frankfurt/Oder, 06.09.2017 - 5 L 1058/17

    Sofortige Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung

    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImSchG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

    Die Bestimmung der Erheblichkeit von Lärmimmissionen bleibt vielmehr der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - juris Rn 7.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2017 - 5 L 823/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz einer

    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

    Die Bestimmung der Erheblichkeit von Lärmimmissionen bleibt vielmehr der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - juris Rn 7.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2015 - 5 L 903/15

    Immissionsschutzrecht

    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

    Die Bestimmung der Erheblichkeit von Lärmimmissionen bleibt vielmehr der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - juris Rn 7.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2011 - 12 LA 31/10

    Genehmigung eines Volksfestes, einschließlich Verwendung elektroakustischer

    Es stellt vielmehr fest, dass die Prüfung der Zumutbarkeit jeweils im Einzelfall stattzufinden habe und dabei insbesondere die sich aus der Beurteilung nach der TA Lärm ergebenden Belastungen der Nachbarschaft in den Blick zu nehmen seien (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.7.2010 - OVG 11 S 35.10 -, NVwZ-RR 2010, 877).
  • VG Berlin, 07.09.2016 - 10 L 313.16

    "Lollapalooza" darf im Treptower Park stattfinden

    Andererseits hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berücksichtigung dieser Kosten trotz zuweilen geäußerter Kritik (Beschluss vom 23. Juli 2008 - 11 S 56.08 -, juris Rn. 23 f.) bislang jeweils gebilligt (Beschluss vom 15. Juli 2010 - 11 S 35.10 -, juris Rn. 24 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - 11 S 43.15

    Immissionsschutz; Gutshof; Veranstaltungen; Musik; Tongeräte; Nachtruhe;

    Insoweit können technische Regelwerke zur Beurteilung von Lärmimmissionen, selbst wenn sie im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung nur eine Orientierungshilfe oder einen "groben Anhalt" bieten und jedenfalls eine nur schematische Anwendung bestimmter Mittelungs- oder Grenzwerte unzulässig ist, dann herangezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelästigung im konkreten Streitfall brauchbare Anhaltspunkte liefern (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 - 11 S 35.10, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 B 55.03 -, juris, Rn. 8).
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