Rechtsprechung
LG Köln, 08.10.2013 - 11 S 43/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Dem Geschädigten steht auch dann ein Mietwagen zu, wenn ihm aufgrund einer HWS-Verletzung Bettruhe... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Mietwagendauer; Rechtsanwaltskosten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 01.03.2004 - 12 U 96/03
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung …
Auszug aus LG Köln, 08.10.2013 - 11 S 43/13
Dabei kann dahinstehen kann, ob - was der Kläger in Abrede stellt - überhaupt die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges erforderlich ist, um einen Nutzungswillen zu dokumentieren (verneinend jedenfalls OLG Stuttgart, Urteil vom 6.10.1999 - 4 U 73/99 - KG Urteil vom 1.3.2004 - 12 U 96/03 - beide zit. n. Juris) . - OLG Stuttgart, 06.10.1999 - 4 U 73/99
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem gesichert am rechten Fahrbahnrand …
Auszug aus LG Köln, 08.10.2013 - 11 S 43/13
Dabei kann dahinstehen kann, ob - was der Kläger in Abrede stellt - überhaupt die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges erforderlich ist, um einen Nutzungswillen zu dokumentieren (verneinend jedenfalls OLG Stuttgart, Urteil vom 6.10.1999 - 4 U 73/99 - KG Urteil vom 1.3.2004 - 12 U 96/03 - beide zit. n. Juris) . - OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10
Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten; …
Auszug aus LG Köln, 08.10.2013 - 11 S 43/13
Nach der Rechtsprechung ist ein Nutzungsschaden nur dann zu verneinen, wenn die Nutzung eines Fahrzeuges wegen Erkrankung nicht möglich war und der Ge schädigte hierzu mcjTUn_der_Lage war (BGH NJW 1968, 1778; BGH Urteil vom 10.6.2008 - VI ZR 248/07 - ;OLG Düsseldorf Urteil vom 24.5.2011 - 1 U 220/10 -.
- OLG Hamm, 02.03.1994 - 3 U 200/93
Ersatz von Mietwagenkosten trotz ärztlich verordneter Bettruhe und Halskrawatte
Auszug aus LG Köln, 08.10.2013 - 11 S 43/13
Selbst wenn einem Geschädigten Bettruhe - wegen einer HWSVerletzung - ärztlich verordnet war und er sich dennoch zur Anmietung eines Fahr zeuges entscheidet, obliegt dies der freien Entscheidung des Geschädigten, solan ge ein Autofahren möglich war (OLG Hamm Urteil vom 2.3.1994-3 U 200/93-zit. n. Juris - Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung Kap 12 Rdn. 119), In gleicher Weise steht es einem Geschädigten frei, trotz Vorliegens von Schwindel ein Kraftfahrzeug anzumieten und zu führen, auch wenn sich hieraus möglicherweise Bedenken an der Fahrtüchtigkeit ergeben sollten. - BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils
Auszug aus LG Köln, 08.10.2013 - 11 S 43/13
Nach der Rechtsprechung ist ein Nutzungsschaden nur dann zu verneinen, wenn die Nutzung eines Fahrzeuges wegen Erkrankung nicht möglich war und der Ge schädigte hierzu mcjTUn_der_Lage war (BGH NJW 1968, 1778; BGH Urteil vom 10.6.2008 - VI ZR 248/07 - ;OLG Düsseldorf Urteil vom 24.5.2011 - 1 U 220/10 -. - BGH, 07.06.1968 - VI ZR 40/67
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus LG Köln, 08.10.2013 - 11 S 43/13
Nach der Rechtsprechung ist ein Nutzungsschaden nur dann zu verneinen, wenn die Nutzung eines Fahrzeuges wegen Erkrankung nicht möglich war und der Ge schädigte hierzu mcjTUn_der_Lage war (BGH NJW 1968, 1778; BGH Urteil vom 10.6.2008 - VI ZR 248/07 - ;OLG Düsseldorf Urteil vom 24.5.2011 - 1 U 220/10 -.
- AG Pinneberg, 25.07.2017 - 60 C 17/15
Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums: Eigentümer können auch …
Die Forderung der Klägerin nach Einbindung eines Architekten sei in dem Verfahren 60 C 62/12 (LG Itzehoe 11 S 43/13) rechtskräftig abgewiesen worden.Dabei nützt es den Beklagten auch nichts, dass in dem Verfahren 60 C 62/12 (LG Itzehoe 11 S 43/13) rechtskräftig entschieden wurde, dass eine erneute Bestandsaufnahme durch einen Architekten nicht zwingend notwendig ist und die Wohnungseigentümer mehrheitlich beschließen können, dass die Verwaltung drei Angebote für die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen einholt.