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   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13   

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VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13 (https://dejure.org/2013,44700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 (https://dejure.org/2013,44700)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 (https://dejure.org/2013,44700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis; Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 7 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes; Statthaftigkeit des Antrages nach VwGO § 80 Abs 5 oder Abs 7; besonderes öffentliches Interesse bei nachträglicher Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis; Statthaftigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 384
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des betreffenden Ausländers vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349, und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, VBlBW 2008, 193).

    Es kommt daher vorliegend nicht mehr darauf an, ob die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren nicht auch deshalb zumindest als offen anzusehen sind, weil dem - durch die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer bewirkten -Eingriff in ein bestehendes Aufenthaltsrecht das Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit der Tunesischen Republik vom 17.06.1995 (ABl EG 1998 Nr. L 97 S. 1) entgegensteht (vgl. dazu aber EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-1191, juris; zur entsprechenden Vorschrift des Europa-Mittelmer-Abkommens mit Marokko: Beschluss des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -InfAuslR 2011, 349, m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass in allen anderen Fällen die bloße (mögliche) Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des die Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts herbeiführenden Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO regelmäßig noch nicht begründet (siehe dazu Senatsbeschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., m.w.N.).

    Da im Falle einer sofortigen Abschiebung in Bezug auf die Befristungsentscheidung die Hauptsache vorweggenommen würde, ist eine Reduzierung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 11 S 1170/04

    Öffentliches Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.

    Zwar setzt die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung entgegen der vom Verwaltungsgericht im Beschluss vom 16.01.2013 vertretenen Auffassung nicht voraus, dass der Ausländer (neben der Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. nur Urteil des Senats vom 29.04.2003 - 11 S 1188/02 - InfAuslR 2003, 341, sowie Beschlüsse des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - a.a.O., und vom 15.01.2008 - 11 S 2589/07 -, jew. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: November 2012 § 59 Rn. 13 ff.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2013 § 59 Rn. 38 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07

    Sofortvollzugsanordnung der nachträglichen Fristverkürzung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des betreffenden Ausländers vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349, und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, VBlBW 2008, 193).

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Zwar setzt die Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung entgegen der vom Verwaltungsgericht im Beschluss vom 16.01.2013 vertretenen Auffassung nicht voraus, dass der Ausländer (neben der Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 Satz 1 AufenthG) vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. nur Urteil des Senats vom 29.04.2003 - 11 S 1188/02 - InfAuslR 2003, 341, sowie Beschlüsse des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - a.a.O., und vom 15.01.2008 - 11 S 2589/07 -, jew. m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: November 2012 § 59 Rn. 13 ff.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2013 § 59 Rn. 38 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2011 - 11 S 1658/11

    Zum Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Ebenso wie im Klageverfahren ist der Abschiebungsandrohung keine streitwerterhöhende Bedeutung beizumessen, wenn sie - wie hier - mit dem die Ausreisepflicht begründenden Verwaltungsakt verbunden ist (vgl. Ziff. 8.1. und 8.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 07./08.07.2004, NVwZ 2004, 1327; vgl. dazu Senatsbeschluss vom 12.07.2011 - 11 S 1658/11 - InfAuslR 2011, 446, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 19 CS 08.1233

    Einstweiliger Rechtsschutz; nachträgliche Befristung eines Aufenthaltstitels;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.
  • OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 B 44/10

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.
  • VGH Hessen, 30.07.2007 - 9 TG 1360/07

    Begründung des Interesses am Sofortvollzug an der Beendigung des Aufenthaltes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 18 B 421/09

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis sofortige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.
  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1991 - 1 S 1324/91

    Beschwer des Antragsgegners durch Abweisung einer Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.1991 - 11 S 418/91

    Unzulässigkeit einer Beschwerde des Antragsgegners gegen eine Abweisung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1991 - A 13 S 1198/91

    Ablehnung einer nach Ausreiseaufforderung beantragten Aufenthaltsgenehmigung -

  • EuGH, 14.12.2006 - C-97/05

    Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Der Erlass einer Abschiebungsandrohung setzt zwar die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 58 Abs. 2 AufenthG) nicht voraus (vgl. näher VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 21; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.01.2021 - 13 ME 355/20 -, juris Rn. 15; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 43 ff. ; Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 59 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verlustfeststellung - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - setzt vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 12 K 5/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis setzt daher voraus, dass ein über das Interesse an der Fristverkürzung hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des betreffenden Ausländers vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, jeweils juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.03.2014 - 8 ME 24/17 - juris m.w.N.).

    Allerdings könnte sich ein besonderes öffentliches Interesse an einer sofortigen Beendigung seines Aufenthalts aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2013 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 - juris).

    Bei dieser Sachlage überwiegt das Interesse des Antragstellers, vorläufig vom Vollzug der Ausreisepflicht verschont zu bleiben gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Aufenthaltsbeendigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2013 a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund überwiegt das private Interesse des Antragstellers an einem Aufschub das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis, wobei auch in den Blick zu nehmen ist, dass diese nur noch wenige Monate gilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2013 a.a.O. Rn. 16).

    Da im Falle einer sofortigen Abschiebung in Bezug auf die Befristungsentscheidung die Hauptsache vorweggenommen würde, ist eine Reduzierung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2013, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2018 - 11 S 2018/18

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Fiktionswirkung; Aufenthaltserlaubnis

    Demgegenüber muss auch bei offensichtlich fehlenden Erfolgsaussichten im Falle einer behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung immer ein besonderes Vollziehungsinteresse feststellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris).
  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Abschiebungsandrohung (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 29.04.2003 - 11 S 1188/02 - juris Rn. 29; Beschl. v. 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - juris Rn. 6 und Beschl. v. 29.04.2013 - 11 S 581/13 - juris Rn. 21).
  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 8 K 5605/20

    Unerlaubte Ausübung einer Beschäftigung; Recht zum Kurzaufenthalt; Erfüllung der

    Auf die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - die sich hier allerdings aus § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Var. 1 AufenthG sowie aus § 58 Abs. 2 S. 2 AufenthG ergibt, da der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ausweisung mit dem vorliegenden Beschluss abgelehnt worden ist - kommt es für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 126/20

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abwägung; Ägypten; Ausweisungsinteresse;

    Die Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 1 und 2 AufenthG kann rechtmäßig bereits dann erlassen werden, wenn der Ausländer nach § 50 Abs. 1 AufenthG ausreisepflichtig ist, weil er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt (vgl. Senat, Beschl. v. 12.9.2019 - 8 ME 66/19 -, juris Rn. 69; Urt. v. 25.11.2010 - 12 LB 245/08 -, juris Rn. 14ff.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.1.2021 - 13 ME 355/20 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.2.2009 - 18 A 2620/08 -, juris Rn. 30 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer

    7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).

    Für die in § 84 Abs. 1 AufenthG nicht benannten Fälle bedeutet das im Umkehrschluss, dass nach dem Willen des Gesetzgebers allein die Unrechtmäßigkeit des (weiteren) Aufenthalts ohne das Hinzutreten weiterer Umstände ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des die Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts herbeiführenden Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO regelmäßig noch nicht begründet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 15; VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 6).

    Die Antragstellerin bezieht insbesondere auch keine Sozialleistungen und es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass von ihr Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen - beides kann ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. BremOVG, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; auch VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 8).

  • VG Freiburg, 19.05.2014 - 2 K 1130/14

    Zur Frage der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine

    5 a) Die Rechtmäßigkeit der gegenüber den Antragstellern auf der Grundlage des § 59 Abs. 1 AufenthG verfügten Abschiebungsandrohungen setzt zunächst voraus, dass die Antragsteller ausreisepflichtig sind, wobei diese Ausreisepflicht zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung nicht notwendig vollziehbar sein muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.2003 - 11 S 1188/02 - InfAuslR 2003, 341; Beschl. v. 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360 sowie Beschl. v. 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris, m.w.N.).

    Dieses Erfordernis lässt sich - ungeachtet der Tatsache, dass der Erlass der Abschiebungsandrohung als solche rechtmäßig bereits erfolgen kann, wenn die Ausreisepflicht des betroffenen Ausländers noch nicht vollziehbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2013, a.a.O. m.w.N.) - aus dem Charakter der Abschiebungsandrohung als einer Voraussetzung der Vollstreckung dieser Ausreisepflicht ableiten.

    Da im Falle einer sofortigen Abschiebung die Hauptsache vorweggenommen würde, ist eine Reduzierung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht vorzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris; Beschl. v. 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349).

  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 17477/17

    Verlängerung der familiären Aufenthaltserlaubnis; unterbrochene Ehebestandszeit;

    Die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Abschiebungsandrohung (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 29.04.2003 - 11 S 1188/02 - Inf-AuslR 2003, 341 und Beschl. v. 29.04.2013 - 11 S 581/13 - VBlBW 2014, 384).
  • OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22

    Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV;

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17

    Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln;

  • VG Karlsruhe, 21.07.2020 - 12 K 8138/19

    Anforderungen an die Anhörung zum beabsichtigten Erlass einer

  • VG Stuttgart, 10.07.2018 - 11 K 1672/18

    Sprachkenntnisse des nachziehenden Ehegatten; Zumutbarkeit der Fortführung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines

  • VG Stuttgart, 16.04.2020 - 8 K 350/20

    Erschleichen eine Aufenthaltskarte durch Täuschung über eine Eheschließung mit

  • VG Karlsruhe, 14.12.2021 - 12 K 3468/20

    Ausweisung eines Beteiligten an Betrugsstraftaten in Form des sog. falschen

  • VG Freiburg, 09.11.2020 - 4 K 2926/20

    Vorläufiger Rechtschutz gegen eine mündlich angeordnete Beschlagnahme eines

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14

    Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer

  • VG Freiburg, 21.06.2021 - 10 K 1074/21

    Rechtliche Trennung zwischen der Festsetzung der Ausreisefrist einerseits und der

  • VG Karlsruhe, 22.11.2017 - 7 K 3183/16

    Rücknahme eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit

  • VG Karlsruhe, 23.02.2023 - 12 K 3447/22

    Androhung der Abschiebung eines unerlaubt ins Bundesgebiet eingereisten

  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 10 K 2517/20

    Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Anwendbarkeit des

  • VG München, 13.10.2016 - M 24 K 15.5155

    Rechtmäßige Ausweisungsverfügung wegen Verurteilung zu langjähriger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 11 S 9.18

    Verhältnis von Abschiebungsandrohung und Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht

  • VG Stuttgart, 03.12.2018 - 11 K 6432/18

    Stellung eines Asylfolgeantrags; Entstehung einer Aufenthaltsgestattung

  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 10 K 2576/20
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