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   VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02   

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VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02 (https://dejure.org/2002,2467)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2002 - 11 S 862/02 (https://dejure.org/2002,2467)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2002 - 11 S 862/02 (https://dejure.org/2002,2467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation - Achtung des Familienlebens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers der zweiten Generation; Über die Familie vermittelte, soziale und soziokulturelle Beziehungen zu dem Staat der Staatsangehörigkeit; Regelmäßige Befristung der Wirkungen der Ausweisung insbesondere unter Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 47 Abs. 3 Satz 3; ; AuslG § 48 Abs. 1 Satz Nr. 2; ; AuslG § 48 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EMRK Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung - Ermessensausweisung, Verhältnismäßigkeit, Ausländer der zweiten Generation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 307
  • FamRZ 2003, 1564 (Ls.)
  • VBlBW 2003, 28
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 11 S 1206/00

    Unverhältnismäßige Regelausweisung eines Ausländers der zweiten Generation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02
    Es spricht einiges dafür, dass solche über die Familie vermittelte Beziehungen im Regelfall noch vorhanden sind (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196f.).

    Sofern sich solche Gesichtspunkte bereits den Akten entnehmen lassen, sind die Ausländerbehörden und im Streitfall auch die Verwaltungsgerichte ebenfalls verpflichtet, den Sachverhalt weiter aufzuklären (Beschluss des Senats vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196f.).

    Es spricht jedoch einiges dafür, dass solche über die Familie vermittelte Beziehungen im Regelfall noch vorhanden sind (vgl. Beschluss des Senats vom 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196f.).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02
    Es müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989 - 1 C 46.86 -, BVerwGE 81, 155; Urteil vom 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02
    Ob ausnahmsweise auch die Erteilung einer Duldung mit der anschließenden Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis in Betracht kommen könnte (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 26.6.2002 - 11 S 2240/01 -), wofür derzeit nichts ersichtlich ist, ist bei der Entscheidung über den Vollzug der Ausreisepflicht zu entscheiden.
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.09.2002 - 11 S 862/02
    Es müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.1.1989 - 1 C 46.86 -, BVerwGE 81, 155; Urteil vom 11.6.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist ein Art. 8 EMRK zu entnehmender (weitergehender) Ausweisungsschutz bei Anwendung des Ausländergesetzes zu beachten und gesondert zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 22.2.1993 - 1 B 7.93 -, InfAuslR 1993, 257 und v. 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, InfAuslR 1999, 54; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.9.2002 - 11 S 862/02 -, VBlBW 2003, 28; Beschl. v. 23.10.2002 - 11 S 1410/02 -, VBlBW 2003, 324) und daher nicht im Rahmen der Prüfung eines Ausnahmefalls nach § 47 Abs. 3 Satz 1 abzuhandeln.

    Da der Kläger derzeit immer noch bei den Eltern wohnt, geht der Senat davon aus, dass ihm jedenfalls über die Staatsangehörigkeit hinaus gehende soziale und soziokulturelle Beziehungen zum Staat seiner Staatsangehörigkeit, einschließlich entsprechender Sprachkenntnisse vermittelt worden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.9.2003 - 11 S 973/03 -, EZAR 037 Nr. 8; Beschl. v. 11.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 196; Beschl. v. 25.9.2002 -11 S 862/02 -, EZAR 032 Nr. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Angesichts seines Alters ist zudem die Annahme gerechtfertigt, dass er diese Kenntnisse der vietnamesischen Sprache weiter ausbauen kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.9.2002 - 11 S 862/02 -, NVwZ-RR 2003, 307, 308 f.; Urteil vom 27.1.2004 - 10 S 1610/03 -, VBlBW 2004, 308, 311; Beschluss vom 2.11.2004 - 1 S 3023/04 -, InfAuslR 2006, 71; ferner EGMR, Urteil vom 27.10.2005 - 32231 - , InfAuslR 2006, 3; Urteil vom 5.7.2005 - 46410/99 - , InfAuslR 2005, 450).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Dementsprechend kann offen bleiben, ob eine gesteigerte Schutzwürdigkeit (z.B. eine Unzumutbarkeit der Trennung von den Angehörigen) angesichts des erheblichen Ausweisungsinteresses in Fällen des § 47 Abs. 1 und 2 AuslG im Lichte des Art. 8 Abs. 2 EMRK bereits der Ausweisung entgegenstünde, oder ob diesen Belangen gegebenenfalls auf der Ebene des Vollzugs der Abschiebung (Abschiebungsschutz in Form einer Duldung) Rechnung getragen werden könnte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 23.10.2002 a.a.O. und vom 25.9.2002 - 11 S 862/02 - Sennekamp, Ist-Ausweisung menschenrechtswidrig?, ZAR 2002, 136).

    Anhaltspunkte dafür, dass er als Ausländer der zweiten Generation keinerlei soziale oder sozio-kulturelle Beziehungen mehr zu seinem Heimatstaat hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.9.2002 - 11 S 862/02 -), sind nicht gegeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    Ferner ist § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG in die Beurteilung mit einzubeziehen, wonach die Wirkungen der Ausweisung in der Regel - unter Berücksichtigung der dann maßgeblichen öffentlichen und persönlichen Belange (Zweckerreichung, Verhalten nach der Ausweisung, Vorliegen eines aktuellen Aufenthaltsrechts etc) - zu befristen sind (zu diesem Gesichtspunkt vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.9.2002 - 11 S 862/02 -).

    Der Senat kann daher auch offen lassen, ob eine sich hieraus ergebende Unzumutbarkeit der Trennung von den Angehörigen (angesichts des erheblichen Ausweisungsinteresses in Fällen des § 47 Abs. 1 AuslG) im Lichte des Art. 8 Abs. 2 EMRK zur Rechtswidrigkeit der Ausweisung selbst hätte führen müssen, oder ob es ausgereicht hätte, diese Belange gegebenenfalls auf der Ebene der Abschiebung (Abschiebungsschutz in Form einer Duldung) zur Geltung zu bringen (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.9.2002 - 11 S 862/02 - verneinend bei voraussichtlich fehlendem Recht auf Wiederkehr VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.7.2001, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03

    Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der

    Ferner ist § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG in die Beurteilung mit einzubeziehen, wonach die Wirkungen der Ausweisung in der Regel - unter Berücksichtigung der dann maßgeblichen öffentlichen und persönlichen Belange (Zweckerreichung, Verhalten nach der Ausweisung, Vorliegen eines aktuellen Aufenthaltsrechts etc) - zu befristen sind (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2002 - 11 S 862/02 -).

    Im Falle einer aus rechtlichen, tatsächlichen oder humanitären Gründen im Inland (Trennung von Angehörigen) oder wegen Gefahren im Abschiebezielstaat rechtlich unzulässigen oder unzumutbaren Abschiebung kann bzw. muss gegebenenfalls die Abschiebung ausgesetzt werden (Duldung, vgl. §§ 55 Abs. 2 - 4, 56 sowie § 53 AuslG); diese Duldung kann nach bestimmter Zeit - ungeachtet der Ausweisung - wieder zu einem Aufenthaltsrecht in Form einer Aufenthaltsbefugnis, ja sogar einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis erstarken (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2002 a.a.O.).

    Eine gesonderte Prüfung des Art. 8 EMRK scheidet damit beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 AuslG aus (a.A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.02.2001 - 13 S 2501/00 -, InfAuslR 2001, 286, Urt. v. 26.07.2001 a.a.O.; für extreme Ausnahmefälle auch VGH Bad.-Württ, Beschl. v. v. 25.09.2002 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Dass ein dieser Vorschrift zu entnehmender Ausweisungsschutz auch in Fällen der Regelausweisung zu beachten und gesondert zu prüfen ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats anerkannt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.2.1993 - 1 B 7.93 -, InfAuslR 1993, 257 und vom 29.9.1998 - 1 C 8/96 -, InfAuslR 1999, 54; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.9.2002 - 11 S 862/02 -, VBlBW 2003, 28; Beschluss vom 23.10.2002 - 11 S 1410/02 -, VBlBW 2003, 324).
  • VG Neustadt, 26.09.2003 - 8 K 1203/03

    Ausländerrecht: Ausweisung wegen einer Betäubungsmittelstraftat

    Dabei ist die Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines solchen Ausländers auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte jedoch nicht gleichsam vorgegeben, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme im genannten Sinne auch zu berücksichtigen ist, dass die deutsche Rechtsordnung zwischen der Ausweisung und der Abschiebung trennt und die Wirkungen der Ausweisung in der Regel insbesondere unter Berücksichtigung familiärer Belange des Ausländers befristet werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2002 in VBlBW 2003, 28 ff.).

    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auf der Grundlage des Ausländergesetzes mit seinen Abstufungen von Ist-, Regel- und Kann-Ausweisung, sowie den vorgesehenen Möglichkeiten zur Milderung weiterer Härten im Befristungswege die Verhältnismäßigkeit der Ausweisung auch bei dem Fortbestehen familiärer Bindungen im Bundesgebiet regelmäßig zu bejahen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. September 1998 in InfAuslR 2001, 496 f.; auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2002 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 11 S 973/03

    Ausweisungsschutz bei türkischem Straftäter - assoziationsrechtliche Lage

    Solche Bindungen werden Ausländern der zweiten Generation jedoch im Regelfall über die Familie vermittelt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2002 - 11 S 862/02 -, VBlBW 2003, 28 = EZAR 032 Nr. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2000 - 11 S 1206/00 -, InfAuslR 2001, 119 = VBlBW 2001, 196).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04

    Aufenthalt; zum Abschiebungsschutz gem MRK Art 8

    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass jedenfalls die Kläger zu 3 und 4, die ihre muttersprachliche Kompetenz in einer rein arabischsprachigen Umgebung erworben haben und dieser Sprache im Umgang mit ihren Eltern nicht völlig entfremdet worden sind - dieser sich bei lebensnaher Betrachtungsweise nahe liegende Schluss wird durch Hinweise in den Akten auf Dolmetscherdienste der Kinder gerade für die Mutter bestätigt -, über ausbaufähige Kenntnisse jedenfalls der gesprochenen Sprache verfügen, deren Vervollkommnung von ihnen erwartet werden kann (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2002 - 11 S 862/02 -, NVwZ-RR 2003, 307 ; Urteil vom 27.01.2004 - 10 S 1610/03 -, VBlBW 2004, 308 ).
  • VG Freiburg, 10.10.2007 - 1 K 876/06

    Bei der Regelausweisung und der Prüfung eines Ausnahmefalls ist MRK Art 8 nicht

    Im Ausgangspunkt geht diese Rechtsprechung davon aus, dass ein sich aus den Vorgaben des Art. 8 EMRK insbesondere zur Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung möglicherweise ergebender Ausweisungsschutz gesondert zu prüfen und nicht im Rahmen der Prüfung eines Ausnahmefalls nach § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG zu behandeln ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1993 - 1 B 7.93 -, InfAuslR 1993, 257 und v. 29.09.1998 - 1 C 8/96 -, InfAuslR 1999, 54; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2002 - 11 S 862/02 -, VBlBW 2003, 28 und Beschl. v. 23.10.2002 - 11 S 1410/02 -, VBlBW 2003, 324).

    Im Rahmen dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung kann zwar berücksichtigt werden, dass es aufgrund eines konkreten rechtlichen Abschiebungsverbots tatsächlich gar nicht zu einer Trennung der Familienangehörigen in Folge der Ausweisung kommen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2002 - 11 S 862/02 - und Urt. v. 15.11.2004 - 13 S 778/02 -, InfAuslR 2005, 52; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2005 - 11 S 2885/05 -, juris = FamRZ 2005, 1907 = EZAR-NF 044 Nr. 2).

  • VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06

    Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung

  • VG Sigmaringen, 12.03.2004 - 7 K 2007/03

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen auf Grund eines Regelfalls nach dem

  • VG Sigmaringen, 03.12.2004 - 4 K 1943/04

    Ausweisung nach § 47 Abs 1 Nr 1 AuslG 1990 und Mindeststrafhöhe

  • VG Freiburg, 21.11.2003 - 1 K 205/02

    Ausweisung eines drogenabhängigen, türkischen Straftäters

  • VG Frankfurt/Main, 04.07.2003 - 1 G 2011/03

    Atypischer Sachverhalt bei der Regelausweisung

  • VG Stuttgart, 26.02.2008 - 6 K 4205/07

    Ausweisung eines ledigen Marokkaners mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland

  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2004 - 1 E 311/03

    Ausweisung

  • VG Minden, 27.04.2022 - 10 K 429/20
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