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   LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07   

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https://dejure.org/2008,25859
LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07 (https://dejure.org/2008,25859)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.01.2008 - 11 S 87/07 (https://dejure.org/2008,25859)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 11 S 87/07 (https://dejure.org/2008,25859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss nachbarrechtlicher Ausgleichsansprüche bei bergbaubedingten Schäden an einem Wohnhaus; Subsidiarität eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei anderen abschließenden gesetzlichen Bestimmungen für den konkreten Sachverhalt

  • 1arechtsanwaelte.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Lebach, 30.03.2007 - 3A C 80/06

    Entschädigungsanspruch gegen einen Bergbaubetrieb wegen Schäden an einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.3.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lebach - Az.: 3A C 80/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Berufung des Klägers gegen das am 30.3.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lebach - Az.: 3A C 80/06 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Lebach vom 30.3.2007 - Az.: 3A C 80/06 - die Klage abzuweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Lebach vom 30.3.2007 - Az.: 3A C 80/06 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 1.500,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab dem 14.3.2006 zu zahlen.

  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07
    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist subsidiärer Art, er kommt nicht in Betracht, wenn andere gesetzliche Bestimmungen den konkreten Sachverhalt abschließend regeln (vgl. BGH in NJW 99, 3633; NJW 2004, 3328; Palandt-Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 906 Rdnr. 25).

    Die Annahme des Amtsgerichts, dass § 906 Abs. 2 S. 2 BGB neben den bergrechtlichen Vorschriften der §§ 114 ff BBergB unmittelbar anwendbar ist, lässt sich nicht darauf stützen, dass die erstinstanzlich diskutierten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 22.7.1999 (BGH NJW 1999, 3633), vom 17.5.2001 (BGH in NJW 2001, 3049) und vom 20.11.1998 (NJW 1999, 1029) sowie die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 17.12.2002 (ZfB 2003, 313) sich ausdrücklich nur mit der analogen Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB beschäftigten und somit im "Erst-Recht-Schluss" davon auszugehen sei, dass die unmittelbare Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB in keiner Weise ausgeschlossen sei.

  • BGH, 23.11.2000 - III ZR 342/99

    Umfang der Bewilligung zur Gewinnung von Bodenschätzen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07
    Der Oberflächeneigentümer muss untertägige bergbauliche Maßnahmen - bis zur Grenze der Enteignung - dulden (vgl. BGHZ 146, 98/102).

    Dementsprechend heißt es in der o. a. Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.11.2000 (BGHZ 146, 98), dass es "im Übrigen" - damit außerhalb der speziell geregelten Duldungspflicht und Kompensationsregelung - prinzipiell bei der in § 903 S. 1 BGB normierten Befugnis des Grundstückseigentümers, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren, verbleibe.

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 33/04

    Ausgleich zwischen Grundstücksnachbarn für Schäden, die durch das Umstürzen eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07
    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist subsidiärer Art, er kommt nicht in Betracht, wenn andere gesetzliche Bestimmungen den konkreten Sachverhalt abschließend regeln (vgl. BGH in NJW 99, 3633; NJW 2004, 3328; Palandt-Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 906 Rdnr. 25).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache liegt vor, wenn eine für den vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserhebliche Rechtsfrage bisher höchstrichterlich nicht geklärt, klärungsbedürftig- und klärungsfähig ist und wenn sie das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH in NJW 2002, 2957).
  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

    Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07
    Die Annahme des Amtsgerichts, dass § 906 Abs. 2 S. 2 BGB neben den bergrechtlichen Vorschriften der §§ 114 ff BBergB unmittelbar anwendbar ist, lässt sich nicht darauf stützen, dass die erstinstanzlich diskutierten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 22.7.1999 (BGH NJW 1999, 3633), vom 17.5.2001 (BGH in NJW 2001, 3049) und vom 20.11.1998 (NJW 1999, 1029) sowie die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 17.12.2002 (ZfB 2003, 313) sich ausdrücklich nur mit der analogen Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB beschäftigten und somit im "Erst-Recht-Schluss" davon auszugehen sei, dass die unmittelbare Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB in keiner Weise ausgeschlossen sei.
  • BGH, 23.04.1958 - V ZR 32/57

    Schadensersatzpflicht des Bergwerkseigentümers

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07
    Für den Bereich untertägiger bergbaulicher Einwirkungen besteht eine die Ansprüche aus §§ 903 ff BGB grundsätzlich ausschließende Duldungspflicht des Grundstückeigentümers auf Grund der dem Bergwerkseigentum innewohnenden Berechtigung zur Bodenschätzegewinnung mit der zwangsläufigen Folge übertägiger Einwirkungen (vgl. BGHZ 27, 149/155).
  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.01.2008 - 11 S 87/07
    Die Annahme des Amtsgerichts, dass § 906 Abs. 2 S. 2 BGB neben den bergrechtlichen Vorschriften der §§ 114 ff BBergB unmittelbar anwendbar ist, lässt sich nicht darauf stützen, dass die erstinstanzlich diskutierten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 22.7.1999 (BGH NJW 1999, 3633), vom 17.5.2001 (BGH in NJW 2001, 3049) und vom 20.11.1998 (NJW 1999, 1029) sowie die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichtes vom 17.12.2002 (ZfB 2003, 313) sich ausdrücklich nur mit der analogen Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB beschäftigten und somit im "Erst-Recht-Schluss" davon auszugehen sei, dass die unmittelbare Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB in keiner Weise ausgeschlossen sei.
  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter

    Das Landgericht, dessen Entscheidung in ZfB 2008, 77 ff. abgedruckt ist, hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten die Klage vollständig abgewiesen.
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   LG Köln, 18.12.2007 - 11 S 87/07   

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https://dejure.org/2007,19455
LG Köln, 18.12.2007 - 11 S 87/07 (https://dejure.org/2007,19455)
LG Köln, Entscheidung vom 18.12.2007 - 11 S 87/07 (https://dejure.org/2007,19455)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 11 S 87/07 (https://dejure.org/2007,19455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Rechtsgedankens aus § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO); Abwägung der Verursachungsbeiträge von Beteiligten eines Verkehrsunfalls; Sorgfaltspflichtverletzung im Straßenverkehr; Pflicht zur Annahme eines Restwertangebots der Versicherung zur Schadensminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Parkbucht herausfahrenden Fahrzeugs mit einem nicht die rechte Fahrbahnseite einhaltenden Pkw des fließenden Verkehrs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus LG Köln, 18.12.2007 - 11 S 87/07
    Der Bundesgerichtshof hat von der grundsätzlichen Verpflichtung des Geschädigten, ein solches Restwertangebot der Versicherung zur Schadensminderung anzunehmen, nur dann eine Ausnahme zugelassen, wenn der Geschädigte das total geschädigte Fahrzeug weiternutzt, da ansonsten der Versicherer des Geschädigten mit einem entsprechend hohen Angebot den Verkauf des Fahrzeuges erzwingen könnte (BGH NJW 2007, 1674).
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