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   LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04   

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https://dejure.org/2005,9230
LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04 (https://dejure.org/2005,9230)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04 (https://dejure.org/2005,9230)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 11 Sa 1014/04 (https://dejure.org/2005,9230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, Leiharbeit, Prognose

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung, Leiharbeit, Prognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung auf Grund Auftragsrückgangs; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Berücksichtigung der Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung ; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Kündigungszugangs für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer ...

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Negative Beschäftigungsprognose bei Arbeitnehmerüberlassung - Risiko kurzfristiger Auftragslücken bei Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt hierfür ist derjenige des Kündigungszugangs (vgl. BAG, Urt. v. 12.04.2004 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff.; Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - in NZA 2004, S. 477 ff.; LAG Köln, Urt. v. 10.12.1998 - 6 Sa 493/98 - in NZA 1999, S. 991).

    Grundsätzlich kommt es nämlich für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (BAG, Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - in NZA 2004, S. 477 ff.; Urt. v. 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff.).

    Zwar schließt dies - insbesondere, wenn dem Kündigungsgrund ein prognostisches Element innewohnt - nicht aus, dass der tatsächliche Eintritt der prognostizierten Entwicklung Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit und Plausibilität der Prognose zulässt, was für den ähnlich liegenden Fall prognosegeprägter Befristungsgründe der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (BAG, Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - in NZA 2004, S. 477 ff.).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04
    1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. v. 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff. m. w. N.; Urt. v. 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - n. v.) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt hierfür ist derjenige des Kündigungszugangs (vgl. BAG, Urt. v. 12.04.2004 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff.; Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - in NZA 2004, S. 477 ff.; LAG Köln, Urt. v. 10.12.1998 - 6 Sa 493/98 - in NZA 1999, S. 991).

    Grundsätzlich kommt es nämlich für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (BAG, Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - in NZA 2004, S. 477 ff.; Urt. v. 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff.).

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04
    1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urt. v. 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff. m. w. N.; Urt. v. 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - n. v.) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Behauptet der Arbeitgeber, bereits außerbetriebliche Gründe allein hätten ein Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung entfallen lassen, bindet der Arbeitgeber sich also selbst an diese von ihm so gesehenen Sachzwänge, so hat das Gericht nachzuprüfen, ob zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs feststand, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei eine Beschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer nicht mehr gegeben (BAG, Urt. v. 24.08.1989 - 2 AZR 653/88 - n. v.).

  • LAG Köln, 10.12.1998 - 6 Sa 493/98

    Leiharbeitnehmer - betriebsbedingte Kündigung - Auftragsmangel

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt hierfür ist derjenige des Kündigungszugangs (vgl. BAG, Urt. v. 12.04.2004 - 2 AZR 256/01 - in NZA 2002, S. 1205 ff.; Urt. v. 27.11.2003 - 2 AZR 48/03 - in NZA 2004, S. 477 ff.; LAG Köln, Urt. v. 10.12.1998 - 6 Sa 493/98 - in NZA 1999, S. 991).

    Im Anschluss an das Urteil des LAG Köln v. 10.12.1998 (AZ 6 Sa 493/98, a. a. O.) ist hierbei davon auszugehen, dass die Beklagte als Leiharbeitsunternehmen, welches Gewinne dadurch erzielt, dass es Arbeitnehmer verleiht oder aufgrund von Werkverträgen o. ä. in fremden Betrieben dauerhaft Arbeiten durchführen lässt, das Beschäftigungsrisiko auch für kurzfristige - etwa den Zeitraum von drei Monaten umfassende - Auftragslücken zu tragen hat.

  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04
    Die tatsächliche Entwicklung nach Ablauf der Kündigungsfrist ohne geeigneten Vortrag zu der tatsächlichen Entwicklung vor Ausspruch der Kündigung ist der allgemeinen, dem wirtschaftlichen Risiko des Arbeitgebers unterliegenden Unsicherheit über die betriebliche Entwicklung zuzuordnen, die nicht durch Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung auf den Arbeitnehmer überzuwälzen ist (vgl. BAG, Urt. v. 15.07.2004 - 2 AZR 376/03 - in BB 2004, S. 2375 ff.).
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04
    Die tatsächliche Entwicklung nach Ablauf der Kündigungsfrist ohne geeigneten Vortrag zu der tatsächlichen Entwicklung vor Ausspruch der Kündigung ist der allgemeinen, dem wirtschaftlichen Risiko des Arbeitgebers unterliegenden Unsicherheit über die betriebliche Entwicklung zuzuordnen, die nicht durch Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung auf den Arbeitnehmer überzuwälzen ist (vgl. BAG, Urt. v. 15.07.2004 - 2 AZR 376/03 - in BB 2004, S. 2375 ff.).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04
    Darüber hinaus ist dem Prozessgegner der primär darlegungs- und beweisbelasteten Partei dann eine gewisse (sekundäre) Behauptungslast aufzuerlegen, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BAG, Urt. v. 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - in NZA 2004, S. 489 ff.).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juni 2005 - 11 Sa 1014/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2018 - 1 Ca 2686/17

    Die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn

    Nach Ansicht des LAG Köln (Urteil vom 03.06.2005, 11 Sa 1014/04) hat ein Leiharbeitsunternehmen das Beschäftigungsrisiko für weitere drei Monate zu tragen, um so die Dauerhaftigkeit des Auftragsrückgangs belegen zu können.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AL 4932/06

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Insoweit kann die dreimonatige Frist als "Daumenregel" für eine kurzfristige Auftragslücke angesehen werden (Brors, Betriebsbedingte Kündigung des Leiharbeitnehmers bei Auftragsrückgang, Juris PraxisReport, 2006; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17. November 1983 - 9 Sa 599/83 - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 3. Juni 2005 - 11 Sa 1014/04 - und vom 10. Dezember 1998 - 6 Sa 493/98 -).
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