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   LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2944
LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08 (https://dejure.org/2009,2944)
LAG München, Entscheidung vom 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08 (https://dejure.org/2009,2944)
LAG München, Entscheidung vom 05. August 2009 - 11 Sa 1066/08 (https://dejure.org/2009,2944)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 54 Abs. 1 BAT; § 174, 626 BGB
    Eine eigenmächtige Änderung der Zugangsberechtigung zu einem Softwaresystem rechtfertigt fristlose Kündigung

  • openjur.de

    Rechtswidrige Verschaffung von Administratorenrechten - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Zurückweisung

  • JurPC

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Rechteverschaffung im SAP-System

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei unberechtigter Verschaffung von Zugriffsrechten im EDV-System der Arbeitgeberin; Kündigungsfrist bei Kenntnis Dritter; Ausschluss der Zurückweisung bei Kündigung durch Berechtigten kraft betrieblicher Stellung

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 626

  • RA Kotz

    Zugangsrechte - rechtswidrige Beschaffung - Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei unberechtigter Verschaffung von Zugriffsrechten im EDV-System der Arbeitgeberin; Kündigungsfrist bei Kenntnis Dritter; Ausschluss der Zurückweisung bei Kündigung durch Berechtigten kraft betrieblicher Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer am SAP-System Zugriffsmöglichkeiten ändert, fliegt!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen unberechtigten Zugriffs auf betriebliches SAP-System

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Fremde Passwort-Nutzung Grund für fristlose Kündigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nutzung eines fremden Passworts außerordentlicher Kündigungsgrund

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines fremden Passworts stellt außerordentlichen Kündigungsgrund dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nutzung eines fremden Passworts außerordentlicher Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 497
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08
    Unabhängig von der verwendeten Bezeichnung ist auf der Grundlage der Einzelfallumstände festzustellen, ob für einen objektiven Betrachter mit einer derartigen Stellung eine Kündigungsbefugnis regelmäßig verbunden zu sein pflegt (BAG, Urt. vom 3. Juli 2003, Az.: 2 AZR 235/02, NZA 2004, 427 m.w.N.).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08
    Diese ist im Arbeitsverhältnis vor Ausspruch einer Kündigung dann nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer erkennen konnte, dass der Arbeitgeber das Fehlverhalten unter keinen Umständen hinnehmen werde (vgl. BAG NZA 1999, 708; NZA 1999, 1270).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08
    Diese ist im Arbeitsverhältnis vor Ausspruch einer Kündigung dann nicht erforderlich, wenn der Arbeitnehmer erkennen konnte, dass der Arbeitgeber das Fehlverhalten unter keinen Umständen hinnehmen werde (vgl. BAG NZA 1999, 708; NZA 1999, 1270).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08
    Außerdem gehört es zu den maßgeblichen Umständen, die vom Kündigungsberechtigten zu ergründen und festzustellen sind, mögliche Beweismittel für die ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (BAG, Urt. vom 2. Februar 2006, Az.: 2 AZR 57/05, NZA 2006, 440 m.w.N.).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08
    Beide Voraussetzungen, selbständige Stellung des Dritten im Betrieb und Verzögerung der Kenntniserlangung des Kündigungsberechtigten durch eine schuldhaft fehlerhafte Organisation des Betriebs müssen also kumulativ vorliegen (BAG, Urt. vom 18.5.1994, Az.: 2 AZR 930/93, NZA 1994, 1086 m.w.N.).
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08
    In einem solchen Fall ist § 174 BGB zwar nicht anwendbar (vgl. BAG, Urt. vom 20.9.2006, Az.: 6 AZR 82/06, NZA 2007, 377).
  • LAG Saarland, 04.05.2016 - 2 Sa 10/15

    Außerordentliche Kündigung - Foto beim Toilettengang als Kündigungsgrund

    Der Kündigungsberechtigte darf sich nicht auf eine spätere Kenntnis berufen, wenn sie darauf beruht, dass die eingerichtete Organisation des Betriebes den Fristbeginn verzögert, obwohl eine andere zumutbare Organisation einen zügigeren Ablauf hätte garantieren können (vgl. KR-Fischermeier, 11.Aufl. Köln 2016, Rn. 373 zu § 626 BGB; LAG München Urteil vom 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08 - Rn. 68 bei juris).
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