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   LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01   

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https://dejure.org/2001,3074
LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01 (https://dejure.org/2001,3074)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01 (https://dejure.org/2001,3074)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - 11 Sa 1204/01 (https://dejure.org/2001,3074)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Befristung nach dem BeschFG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KSchG § 6 Satz 1, BeschFG § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 2. Alt., TzBfG §§ 14 Abs. 2 Satz 1, 17 Satz 1 und 2
    Befristung nach dem BeschFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Abschlusses einer Befristungsabrede für die Frage nach deren Wirksamkeit ; Verlängerung eines befristeten Vertrages während seiner Laufzeit; Anwendbarkeit des § 623 BGB a. F. und § 14 Abs. 4 TzBfG, wenn sich an eine mündliche ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    KSchG § 6 Satz 1, BeschFG § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 2. Alt., TzBfG §§ 14 Abs. 2 Satz 1, 17 Satz 1 und 2
    Befristung nach dem BeschFG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung nach dem BeschFG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 6 Satz 1; BeschFG § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 2. Alt.; TzBfG §§ 14 Abs. 2 Satz 1, 17 Satz 1 und 2
    Wahrung der Schriftform einer Verlängerungsvereinbarung auch bei schriftlicher Bestätigung am ersten Tag des Verlängerungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 900
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
    Hiervon war jedenfalls bis zum Außerkrafttreten des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG am 31.12.2000 auszugehen, wenn die erneute Befristung vor Ablauf des zu verlängernden Vertrages vereinbart worden war und den bisherigen Vertragsinhalt nicht änderte (vgl. näher BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 19; BAG 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 -EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 22; BAG 21.02.2001 - 7 AZR 98/00 - NZA 2001, 1141, 1143).

    Bei letzterer Fallkonstellation handele es sich dann nicht mehr um einen nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG erlaubten Verlängerungsvertrag, sondern um einen neuen, vom Gesetz nicht gestatteten Anschlussvertrag i. S. des § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. BeschFG (grundlegend BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - a. a. O.).

  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 483/99

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
    Hiervon war jedenfalls bis zum Außerkrafttreten des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG am 31.12.2000 auszugehen, wenn die erneute Befristung vor Ablauf des zu verlängernden Vertrages vereinbart worden war und den bisherigen Vertragsinhalt nicht änderte (vgl. näher BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 19; BAG 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 -EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 22; BAG 21.02.2001 - 7 AZR 98/00 - NZA 2001, 1141, 1143).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
    Hiervon war jedenfalls bis zum Außerkrafttreten des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG am 31.12.2000 auszugehen, wenn die erneute Befristung vor Ablauf des zu verlängernden Vertrages vereinbart worden war und den bisherigen Vertragsinhalt nicht änderte (vgl. näher BAG 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 19; BAG 25.10.2000 - 7 AZR 483/99 -EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 22; BAG 21.02.2001 - 7 AZR 98/00 - NZA 2001, 1141, 1143).
  • BAG, 28.06.1973 - 2 AZR 378/72

    Fristlose Arbeitgeberkündigung - Frist - Form - Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
    Dies ist insbesondere bei einer Leistungsklage der Fall, bei der es um die Entgeltzahlung nach §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1 BGB nach Zugang der außerordentlichen Kündigung bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung geht (vgl. BAG 30.11.1961 -2 AZR295/61 -AP Nr. 3zu § 5 KSchG; BAG 28.06.1973 - 2 AZR 378/72 - AP Nr. 2 zu § 13 KSchG 1969; APS/Ascheid, 1. Aufl. 2000, § 6 KSchG Rnr. 15; KR/Friedrich, 6. Aufl. 2002, § 6 KSchG Rnr. 23 m. w. N.).
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
    aa) An sich kann für die Entfristungsklage § 6 Satz 1 KSchG gar nicht zur Anwendung kommen, weil mit dieser Klage ohnehin alle in Betracht kommenden Unwirksamkeitsgründe einer Befristung innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend gemacht werden müssen (vgl. zu letzterem nur APS/Backhaus, Nachtrag 2001, § 17 TzBfG Rz. 7; Dörner, ZTR 2001, 485, 490; KR/Lipke/ Bader, 6. Aufl. 2002, Anhang II zu § 620 BGB, § 17 TzBfG Rz. 5 m. w. N; zu § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG schon BAG 09.02.2000 - 7 AZR 730/98 - EzA § 1 BeschFG 1985 Klagefrist Nr. 2).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
    Zwar kann die Klagefrist nach § 17 Satz 1 TzBfG, wie zuvor nach § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG, auch durch eine derartige allgemeine Feststellungsklage gewahrt werden (vgl. BAG 28.06.2000 - 7 AZR 920/98 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 15).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
    Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede, insbesondere ob für sie ein sachlicher Grund vorliegt, ist aber immer der Zeitpunkt ihres Abschlusses maßgeblich (vgl. nur BAG 06.12.2000 - 7 AZR 262/99 - EzA § 620 BGB Nr. 172; KR/Lipke, 6. Aufl. 2002, Anhang II zu § 620 BGB, § 14 TzBfG Rz. 35 m. w. N.).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01
    Dies ist insbesondere bei einer Leistungsklage der Fall, bei der es um die Entgeltzahlung nach §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 1 BGB nach Zugang der außerordentlichen Kündigung bzw. nach Ablauf der Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung geht (vgl. BAG 30.11.1961 -2 AZR295/61 -AP Nr. 3zu § 5 KSchG; BAG 28.06.1973 - 2 AZR 378/72 - AP Nr. 2 zu § 13 KSchG 1969; APS/Ascheid, 1. Aufl. 2000, § 6 KSchG Rnr. 15; KR/Friedrich, 6. Aufl. 2002, § 6 KSchG Rnr. 23 m. w. N.).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Dezember 2001 - 11 Sa 1204/01 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 19.04.2012 - 8 Sa 63/12

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Unwirksamkeit der Verlängerung;

    Rechtzeitige mündliche Verlängerungsabrede wahrt nicht die Schriftform; keine Heilung möglich (gegen LAG Düsseldorf, 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01 - LAGE § 17 TzBfG Nr. 1).

    Soweit demgegenüber das LAG Düsseldorf (Urteil vom 06.12.2001, 11 Sa 1204/01, LAGE § 17 TzBfG Nr. 1) für einen derartigen Fall angenommen hat, von der Einhaltung des Schriftformerfordernisses könne abgesehen werden, wenn die schriftliche Fixierung der Verlängerungsvereinbarung unmittelbar (bzw. möglicherweise auch zeitnah) nach dem ursprünglich vereinbarten Befristungsende erfolge, überzeugt dies nicht.

  • LAG Hessen, 08.04.2013 - 17 Sa 1018/12

    Verspätete Entfristungsklage - keine verlängerte Anrufungsfrist nach § 6 KSchG);

    bb) Die nach § 17 Satz 2 TzBfG gebotene entsprechende Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist des § 6 Satz 1 KSchG betrifft damit den Fall, dass eine innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhobene andere Klage bei Gericht anhängig ist, bei der die Wirksamkeit der Befristung lediglich eine Vorfrage für die zu treffende Entscheidung darstellt (LAG Düsseldorf 06. Dezember 2001 - 11 Sa 1204/01 - LAGE TzBfG § 17 Nr. 1; nachfolgend BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - aaO).
  • LAG Düsseldorf, 30.06.2010 - 12 Sa 415/10

    Faktisches Arbeitsverhältnis bei Arbeitsaufnahme nach mündlicher Befristung mit

    Zu Beginn der verabredeten Vertragslaufzeit bleibt die Rechtsunsicherheit jedoch ohne nachhaltige Auswirkungen (vgl. LAG Düsseldorf 06.12.2001 - 11 Sa 1204/01 - Juris Rn. 46).
  • LAG Brandenburg, 04.02.2004 - 6 Sa 560/03
    Schon aus diesem Grunde vermag die von dem Beklagten zitierte Entscheidung das LAG Düsseldorf (Urteil vom 6.12.2001 - 11 Sa 1204/01 - in LAGE Nr. 1 zu 17 TzBfG ) seine Auffassung nicht stützen.
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