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   LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13   

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LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13 (https://dejure.org/2014,21539)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13 (https://dejure.org/2014,21539)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 11 Sa 1566/13 (https://dejure.org/2014,21539)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    In der Betriebsvereinbarung müssen Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt sein (so bereits LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 -).

    Nach aktueller Rechtsprechung des LAG Hamm ( Urteil 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 - ) sei für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten solle, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen solle, festgelegt werde, um den für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen.

    Die Betriebsvereinbarung muss den Beginn und die Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festlegen ( LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 - rechtskräftig [die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden]; ebenso: LAG Baden-Württemberg 25.11.2005 - 20 Sa 112/04 - Hess. LAG 14.03.1997 NZA-RR 1997, 479; ArbG Hagen 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12 - m. zust. Anmerkung Kothe/Paschke jurisPR-ArbR 25/2013 Anm. 4; Fitting, BetrVG, 27.Aufl.2014, § 87 BetrVG Rn. 158; GK-Wiese, BetrVG, 10.Aufl. 2014, § 87 BetrVG Rn. 363 - a.A.: Thür.

    Damit sind die Voraussetzungen des § 295 BGB erfüllt ( vgl. BAG 10.10.2006 AP BPersVG § 75 Nr. 85; LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 - unter II. a.E./Rn.51 ).

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 504/06

    Annahmeverzug - Konkludente Vertragsänderung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    Ob ein Angebot nach § 296 BGB entbehrlich ist, wenn der Arbeitgeber durchgängig "Kurzarbeit Null" anordnet, konnte dahingestellt bleiben, weil der Arbeitgeber hier lediglich von einem vermeintlichen Recht Gebrauch gemacht hatte, die Arbeitszeitdauer flexibel zu bestimmen, und jeweils nur für einen Teil der monatlich anfallenden Arbeitsstunden Kurzarbeit angeordnet hatte - weshalb nach § 295 BGB ein wörtliches Angebot erforderlich war (vgl. BAG 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - AP BGB § 615 Nr. 121 Rn. 19).

    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG findet § 296 BGB im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig keine Anwendung ( BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - NZA 2013, 1076; BAG 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - NZA 2013, 849; BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - AP BGB § 615 Nr. 124; BAG 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - AP BGB § 615 Nr. 121 ).

    In einer solchen Fallgestaltung bleibt es dabei, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbieten muss ( BAG 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - AP BGB § 615 Nr. 121 Rn. 19 ).

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11

    Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG findet § 296 BGB im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig keine Anwendung ( BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - NZA 2013, 1076; BAG 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - NZA 2013, 849; BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - AP BGB § 615 Nr. 124; BAG 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - AP BGB § 615 Nr. 121 ).

    Nur bei einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bleibt nach dieser Rechtsprechung Raum für § 296 BGB, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuweist ( BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - NZA 2013, 1076; BAG 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - NZA 2013, 849; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 - ).

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG findet § 296 BGB im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig keine Anwendung ( BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - NZA 2013, 1076; BAG 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - NZA 2013, 849; BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - AP BGB § 615 Nr. 124; BAG 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - AP BGB § 615 Nr. 121 ).

    Nur bei einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bleibt nach dieser Rechtsprechung Raum für § 296 BGB, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuweist ( BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - NZA 2013, 1076; BAG 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - NZA 2013, 849; BAG 22.02.2012 - 5 AZR 249/11 - ).

  • ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des ArbG Herford vom 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.

    Die Beklagte beantragt, auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 31.10.2013, AZ: 3 Ca 1287/12, abgeändert.

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    Eine formlose Regelungsabrede über die Realisierung von Kurzarbeit wahrt zwar das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, kann aber wegen ihrer fehlenden normativen Wirkung nicht die vertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmer abändern ( Fitting aaO; GK-Wiese, aaO, Rn. 364 - vgl. auch BAG 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - AP BurlG § 7 Nr. 40 ).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG findet § 296 BGB im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig keine Anwendung ( BAG 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - NZA 2013, 1076; BAG 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - NZA 2013, 849; BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - AP BGB § 615 Nr. 124; BAG 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 - AP BGB § 615 Nr. 121 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2005 - 20 Sa 112/04

    Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    Die Betriebsvereinbarung muss den Beginn und die Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festlegen ( LAG Hamm 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 - rechtskräftig [die zugelassene Revision ist nicht eingelegt worden]; ebenso: LAG Baden-Württemberg 25.11.2005 - 20 Sa 112/04 - Hess. LAG 14.03.1997 NZA-RR 1997, 479; ArbG Hagen 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12 - m. zust. Anmerkung Kothe/Paschke jurisPR-ArbR 25/2013 Anm. 4; Fitting, BetrVG, 27.Aufl.2014, § 87 BetrVG Rn. 158; GK-Wiese, BetrVG, 10.Aufl. 2014, § 87 BetrVG Rn. 363 - a.A.: Thür.
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist kein geeignetes Instrument, um die vertraglich eingegangene Beschäftigungs- und Vergütungspflicht einzuschränken ( BAG 10.10.2006 AP BPersVG § 75 Nr. 85; BAG 18.10.1994 AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11; BAG 14.02.1991 AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 ).
  • LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98

    Betriebsvereinbarung: Ausgestaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13
    LAG 07.10.1999 - 2 Sa 404/98 - LAG Brandenburg 10.08.1994 - 5 Sa 286/94 - ).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • LAG Hessen, 14.03.1997 - 13 Sa 162/96

    Klage einer Arbeitnehmerin (Buchhalterin) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung von

  • LAG Brandenburg, 10.08.1994 - 5 Sa 286/94

    Streitigkeit über Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Anordnung von

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

  • ArbG Hagen, 09.10.2012 - 1 Ca 1420/12

    Arbeit & Soziales - Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit im Baugewerbe

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Juni 2014 - 11 Sa 1566/13 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen erst ab dem 11. November 2011 (Buchstabe a), 12. Dezember 2011 (Buchstabe b) und 11. Januar 2012 (Buchstabe c) zu zahlen sind.
  • LAG Hamm, 19.11.2014 - 4 Sa 1108/14

    Kurzarbeit, Betriebsvereinbarung, Annahmeverzug

    Die wirksame Anordnung von Kurzarbeit auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung setzt voraus, dass in dieser selbst und nicht in einer ergänzend getroffenen Regelungsabrede Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffene Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ausfallen soll, festgelegt sind (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 und Urteil vom 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13).

    Wurde gegenüber einem Arbeitnehmer nicht wirksam Kurzarbeit angeordnet, setzt ein Anspruch auf Annahmeverzugsentgelt zumindest ein wörtliches Angebot der Arbeitsleistung voraus (im Anschluss an LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13; gegen BAG, Urteil vom 27.01.1994 - 6 AZR 541/93).

    Für die wirksame Einführung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung Beginn und Dauer der Kurzarbeit, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die betroffenen Abteilungen sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13 - juris; LAG Hamm, Urteil vom 01.08.2012 - 5 Sa 27/12 = NZA-RR 2013, 244 ff. jeweils m. w. N.).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts findet § 296 BGB im ungekündigt bestehenden Arbeitsverhältnis regelmäßig keine Anwendung (BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 = NZA 2013, 1076 ff.; BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 = NJW 2013, 2460 f.; BAG, Urteil vom 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 = AP Nr. 124 zu § 615 BGB; BAG, Urteil vom 25.04.2007 - 5 AZR 504/06 = BAG-AP Nr. 121 zu § 615 BGB; LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2014 a.a.O.).

    Demgegenüber bedarf es zur Begründung von Annahmeverzug nach unwirksamer Anordnung von Kurzarbeit grundsätzlich eines wenigstens wörtlichen Arbeitsangebots des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 10.10.2006 - 1 AZR 811/05 = NZA 2007, 637 ff.; LAG Hamm, Urteil vom 12.06.2014 a. a. O.; a.A. BAG, Urteil vom 27.01.1994 - 6 AZR 541/93 = NZA 1995, 134 f).

    Da die Kammer, der 11. Kammer des hiesigen Landesarbeitsgerichts folgend (Urteil vom 12.06.2014 a. a. O. - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 1 AZR 491/14), von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.01.1994 (6 AZR 541/93 a. a. O.) abweicht, war zugunsten des Klägers gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG die Revision zuzulassen.

  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

    Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256; zuvor bereits LAG Hamm 12. Juni 2014 - 11 Sa 1566/13 - zu I 1 b) cc) der Gründe; LAG Hamm 1. August 2012 - 5 Sa 27/12 - zu II b) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 2006 - 11 Sa 609/05 - zu B I 1 b) aa) der Gründe; Sächsisches LAG 31. Juli 2002 - 2 Sa 910/01 - zu I 2 b) der Gründe).

    Die Arbeitnehmer als Normunterworfene konnten aus den für sie allein erkennbaren und verfügbaren Regelungen - der BV Kurzarbeit und den mit arabischen Ziffern nummerierten Anlagen - nicht erkennen, dass und inwieweit mit normativer Wirkung in die Rechten und Pflichten ihres Arbeitsverhältnisses eingegriffen wird (zu diesem Aspekt auch LAG Hamm 12. Juni 2014 - 11 Sa 1566/13 - zu I 1 b) cc) der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 6/16

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

    (2) Betriebsvereinbarungen sind vielmehr wie andere Normen an dem Grundsatz der Normenklarheit zu messen (BAG, Urteil v. 28.04.2009 - 1 AZR 18/08 -, Rn. 17, juris; LAG München, Urteil v. 19.08.2014 - 6 Sa 345/14 -, Rn. 60, juris; LAG Hamm, Urteil v. 12.06.2014 - 11 Sa 1566/13 -, Rn. 58, juris).
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