Rechtsprechung
LAG Köln, 29.10.2010 - 11 Sa 163/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Zulässigkeit der Anfechtung eines Prozessvergleichs wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen wesentlicher Umstände erfordert eine Aufklärungspflicht seitens des Verschweigenden; Die Anfechtung eines Prozessvergleichs scheitert ebenso bei mangelnder ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 779
Unbegründete Anfechtung eines Abfindungsvergleichs bei fehlender Aufklärungspflicht der Arbeitgeberin zum Ausgang eines die Vorwürfe des Arbeitnehmers gegen Dritte bestätigenden internen Prüfungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 12.08.2009 - 3 Ca 8389/08
- LAG Köln, 29.10.2010 - 11 Sa 163/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf
Auszug aus LAG Köln, 29.10.2010 - 11 Sa 163/10
Im Ansatz zutreffend geht der Kläger davon aus, dass aber eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) in Betracht kommt, wenn der andere Teil bei Vertragsverhandlungen einen Umstand verschweigt, hinsichtlich dessen ihn gegenüber seinem Vertragspartner eine Aufklärungspflicht trifft (vgl. z. B.: BAG vom 22.04.2004 - 2 AZR 281/03 -, m. w. N.). - BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07
Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten
Auszug aus LAG Köln, 29.10.2010 - 11 Sa 163/10
Gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten können den Arbeitgeber dann treffen, wenn eine zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeitnehmer durch eine sachgerechte und vom Arbeitgeber redlicher Weise zu erwartende Aufklärung vor der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses bewahrt werden muss, weil er sich durch diese aus Unkenntnis selbst schädigen würde (BAG vom 04.05.2010 - 9 ARZR 184/09 -, BAG vom 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 -, jeweils m. w. N.). - BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09
Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg
Auszug aus LAG Köln, 29.10.2010 - 11 Sa 163/10
Grundsätzlich hat jeder Vertragspartner selbst für die Wahrnehmung seiner Interessen zu sorgen (BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 184/09 - m. w. N.).
- LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11
Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; …
Anders als im Falle einer arglistigen Täuschung durch Unterlassen aufgrund einer bestehenden Rechtspflicht zur Aufklärung (vgl. etwa LAG Köln vom 29.10.2010 - 11 Sa 163/10, juris) gibt es das Rechtsinstitut einer Drohung durch Unterlassen nicht.