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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10   

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https://dejure.org/2011,5692
LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10 (https://dejure.org/2011,5692)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2011 - 11 Sa 353/10 (https://dejure.org/2011,5692)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 11 Sa 353/10 (https://dejure.org/2011,5692)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 2 KSchG, § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 13 KSchG
    Verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Äußerung - Wiederholungskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung durch Kommentierung einer Anweisung mit den Worten "Jawohl mein Führer" ist unwirksam; Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung durch Kommentierung einer Anweisung mit den Worten "Jawohl mein Führer"; ...

  • hensche.de

    Kündigung: Verhaltensbedingt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung durch Kommentierung einer Anweisung mit den Worten "Jawohl mein Führer"; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung; ordentliche Kündigung aufgrund derselben Kündigungsgründe bei rechtskräftiger ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtfertigt ein Jawohl, mein Führer die Entlassung?

  • heise.de (Pressemeldung, 09.06.2011)

    Keine fristlose Kündigung wegen Nazi-Spruch

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jawohl mein Führer - Nazisprüche am Arbeitsplatz?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Jawohl mein Führer - Kündigungsgrund?

  • spiegel.de (Pressebericht, 01.06.2011)

    "Jawohl, mein Führer" reicht nicht für Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Keine Kündigung ohne Abmahnung bei "Führer"-Anrede

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.06.2011)

    Keine Kündigung ohne Abmahnung bei "Führer"-Anrede

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darf ein Arbeitnehmer wegen der Äußerung Jawohl mein Führer gekündigt werden?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine ordentliche Kündigung ist nach rechtskräftig kassierter außerordentlicher Kündigung noch möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nationalsozialistische Äußerung am Arbeitsplatz: "Jawohl, mein Führer" rechtfertigt keine Kündigung - Kritik am Befehlston von Mitarbeitern oder Vorgesetzten rechtfertigt nicht die Verwendung von NS-Zitaten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09

    Kündigung aus wichtigem Grund wegen der Äußerung "Jawohl, mein Führer"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
    Über die mit Schreiben vom 29.09.2008 von der Beklagten ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses führten die Parteien einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Koblenz bzw. zweitinstanzlich dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az: 12 Ca 2360/08 sowie 11 Sa 263/09).

    Es handele sich vorliegend insoweit nämlich um eine unzulässige Wiederholungskündigung, da das rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.12.2009 (11 Sa 263/09) hinsichtlich dieser Sachverhalte bereits über die fehlende soziale Rechtfertigung entschieden habe.

    Das Vorbringen der Beklagten in der Berufungsinstanz und das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts vom 17.12.2009 belegten, dass von der Beklagten der vorliegend streitgegenständlichen ordentlichen Kündigung vom 28.12.2009 derselbe Sachverhalt zugrunde gelegt werde, den sie bereits im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 11 Sa 263/09 - zur Begründung der damals streitgegenständlichen Kündigung vom 29.09.2008 angeführt habe.

    Sie habe sich in dem Verfahren des Arbeitsgerichts Koblenz (12 Ca 2360/08) bzw. des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (11 Sa 263/09) auch nicht auf eine entsprechende Umdeutung der außerordentlichen und fristlosen Kündigung in eine ordentliche und fristgerechte Kündigung berufen.

    Maßgeblich für die materielle Prüfung der Kündigungsgründe durch die Berufungskammer ist daher, dass - entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts - über eine ordentliche Kündigung, die auf die streitgegenständlichen Kündigungsgründe gestützt worden wäre, in dem Verfahren 12 Ca 2360/08/11 Sa 263/09 nicht bereits rechtskräftig entschieden worden ist.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
    In Ergebnis und Begründung zutreffend hat das Arbeitsgericht die Beklagte deshalb auch zur einstweiligen Weiterbeschäftigung des Klägers für die Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreits verurteilt und hierbei zutreffend die Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 (GS 1/84, NZA 1985, 702 ff.) zugrunde gelegt.
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch für die Zukunft belastend auswirken (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - NZA 2009, 1168 ff., 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - DB 2010, 2395 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07

    Fristlose Kündigung: Beleidigung des Arbeitgebers als Kündigungsgrund;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
    Im Ausgangspunkt ist, wie von der Berufung geltend gemacht, davon auszugehen, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. für die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 ff., LAG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach JURIS).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch für die Zukunft belastend auswirken (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - NZA 2009, 1168 ff., 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - DB 2010, 2395 ff.).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt (22.05.2003 - 2 AZR 485/02 - BB 2003, 1905 bis 1906), ist das Urteil in dem ersten Kündigungsschutzprozess in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren über eine weitere Kündigung aufgrund derselben Kündigungsgründe, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
    Im Ausgangspunkt ist, wie von der Berufung geltend gemacht, davon auszugehen, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. für die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797 ff., LAG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach JURIS).
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