Rechtsprechung
LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei grob beleidigendem Verhalten einer in der Nachtwache tätigen Altenpflegerin gegenüber den ihr anvertrauten Menschen; Folgen einer schwerwiegenden Verletzung der Pflicht zur menschwürdigen Betreuung von hilfsbedürftigen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 125 Satz 2 § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin bei zynischen und herabwürdigenden Äußerungen gegenüber Hilfebedürftigen - formwahrende Begründung in Kündigungsschreiben - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Altenpflegers wegen grob beleidigendem Verhaltens
- advogarant.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Beleidigung der Bewohner
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Beleidigung der Bewohner
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 24.01.2006 - 1 Ca 1230/04
- LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen beanstandungsfreier Bestand, das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, das Maß der dem Arbeitgeber entstandenen Schädigung und auch die Frage in Betracht zu ziehen sein, ob dem Verhalten des Arbeitnehmers eine besondere Verwerflichkeit innewohnt (BAG, Urteil vom 27.4.06, NZA 06, 1033). - BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75
Kündigung - Angabe der Gründe - Schriftliche Mitteilung der Gründe - Entlassung …
Auszug aus LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil, das sich mit dem in § 54 BMT-G II enthaltenen Formerfordernis der Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben befasst, ausgeführt, es könne nur von Fall zu Fall entschieden werden, in welchem Umfang die Gründe bei einer Kündigung angegeben werden müssten (BAG, Urt. vom 25. Aug.1977, Az: 3 AZR 705/75).
- VG München, 30.01.2008 - M 18 K 07.4969
Kein Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund; außerordentliche …
Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen beanstandungsfreier Bestand, das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, das Maß der dem Arbeitgeber entstandenen Schädigung und auch die Frage, ob dem Verhalten des Arbeitnehmers eine besondere Verwerflichkeit innewohnt, einzubeziehen (LAG München, U. v. 8.8.2007, Az.: 11 Sa 496/06).