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   LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06   

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https://dejure.org/2007,6316
LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06 (https://dejure.org/2007,6316)
LAG München, Entscheidung vom 08.08.2007 - 11 Sa 496/06 (https://dejure.org/2007,6316)
LAG München, Entscheidung vom 08. August 2007 - 11 Sa 496/06 (https://dejure.org/2007,6316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei grob beleidigendem Verhalten einer in der Nachtwache tätigen Altenpflegerin gegenüber den ihr anvertrauten Menschen; Folgen einer schwerwiegenden Verletzung der Pflicht zur menschwürdigen Betreuung von hilfsbedürftigen ...

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125 Satz 2 § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin bei zynischen und herabwürdigenden Äußerungen gegenüber Hilfebedürftigen - formwahrende Begründung in Kündigungsschreiben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines Altenpflegers wegen grob beleidigendem Verhaltens

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Beleidigung der Bewohner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Beleidigung der Bewohner

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
    Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen beanstandungsfreier Bestand, das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, das Maß der dem Arbeitgeber entstandenen Schädigung und auch die Frage in Betracht zu ziehen sein, ob dem Verhalten des Arbeitnehmers eine besondere Verwerflichkeit innewohnt (BAG, Urteil vom 27.4.06, NZA 06, 1033).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.08.1977 - 3 AZR 705/75

    Kündigung - Angabe der Gründe - Schriftliche Mitteilung der Gründe - Entlassung

    Auszug aus LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil, das sich mit dem in § 54 BMT-G II enthaltenen Formerfordernis der Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben befasst, ausgeführt, es könne nur von Fall zu Fall entschieden werden, in welchem Umfang die Gründe bei einer Kündigung angegeben werden müssten (BAG, Urt. vom 25. Aug.1977, Az: 3 AZR 705/75).
  • VG München, 30.01.2008 - M 18 K 07.4969

    Kein Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund; außerordentliche

    Bei der Interessenabwägung sind insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen beanstandungsfreier Bestand, das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, das Maß der dem Arbeitgeber entstandenen Schädigung und auch die Frage, ob dem Verhalten des Arbeitnehmers eine besondere Verwerflichkeit innewohnt, einzubeziehen (LAG München, U. v. 8.8.2007, Az.: 11 Sa 496/06).
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