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   LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06   

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LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 (https://dejure.org/2006,3727)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 (https://dejure.org/2006,3727)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 (https://dejure.org/2006,3727)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Betrieblichen Fahrerlaubnis eines Omnibusfahrers durch einen von einem Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs bestellten Betriebsleiter; Ein durch den Betriebsleiter erfolgter Entzug der innerbetrieblichen Fahrerlaubnis als Verwaltungsakt i. S. von § ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    BGB § 626 Abs. 1, KSchG § ... 1 Abs. 2 Satz 1; VO über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft) vom 21.06.1975 (BGBl. I S. 1573) §§ 3, 4; Dienstanweisung für den Fahrdienst mit Bussen der Essener Verkehrs AG (DFBus) - Ausgabe: Oktober 2000 -

  • hensche.de

    Kündigung: Personenbedingt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis durch Betriebleiter eines öffentlichen Verkehrsbetriebes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Kündigung eines Omnibusfahrers nach Entzug der Fahrerlaubnis durch den bestellten Betriebsleiter ? Voraussetzungen für die Zahlung des Lohns aus Annahmeverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Auszüge)

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen Entzug betrieblicher Fahrerlaubnis, Annahmeverzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 74/95

    Personenbedingte Kündigung; Entziehung einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    Würde man dies tun, hätte es der Arbeitgeber weitgehend in der Hand, selbst Kündigungsgründe zu schaffen, was der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Kündigungsschutzes zuwiderliefe (BAG 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 14).

    dd) Jedoch enthalten weder §§ 3 und 4 BOKraft noch die Vorschriften der DFBus eine Rechtsgrundlage dafür, dass der Betriebsleiter der Beklagten unter ganz konkret geregelten Voraussetzungen einem Omnibusfahrer, dazu noch mit für sie bindender Wirkung, die betriebliche Fahrerlaubnis überhaupt, geschweige denn auf Dauer, d. h. ohne ihm zuvor eine Bewährungschance, z. B. durch eine Nachschulung (vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG 25.04.1996 - 2 AZR 74/95 - a. a. O.), gegeben zu haben, entziehen darf.

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm eine Betätigung zuzuweisen( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - a.a.O.).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    Die Erreichung des Vertragszwecks muss durch diesen Umstand im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (vgl. nur BAG 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 - EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 4) nicht nur vorübergehend zumindest teilweise unmöglich sein (BAG 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 5; BAG 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 58).

    Dies würde für eine verhaltensbedingte Kündigung des Klägers sprechen (vgl. nur BAG 10.10.2002 - 2 AZR 472/01 - a. a. O.).

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    Vielmehr muss bereits auf der ersten Stufe festgestellt werden, ob der an sich zur außerordentlichen Kündigung geeignete Sachverhalt im Streitfall zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat (BAG 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 95; BAG 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 116).

    Erst dann ist auf einer zweiten Stufe zu untersuchen, ob nach Abwägung aller in Betracht kommender Interessen der Arbeitsvertragsparteien die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (BAG 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 - a. a. O.; BAG 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 -AP Nr. 101 zu § 626 BGB).

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    a) Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm eine Betätigung zuzuweisen( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9; BAG 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 11).
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    Ohne diese Erlaubnis darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht weiter einsetzen, und dem Arbeitnehmer ist das Erbringen der geschuldeten Arbeitsleistung durch den Verlust der Fahrerlaubnis rechtlich unmöglich geworden (vgl. auch BAG 24.02.2005 - 2 AZR 211/04 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 18).
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79

    Entscheidungen einer Züchtervereinigung - Unzulässigkeit des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    Dieses öffentlich-rechtliche Interesse an einer bestimmten Betätigung privater Personen oder Unternehmen macht diese Betätigung aber noch nicht zu einer öffentlich-rechtlichen (BVerwG 11.12.1980 - 3 C 130.79 - BVerwGE 61, 222, 225).
  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    a) Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 444/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
    Denn stets ist zu prüfen, ob nicht u. a. mit der Wiederherstellung der Eignung gerechnet werden kann oder ob nicht andere mildere Mittel möglich sind (BAG 06.03.2003 - 2 AZR 232/02 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 2; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl. 2005, Rdn. 746; vgl. auch schon BAG 13.04.1989 - 2 AZR 444/88 - EzAÜG § 626 BGB Nr. 3).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehramtsreferendars wegen

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 15.03.2007 - 11 Sa 1273/06

    Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis bei erfolgreicher

    Derartige "besondere Umstände" liegen, solange die zuständige Genehmigungsbehörde einem Nahverkehrsunternehmen in Ausübung ihrer Aufsichtspflicht gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 PBefG, gestützt auf § 3 Abs. 1 Satz 3 BO Kraft vom 21.06.1975 (BGBl I S. 1573), nicht durch einen Verwaltungsakt untersagt, den wegen Entzugs der innerbetrieblichen Fahrerlaubnis gekündigten Arbeitnehmer (vgl. hierzu LAG Düsseldorf 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 -) weiterhin als Omnibusfahrer bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Kündigungsschutzprozesses einzusetzen, nicht vor.

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Landesarbeitsgericht durch Urteil vom 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 - zurückgewiesen und zugleich die Revision zugelassen.

    bis 30.11.2006 auszugehen, da die erkennende Kammer - wenn auch bisher nicht rechtskräftig - durch Urteil vom 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 - entschieden hat, weder die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 06.12.2005 noch ihre hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 12.12.2005 zum 30.06.2006 hätten das Arbeitsverhältnis der Parteien beenden können.

    Diese Lizenzentziehung und das damit verbundene Beschäftigungsverbot halten allerdings den rechtsstaatlichen Anforderungen nur stand, sofern der Kläger die Möglichkeit hat, die inhaltliche Richtigkeit dieses Beschäftigungsverbots, das, wie die von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen zeigen, ein schwerwiegender Eingriff in seine Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt (vgl. schon LAG Düsseldorf 24.08.2006 - 11 Sa 535/06 -, zu A. I. 2. cc. dd. der Gründe), wie von Art. 19 Abs. 4 GG gefordert (vgl. nur BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253, 268 f.), überprüfen zu lassen (vgl. BAG 15.06.2004 - 9 AZR 483/03 - NZA 2005, 462, 465).

    Hiervon hat er in dem Rechtsstreit gleichen Rubrums - LAG Düsseldorf 11 Sa 535/06 - auch Gebrauch gemacht.

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Hierbei ist in den Blick zu nehmen, dass in aller Regel nur der dauerhafte oder zumindest über einen erheblichen Zeitraum andauernde Wegfall der Eignung zur Verrichtung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung geeignet ist, eine (außerordentliche) Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG NZA 2001, 607; 1991, 341; 1996, 1201; LAG Düsseldorf, Urteil vom 24. August 2006 - 11 Sa 535/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein NZA 1987, 669; LAG Hamm DB 1974, 2164; ArbG Dresden, Urteil vom 20. März 2014 - 5 Ca 2776/13 - juris; Kerwer in Boecken u.a., Gesamtes Arbeitsrecht, § 1 KSchG Rdn. 572 m.w.N.; Rinck in Tschöpe, Arbeitsrecht 10. Aufl., S. 1538 Rdn. 29 m.w.N.).
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