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   LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05   

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https://dejure.org/2006,8398
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05 (https://dejure.org/2006,8398)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05 (https://dejure.org/2006,8398)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 2006 - 11 Sa 609/05 (https://dejure.org/2006,8398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber; Notwendigkeit der Einführung von Kurzarbeit mit entsprechender Lohnminderung auf Grund einer Vereinbarung mit kollektivvertraglichem oder einzelvertraglichem Charakter oder durch eine ...

  • RA Kotz

    Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit

  • Judicialis

    BGB §§ 125 ff.; ; BGB § ... 247; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 296; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; SGB III § 172 Abs. 1 Nr. 2; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff.; ; BetrVG § 77 Abs. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 2; ; BetrVG § 77 Abs. 4; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; EFZG § 3; ; EFZG § 3 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 1, 2, 4 § 87 Abs. 1 Nr. 3
    Lohnanspruch bei rechtswidrig angeordneter Kurzarbeit - Abgrenzung von Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
    Hierunter fällt die Einführung von Kurzarbeit, und zwar auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, hierdurch nicht nur an einzelnen Tagen die Lage der Arbeitszeit geändert wird, sondern auch dann, wenn Tage oder Wochen endgültig ausfallen und damit die Dauer der Arbeitszeit berührt wird (BAG Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90 - BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4).

    Vielmehr genügt eine formlose Regelungsabrede (BAG Urteil vom 14.02.1001 - 2 AZR 415/90 - a.a.O.).

    Eine Änderung der Arbeitsverträge hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnzahlungspflicht für die Dauer der Kurzarbeitsperiode ohne Rücksicht auf den Willen der Arbeitnehmer kann jedoch nur durch eine förmliche Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 2 herbeigeführt werden, da nur diese gemäß § 77 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BetrVG unmittelbare und zwingende Wirkung gegenüber den betroffenen Arbeitnehmer entfaltet (BAG Urteil vom 14.02.1991, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 m.w.N.).

    Daher kann z.B. die gemeinsame Unterzeichnung einer Kurzarbeitsanzeige lediglich als zur Änderung der Arbeitsverträge nicht ausreichende Regelungsabrede aufgefasst werden (BAG Urteil vom 14.02.1991, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4).

    Daher reicht z.B. die gemeinsame Unterzeichnung einer Kurzarbeitsanzeige beider Betriebsparteien zur Änderung der Arbeitsverträge nicht aus, sondern ist lediglich als ein nicht ausreichende Regelungsabrede aufzufassen (BAG Urteil vom 14.02.1991, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2005 - 20 Sa 112/04

    Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
    Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilungen sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04; Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 20.09.2002, NZA-RR 2003, 422; Sächsisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 31.07.2002, NZA-RR 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 14.03.1997, NZA-RR 1997, 478).
  • LAG Hamm, 20.09.2002 - 10 TaBV 95/02

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
    Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilungen sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04; Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 20.09.2002, NZA-RR 2003, 422; Sächsisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 31.07.2002, NZA-RR 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 14.03.1997, NZA-RR 1997, 478).
  • LAG Brandenburg, 10.08.1994 - 5 Sa 286/94

    Streitigkeit über Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Anordnung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
    Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache den Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98 - Landesarbeitsgericht Brandenburg Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94 -).
  • LAG Sachsen, 31.07.2002 - 2 Sa 910/01

    Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
    Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilungen sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04; Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 20.09.2002, NZA-RR 2003, 422; Sächsisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 31.07.2002, NZA-RR 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 14.03.1997, NZA-RR 1997, 478).
  • LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98

    Betriebsvereinbarung: Ausgestaltung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
    Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache den Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98 - Landesarbeitsgericht Brandenburg Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94 -).
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
    Zu beachten sei zudem, dass ein Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berechtigt sei, auch während eines Kurzarbeitszeitraumes eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26.06.1997, DB 97, 2079).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10

    AGB-Kontrolle einer Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag - fehlende

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass dann, wenn Kurzarbeit im Rahmen des § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden soll, die Betriebsparteien Regelungen bezüglich dieser Punkte vornehmen müssen, wenn davon ausgegangen werden soll, dass der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht in dem ausreichenden Umfange Gebrauch gemacht hat, wie es für die einschneidende Wirkung einer solchen Betriebsvereinbarung auf das Einzelarbeitsverhältnis gefordert wird (vgl. beispielsweise LAG Baden-Württemberg vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04 - LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05 -).
  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

    Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

  • ArbG Kiel, 30.03.2021 - 3 Ca 1779 e/20

    Betriebsvereinbarung, Kurzarbeit, Gebot der Bestimmtheit, Gebot der

    Erforderlich sind mindestens die Bestimmung von Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Regelung der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer (BAG 18. November 2015 - 5 AZR 491/14 - Rn. 15, BAGE 153, 256; zuvor bereits LAG Hamm 12. Juni 2014 - 11 Sa 1566/13 - zu I 1 b) cc) der Gründe; LAG Hamm 1. August 2012 - 5 Sa 27/12 - zu II b) der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 2006 - 11 Sa 609/05 - zu B I 1 b) aa) der Gründe; Sächsisches LAG 31. Juli 2002 - 2 Sa 910/01 - zu I 2 b) der Gründe).

    Denn in diesem Fall ist es dem Normunterworfenen nicht möglich, aus der Norm unmittelbar oder den in Bezug genommenen Anlagen selbst zu erkennen, ob und in welchem Umfang seine arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten - ggf. entgegen seinem Willen - (vorübergehend) eingeschränkt oder verändert werden ( zu diesem Aspekt auch LAG Rheinland-Pfalz 30. März 2006 - 11 Sa 609/05 - zu B I 1 b) aa) der Gründe).

  • ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09

    1. Durch eine Betriebsvereinbarung kann keine Verpflichtung gekündigter

    Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).
  • ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit;

    Nach aktueller Rechtsprechung des LAG Hamm (v. 01.08.2012 - 5 Sa 27/12, juris) ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (LAG Baden-Württemberg v. 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, juris; Sächsisches LAG v. 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches LAG v. 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, juris; ArbG Herford v. 26.02.2010 - 1 Ca 241/09, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 160/10

    Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Erfordernis

    Für die konkrete Umsetzung müsse eine förmliche Betriebsvereinbarung über die Kurzarbeit abgeschlossen werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10

    Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Erfordernis

    Für die konkrete Umsetzung müsse eine förmliche Betriebsvereinbarung über die Kurzarbeit abgeschlossen werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).
  • ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09

    Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort

    Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilung sowie Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).
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