Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 287 ZPO
Außerordentliche Kündigung wegen Geldentnahme aus einer Bargeldkasse - Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers - Schadensschätzung - aufrecht.de
Außerordentliche Kündigung nach Griff in die Kasse im Einzelfall auch ohne Abmahnung rechtmäßig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung bei Vorenthaltung von Bargeldeinnahmen einer Betriebstankstelle; Schadensschätzung anhand vorhandener Tankbelege
- rabüro.de
Zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers wegen rechtswidrigen Handlungen gegen das Vermögen des Arbeitgebers
- ra.de
- RA Kotz
Bargeldkasse - Geldentnahme und fristlose Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung bei Vorenthaltung von Bargeldeinnahmen einer Betriebstankstelle; Schadensschätzung anhand vorhandener Tankbelege
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- heise.de (Pressebericht, 12.04.2012)
Griff in die Kasse rechtfertigt fristlose Kündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung bei Geldentnahme aus der Bargeldkasse
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Abmahnung bei schwerwiegendem Vertrauensverstoß?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Griff in die Kasse: Arbeitgeber kann Angestellte nach unerlaubter Geldentnahme aus der Bargeldkasse fristlos kündigen - Bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 31.08.2011 - 10 Ca 2152/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
aa) Zwar ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird (BAG 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102 ). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Erschwerend kommt hinzu, wenn die Straftat mit der vertraglich geschuldeten Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängt, der Arbeitnehmer namentlich eine sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Obhutspflicht verletzt und das Delikt nicht nur außerhalb seines konkreten Aufgabenbereichs bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt (BAG 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 - zitiert nach juris, Rn. 28). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. vgl. etwa BAG 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - AP Nr. 220 zu § 626 BGB, m.w.N.).
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden, und ferner dürfen wesentliche die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben (BGH 22.02.2011 - VI ZR 353/09 - zitiert nach juris Rn. 7). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten, das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat ( BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30 ). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige und vorsätzliche - ggf. strafbare - Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers, verletzt er zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme ( § 241 Abs. 2 BGB ) und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - zitiert nach juris, Rn. 25f).
- ArbG Bocholt, 23.06.2016 - 4 Ca 333/16 Der Beklagte kann anders als in dem von ihm zitieren Fall des LAG Rehinland Pfalz vom 16.02.2012 - 11 Sa 611/11 nicht an konkrete Vorgänge anknüpfen.
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 06.10.2011 - 11 Sa 611/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)