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   LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03   

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LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,4600)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,4600)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,4600)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 134/94

    Arbeitsverhältnis - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 24.08.1995 ­ 8 AZR 134/94 ­ EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 5; BAG 18.01.2000 ­ 9 AZR 932/98 ­ EzA § 615 BGB Nr. 98), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann unter außergewöhnlichen Verhältnissen ein Arbeitsverhältnis ausnahmsweise sein Ende finden, ohne dass eine besondere rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Erklärung abgegeben wird.

    In diesem Ausnahmefall kann die Berufung des Arbeitnehmers auf das Fehlen einer Kündigungserklärung oder eines anderen Beendigungstatbestandes rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein (BAG 24.08.1995 ­ 8 AZR 134/94 ­ a.a.O.; BAG 18.01.2000 ­ 9 AZR 932/98 ­ a.a.O.).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 17.04.2002 ­ 5 AZR 644/00 ­ EzA § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 48; BAG 29.05.2002 ­ 5 AZR 370/01 ­ EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10).

    Der Arbeitnehmer muss darlegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - a.a.O.).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 24.08.1995 ­ 8 AZR 134/94 ­ EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 5; BAG 18.01.2000 ­ 9 AZR 932/98 ­ EzA § 615 BGB Nr. 98), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann unter außergewöhnlichen Verhältnissen ein Arbeitsverhältnis ausnahmsweise sein Ende finden, ohne dass eine besondere rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Erklärung abgegeben wird.

    In diesem Ausnahmefall kann die Berufung des Arbeitnehmers auf das Fehlen einer Kündigungserklärung oder eines anderen Beendigungstatbestandes rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein (BAG 24.08.1995 ­ 8 AZR 134/94 ­ a.a.O.; BAG 18.01.2000 ­ 9 AZR 932/98 ­ a.a.O.).

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Vielmehr wird der Urlaub in diesem Fall automatisch kraft gesetzlicher bzw. tarifvertraglicher Regelung übertragen (vgl. nur BAG 23.06.1992 ­ 9 AZR 57/91 ­ EzA § 7 BUrlG Nr. 85).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (BAG 17.04.2002 ­ 5 AZR 644/00 ­ EzA § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 48; BAG 29.05.2002 ­ 5 AZR 370/01 ­ EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 ­ 4 AZR 329/92 ­ EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 ­ 8 AZR 702/01 ­ EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Vorraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 ­ 1 BvR 42/82 ­ DB 1990, 1042).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Dies hätte die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2) zu einer ordentlichen, nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG rechtswirksamen Kündigung veranlassen können (vgl. z. B. BAG 03.12.1998 ­ 2 AZR 773/97 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 45; BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 148/01 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 49).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97

    Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Dies hätte die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2) zu einer ordentlichen, nach § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG rechtswirksamen Kündigung veranlassen können (vgl. z. B. BAG 03.12.1998 ­ 2 AZR 773/97 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 45; BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 148/01 ­ EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 49).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 ­ 4 AZR 329/92 ­ EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 ­ 8 AZR 702/01 ­ EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Vorraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 ­ 1 BvR 42/82 ­ DB 1990, 1042).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 Sa 667/03
    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 ­ 2 AZR 422/00 ­ EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9).
  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. September 2003 - 11 Sa 667/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 4 Sa 494/05

    ruhendes Arbeitsverhältnis, Geschäftsführervertrag, Schriftform

    Auch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 11.09.2003 - 11 Sa 667/03 -, zitiert nach Juris) steht der hier gefundenen Entscheidung nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,61717
LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,61717)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,61717)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 11 Sa 667/03 (https://dejure.org/2003,61717)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.08.1995 - 8 AZR 134/94

    Arbeitsverhältnis - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 24.08.1995 - 8 AZR 134/94 - EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 5; BAG 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 - EzA § 615 BGB Nr. 98), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann unter außergewöhnlichen Verhältnissen ein Arbeitsverhältnis ausnahmsweise sein Ende finden, ohne dass eine besondere rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Erklärung abgegeben wird.

    In diesem Ausnahmefall kann die Berufung des Arbeitnehmers auf das Fehlen einer Kündigungserklärung oder eines anderen Beendigungstatbestandes rechtsmissbräuchlich ( § 242 BGB ) sein ( BAG 24.08.1995 - 8 AZR 134/94 - a.a.O.; BAG 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 - a.a.O.).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 24.08.1995 - 8 AZR 134/94 - EzA § 242 BGB Geschäftsgrundlage Nr. 5; BAG 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 - EzA § 615 BGB Nr. 98), der sich die erkennende Kammer anschließt, kann unter außergewöhnlichen Verhältnissen ein Arbeitsverhältnis ausnahmsweise sein Ende finden, ohne dass eine besondere rechtsfeststellende oder rechtsgestaltende Erklärung abgegeben wird.

    In diesem Ausnahmefall kann die Berufung des Arbeitnehmers auf das Fehlen einer Kündigungserklärung oder eines anderen Beendigungstatbestandes rechtsmissbräuchlich ( § 242 BGB ) sein ( BAG 24.08.1995 - 8 AZR 134/94 - a.a.O.; BAG 18.01.2000 - 9 AZR 932/98 - a.a.O.).

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren ( BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - EzA § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 48; BAG 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10).

    Der Arbeitnehmer muss darlegen, welche (geschuldete) Tätigkeit er ausgeführt hat ( BAG 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - a.a.O.).

  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    Vielmehr wird der Urlaub in diesem Fall automatisch kraft gesetzlicher bzw. tarifvertraglicher Regelung übertragen (vgl. nur BAG 23.06.1992 - 9 AZR 57/91 - EzA § 7 BUrlG Nr. 85).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus ( BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9).
  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will ( BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Vorraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will ( BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Vorraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    Dies hätte die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2) zu einer ordentlichen, nach § 1 Abs. 1 KSchG rechtswirksamen Kündigung veranlassen können (vgl. z. B. BAG 03.12.1998 - 2 AZR 773/97 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 45; BAG 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 49).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 773/97

    Krankheitsbedingte Kündigung bei befristeter Rente gemäß § 59 BAT

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    Dies hätte die Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 2) zu einer ordentlichen, nach § 1 Abs. 1 KSchG rechtswirksamen Kündigung veranlassen können (vgl. z. B. BAG 03.12.1998 - 2 AZR 773/97 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 45; BAG 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 49).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 667/03
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt ferner voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren ( BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - EzA § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 48; BAG 29.05.2002 - 5 AZR 370/01 - EzA § 611 BGB Mehrarbeit Nr. 10).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

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