Rechtsprechung
LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen der Androhung einer künftigen Arbeitsunfähigkeit für den Fall der Nichtgewährung von Urlaub; Gleisetzung einer nicht ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung mit einer unterlassenen Betriebsratsanhörung; ...
- Judicialis
BGB § 626; ; BAT § 54
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristlose Kündigung bei Androhung der Arbeitsunfähigkeit für den Fall verweigerter Urlaubsgewährung - Grundsatz der subjektiven Determinierung bei der Darstellung der Kündigungsgründe gegenüber Betriebsrat
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 04.04.2006 - 30 Ca 9034/05
- LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
- LAG München, 02.12.2009 - 11 Sa 478/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06
Diese erst durch das Betriebsverfassungsgesetz 1972 eingeführte Rechtsfolge soll nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens auch für den Fall "nicht ordnungsgemäßer" Anhörung gelten (vgl. BAG, Urt. vom 22.09.1994, Az.:2 AZR 31/94, NZA 1995, 363). - BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
Auszug aus LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06
Es ist zwar richtig, dass die vom Bundesarbeitsgericht zu diesem Themenkreis in den Entscheidungen vom 17.6.2003 (Az.: 2 AZR 423/02, NZA 2004, 564) sowie vom 5.11.1992 (Az.: 2 AZR 147/92, NZA 1993, 308) entwickelten Grundsätze von einer Fallkonstellation ausgingen, in der der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Androhung noch nicht krank war. - BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung
Auszug aus LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06
Es ist zwar richtig, dass die vom Bundesarbeitsgericht zu diesem Themenkreis in den Entscheidungen vom 17.6.2003 (Az.: 2 AZR 423/02, NZA 2004, 564) sowie vom 5.11.1992 (Az.: 2 AZR 147/92, NZA 1993, 308) entwickelten Grundsätze von einer Fallkonstellation ausgingen, in der der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Androhung noch nicht krank war.
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Januar 2007 - 11 Sa 674/06 - aufgehoben. - LAG München, 02.12.2009 - 11 Sa 478/09
Außerordentliche Kündigung
Mit Urteil vom 31. Januar 2007 hat die Kammer die seinerzeit unter dem Az.: 11 Sa 674/06 eingetragene Berufung des Klägers - bei zugelassener Revision - zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Kündigung sei aus wichtigem Grund i. S. d. § 54 BAT gerechtfertigt.