Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 03.07.2009

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   LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08   

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https://dejure.org/2009,11853
LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08 (https://dejure.org/2009,11853)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.04.2009 - 11 Sa 751/08 (https://dejure.org/2009,11853)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. April 2009 - 11 Sa 751/08 (https://dejure.org/2009,11853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnungsfreier Zwischenverdienst bei einvernehmlicher Freistellung ohne Anrechnungsklausel

  • Judicialis

    InsO § 22 Abs. 1; ; InsO § ... 55 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 291; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 397; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 615 Satz 1; ; BGB § 615 Satz 2; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1 2 lit. b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 264 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnungsfreier Zwischenverdienst bei einvernehmlicher Freistellung ohne Anrechnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08
    Auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Dem Arbeitgeber fehlt dadurch die Gläubigerstellung; er befindet sich daher nicht im Annahmeverzug (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 23.01.2001, 9 AZR 26/00; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Eine Anrechnung von Zwischenverdienst hätte nur erfolgen können, wenn sie vertraglich vorbehalten worden wäre (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Bei fehlender Festlegung des Urlaubszeitraums während einer Freistellung kann der Arbeitnehmer regelmäßig davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sich vorbehaltlos zur Fortzahlung des Entgelts im Freistellungszeitraum verpflichten will, weil er entweder es dem Arbeitnehmer überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98), oder weil er ihm die gesamte Zeit als Urlaub gewährt (BAG, Urteil vom 14.03.2006, 9 AZR 11/05).

    Während des Urlaubs anderweitig erzielter Verdienst ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Urlaubsentgelt nicht anzurechnen (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Denn der ohne Anrechnung geschlossene Vertrag ist nicht lückenhaft (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Die Festlegung wäre aber, da eine Anrechnung auf das Urlaubsentgelt rechtlich ausgeschlossen ist, zur Wirksamkeit selbst eines ausdrücklichen Anrechnungsvorbehalts erforderlich (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08
    Auch eine Anrechnung von Zwischenverdienst nach § 615 Satz 2 BGB scheidet dann aus (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Dem Arbeitgeber fehlt dadurch die Gläubigerstellung; er befindet sich daher nicht im Annahmeverzug (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 23.01.2001, 9 AZR 26/00; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Eine Anrechnung von Zwischenverdienst hätte nur erfolgen können, wenn sie vertraglich vorbehalten worden wäre (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Bei fehlender Festlegung des Urlaubszeitraums während einer Freistellung kann der Arbeitnehmer regelmäßig davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sich vorbehaltlos zur Fortzahlung des Entgelts im Freistellungszeitraum verpflichten will, weil er entweder es dem Arbeitnehmer überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98), oder weil er ihm die gesamte Zeit als Urlaub gewährt (BAG, Urteil vom 14.03.2006, 9 AZR 11/05).

    Während des Urlaubs anderweitig erzielter Verdienst ist auf das vom Arbeitgeber geschuldete Urlaubsentgelt nicht anzurechnen (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

    Denn der ohne Anrechnung geschlossene Vertrag ist nicht lückenhaft (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).

  • LAG Hessen, 02.12.1993 - 13 Sa 283/93

    Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages im Hinblick auf dessen Beendigung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08
    Der Auffassung, dass bei einer vereinbarten Kündigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der Freistellung ohne Weiteres eine Anrechnung des neuen Verdienstes stattzufinden habe (Hessisches LAG, Urteil vom 02.12.1993, 13 Sa 283/93; Erfurter Kommentar/ Preis, 9. Aufl. 2009, § 615 BGB, Rn. 88), vermochte das Gericht daher nicht zu folgen.
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08
    Etwas anderes kann je nach den Umständen des konkreten Falles bei einer einseitigen Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 06.09.2006, 5 AZR 703/05) oder bei einem gerichtlichen Vergleich (BAG, Urteil vom 23.01.2008, 5 AZR 393/07 ohne nähere Begründung) gelten, die hier jedoch nicht vorliegen.
  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08
    Etwas anderes kann je nach den Umständen des konkreten Falles bei einer einseitigen Freistellung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 06.09.2006, 5 AZR 703/05) oder bei einem gerichtlichen Vergleich (BAG, Urteil vom 23.01.2008, 5 AZR 393/07 ohne nähere Begründung) gelten, die hier jedoch nicht vorliegen.
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08
    Dem Arbeitgeber fehlt dadurch die Gläubigerstellung; er befindet sich daher nicht im Annahmeverzug (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 23.01.2001, 9 AZR 26/00; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08
    Bei fehlender Festlegung des Urlaubszeitraums während einer Freistellung kann der Arbeitnehmer regelmäßig davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sich vorbehaltlos zur Fortzahlung des Entgelts im Freistellungszeitraum verpflichten will, weil er entweder es dem Arbeitnehmer überlässt, die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen (BAG, Urteil vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01; BAG, Urteil vom 09.11.1999, 9 AZR 922/98), oder weil er ihm die gesamte Zeit als Urlaub gewährt (BAG, Urteil vom 14.03.2006, 9 AZR 11/05).
  • ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Durch diese Freistellungserklärung, bei der nach § 151 Satz 1 BGB eine Annahmeerklärung der Klägerin entbehrlich war, ist es zum Abschluss eines rechtswirksamen Erlassvertrages im Sinne von § 397 BGB zwischen den Parteien gekommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2006, 8 Sa 920/05, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Az. 11 Sa 751/08, BeckRS 2009, 66670; BAG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 615 Rn. 122).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14719
LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08 (https://dejure.org/2009,14719)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.07.2009 - 11 Sa 751/08 (https://dejure.org/2009,14719)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2009 - 11 Sa 751/08 (https://dejure.org/2009,14719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung, Rentnergesellschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 16 BetrVG
    Anpassung betrieblicher Altersversorgung, Rentnergesellschaft

  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Betriebsrente nach Umwandlung des Unternehmens in Rentnergesellschaft; Treuwidriger Einwand unzureichender Eigenkapitalverzinsung bei unzureichender Kapitalausstattung

  • Judicialis

    BetrVG § 16

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BetrVG § 16 Abs. 1; BGB § 242
    Anpassung der Betriebsrente nach Umwandlung des Unternehmens in Rentnergesellschaft; treuwidriger Einwand unzureichender Eigenkapitalverzinsung bei unzureichender Kapitalausstattung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07

    Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Wirtschaftliche Lage des

    Auszug aus LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Köln, verkündet am 21.04.2008 - erstinstanzliches Aktenzeichen 15 Ca 3559/07 - abzuändern und.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2008 (15 Ca 3559/07) zurückzuweisen.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08
    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG, Urt. v. 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - m.w.N.).

    Für eine einigermaßen zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgewertet werden (BAG, Urt. v. 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - m.w.N.).

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08
    Die Gesellschaft, auf die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert werden, ist so auszustatten, dass sie nicht nur die laufenden Betriebsrenten zahlen kann, sondern auch zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist (BAG, Urt. v. 11.03.2008 - 3 AZR 358/06 - m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1995 - XI ZR 235/94

    Formularmäßiger Ausdehnung einer Gesellschafterbürgschaft auf alle späteren

    Auszug aus LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08
    Die Schuld des Beitretenden richtet sich grundsätzlich nach Inhalt und Beschaffenheit der Hauptschuld im Zeitpunkt des Beitritts (BGH, Urt. v. 07.11.1995 - XI ZR 235/94 - m.w.N.).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08
    Ansonsten bestünde die Gefahr, dass jedenfalls langfristig der Versorgungsschuldner auch die laufenden Rentenzahlungen nicht mehr erbringen kann (BAG, Urt. v. 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 - m.w.N.).
  • LAG Köln, 22.01.2019 - 4 Sa 88/16

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 11.03.2008 (3 AZR 358/06) aufgestellten und vom Landesarbeitsgericht Köln in der Entscheidung vom 03.07.2009 (11 Sa 751/08) ebenfalls angewandten Grundsätze fänden im vorliegenden Fall in gleicher Weise Anwendung.
  • LAG Köln, 12.06.2013 - 3 Sa 815/12

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung des 3. Senats vom 11.03.2008 aufgestellten und vom LAG Köln in der Folge in der Entscheidung vom 03.07.2009 (11 Sa 751/08) ebenfalls angewandten Grundsätze fänden im vorliegenden Fall in gleicher Weise Anwendung.
  • ArbG Köln, 07.10.2011 - 16 Ca 7765/10

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente entsprechend der Teurungsrate

    Insoweit gilt im Anschluss an das Urteil des LAG Köln vom 03.07.2009 im Rechtsstreit 11 Sa 751/08 unter II 2 d) und e) der Gründe im Einzelnen Folgendes:.
  • LAG Köln, 03.07.2013 - 3 Sa 816/12

    Unzureichende Ausstattung einer Rentnergesellschaft und Schadenersatzansprüche

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung des dritten Senats vom 11.03.2008 aufgestellten und vom LAG Köln in der Folge in der Entscheidung vom 03.07.2009 (11 Sa 751/08) ebenfalls angewandten Grundsätze fänden im vorliegenden Fall in gleicher Weise Anwendung.
  • ArbG Köln, 27.07.2011 - 9 Ca 8613/10
    bb) Es kann daher dahinstehen, ob sich angesichts des sehr ausdifferenzierten Haftungssystems im Konzern eine Umgehung der gesetzlich vorgegebenen und durch die Rechtsprechung weiter konkretisierten Tatbestandsvoraussetzungen über die Annahme eines Treuwidrigkeitstatbestandes überhaupt rechtfertigen lässt (so LAG Köln v. 3.7.2009 - 11 Sa 751/08).
  • LAG Köln, 26.06.2013 - 3 Sa 310/12

    Betriebsrentenanpassung, Rentnergesellschaft, Schadensersatz

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, die vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung des dritten Senats vom 11.03.2008 aufgestellten und vom LAG Köln in der Folge in der Entscheidung vom 03.07.2009 (11 Sa 751/08) ebenfalls angewandten Grundsätze fänden im vorliegenden Fall in gleicher Weise Anwendung.
  • ArbG Köln, 07.10.2011 - 16 Ca 8077/10

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente entsprechend der Teurungsrate

    Insoweit gilt im Anschluss an das Urteil des LAG Köln vom 03.07.2009 im Rechtsstreit 11 Sa 751/08 unter II 2 d) und e) der Gründe im Einzelnen Folgendes:.
  • ArbG Köln, 07.10.2011 - 16 Ca 10531/10
    Insoweit gilt im Anschluss an das Urteil des LAG Köln vom 03.07.2009 im Rechtsstreit 11 Sa 751/08 unter II 2 d) und e) der Gründe im Einzelnen Folgendes:.
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