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   LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11   

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LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11 (https://dejure.org/2011,27619)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2011 - 11 Sa 764/11 (https://dejure.org/2011,27619)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2011 - 11 Sa 764/11 (https://dejure.org/2011,27619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kürzung einer Sozialplanabfindung wegen Rentennähe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AGG § 10 Satz 3 Nr. 6; RL 2000/78/EG; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 3
    Kürzung einer Sozialplanabfindung wegen Rentennähe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des § 10 S. 3 Nr. 6 AGG mit dem Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union; Differenzierung in einem Sozialplan zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Arbeitnehmern

  • LAG Düsseldorf PDF

    AGG § 10 Satz 3 Nr. 6; RL 2000/78/EG; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 3
    Kürzung einer Sozialplanabfindung wegen Rentennähe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung; Diskriminierungsverbot; Differenzierung in einem Sozialplan zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Arbeitnehmern

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    So sei der mit der Kürzungsregelung verfolgte Zweck, nämlich die Begünstigung rentenferner Jahrgänge zu erreichen, ein legitimes Ziel, was sich bereits in der Wertung des Gesetzgebers in § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG ausdrücke, wie es auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - näher begründet habe.

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - klargestellt, dass bei der Bemessung einer Sozialplanabfindung das Vorliegen einer Rentennähe berücksichtigt werden dürfe und Beschäftigte von den Leistungen des Sozialplans sogar ganz ausgeschlossen werden könnten, wenn sie nach Bezug von Arbeitslosengeld I rentenberechtigt seien.

    Sind diese erfüllt, ist auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 14 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 35; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 14 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 42).

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber den Betriebsparteien einen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum eröffnet, der es ihnen unter den in der Vorschrift bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, das Lebensalter als Bemessungskriterium für die Sozialplanabfindung heranzuziehen (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 16 a. a. O.).

    Die Interessen der benachteiligten Altersgruppen dürfen dabei nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigt werden (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 35; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 19 a. a. O.).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 23 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 31; BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 29 a. a. O.; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 25 a. a. O.).

    Dazu können sie die übermäßige Vergünstigung, die ältere Beschäftigte mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bei einer am Lebensalter und an der Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung erfahren, durch eine Kürzung für rentennahe Jahrgänge zurückführen, um eine aus Sicht der Betriebsparteien verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Betriebsänderung zu ermöglichen (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 29 a. a. O.).

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 743/09

    Wirksamkeit einer Sozialplanregelung - gestaffelter Alterszuschlag - keine

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    Die Vorschrift ist vielmehr durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel des deutschen Gesetzgebers i. S. des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 RL 2000/78/EG, nämlich Schutz älterer Arbeitnehmer vor den gerade ihnen eher als jüngeren Arbeitnehmern drohenden Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt bei Verlust ihres Arbeitsplatzes, gerechtfertigt (vgl. auch BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - EzA § 112 Betrvg 2001 Nr. 42).

    Sind diese erfüllt, ist auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 14 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 35; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 14 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 42).

    Dies liegt im allgemeinen sozialpolitischen Interesse und nicht nur im rein individuellen Interesse der Arbeitgeber an einer Kostenreduzierung oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 43 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 31; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 18 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 42).

    Ob letztere allein ausreichend wären, eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer aus Gründen des Alters zu rechtfertigen (dazu EuGH 05.03.2009 - C-388/07 - [Age Concern England] - Rz. 46, a. a. O.), kann deshalb dahinstehen (BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 18 a. a. O.).

    Die Interessen der benachteiligten Altersgruppen dürfen dabei nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigt werden (BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 35; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 19 a. a. O.).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 23 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 31; BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 29 a. a. O.; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 25 a. a. O.).

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    An der danach zulässigen Differenzierung in einem Sozialplan zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Arbeitnehmern hat sich durch die Entscheidung des EuGH vom 12.10.2010 - C 499/08 - (Andersen) - (EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr.

    Ihre Absenkung sei eine Altersdiskriminierung und verstoße gegen die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27.11.2000, wie aus dem Urteil des EuGH vom 12.10.2010 - Rs. C-499/08 - folge.

    Dabei darf jedoch nicht der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung des Alters ausgehöhlt werden (EuGH 12.10.2010 - C-499/08 - [Andersen] Rz. 33 EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr. 17).

    7.Eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht durch die vom Kläger zitierte Entscheidung des EuGH vom 12.10.2010 (- C 499/08 - [Andersen] - a. a. O.) veranlasst.

    Die Betriebsparteien können deshalb zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Jahrgängen differenzieren (LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - Rz. 47 im Anschluss an S. BB 2010, 2894 ff.; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - Rz. 96 juris).

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    Dies liegt im allgemeinen sozialpolitischen Interesse und nicht nur im rein individuellen Interesse der Arbeitgeber an einer Kostenreduzierung oder der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 43 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 31; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 18 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 42).

    Dies ist wegen der im Einzelfall erforderlichen Flexibilität geboten (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 44 a. a. O.).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 23 EzA § 112 BetrVG 2001 Nr. 31; BAG 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - Rz. 29 a. a. O.; BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 25 a. a. O.).

    Sie haben damit keinen Systemwechsel bei der Bemessung der Sozialplanabfindung vorgenommen und die mit Stichtagsregelungen regelmäßig verbundenen "Härten" - die vom Kläger auf Seite 6 seiner Berufungsbegründung geschilderte, ihn betreffende "Härte" der hier in Rede stehenden Kürzungsregelung stellt eine der "Härten" dar, die mit Stichtagsregelungen regelmäßig verbunden und im Interesse der Rechtssicherheit hinzunehmen sind (vgl. nur BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - Rz. 52 a. a. O.) - weitgehend vermieden.

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    Gleiches gilt für die Frage, ob der nationale Gesetz- und Verordnungsgeber angesichts des vorhandenen Wertungsspielraums davon ausgehen durfte, dass die gewählten Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich waren (EuGH 05.03.2009 - C-388/07 - [Age Concern England] - Rz. 49 ff. EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9).

    Ob letztere allein ausreichend wären, eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer aus Gründen des Alters zu rechtfertigen (dazu EuGH 05.03.2009 - C-388/07 - [Age Concern England] - Rz. 46, a. a. O.), kann deshalb dahinstehen (BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - Rz. 18 a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10

    Ausnehmen von der Sozialplanabfindung bei Altersrente;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    17) nichts geändert (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - juris; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - juris).

    Die Betriebsparteien können deshalb zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Jahrgängen differenzieren (LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - Rz. 47 im Anschluss an S. BB 2010, 2894 ff.; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - Rz. 96 juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 10 Sa 547/10

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - geringere Abfindung für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    17) nichts geändert (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - juris; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - juris).

    Die Betriebsparteien können deshalb zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Jahrgängen differenzieren (LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - Rz. 47 im Anschluss an S. BB 2010, 2894 ff.; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - Rz. 96 juris).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    Nach der Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedsstaaten sowie gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene sowohl bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, als auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung einen weiten Ermessensspielraum (EuGH 22.11.2005 - C-144/04 - [Mangold] - Rz. 63 EzA § 14 TzBfG Nr. 21; EuGH 16.10.2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] - Rz. 68 EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 3).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    Nach der Rechtsprechung des EuGH haben die Mitgliedsstaaten sowie gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene sowohl bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, als auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung einen weiten Ermessensspielraum (EuGH 22.11.2005 - C-144/04 - [Mangold] - Rz. 63 EzA § 14 TzBfG Nr. 21; EuGH 16.10.2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] - Rz. 68 EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 3).
  • LAG Sachsen, 19.04.2011 - 7 Sa 499/10

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung von § 14 Abs. 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11
    Eine Vorlagepflicht nach näherer Maßgabe des Art. 234 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 EG besteht aber nur für das letztinstanzlich entscheidende innerstaatliche Gericht (vgl. z. B. Sächs. LAG 19.04.2011 - 7 Sa 499/10 - Rz. 39 juris m. w. N.).
  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 25/12

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. November 2011 - 11 Sa 764/11 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 10 Sa 866/11

    Abfindung; Sozialplan; rentennahe Jahrgänge; Altersdiskriminierung

    Die Betriebsparteien können deshalb zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Jahrgängen differenzieren (vgl. LAG Düsseldorf vom 10.11.2011 - 11 Sa 764/11; LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 sowie; LAG Baden-Württemberg vom 13.09.2011 - 15 Sa 104/10; LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10, allesamt dokumentiert bei juris).
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