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   LAG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06   

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https://dejure.org/2007,9233
LAG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 (https://dejure.org/2007,9233)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 (https://dejure.org/2007,9233)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 11 Sa 96/06 (https://dejure.org/2007,9233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Tarifauslegung - kinderbezogener Ortszuschlag - Elternzeit - September 2005 - zu berücksichtigende Kinder - § 11 TVÜ-VKA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Besitzstandszulage; Auslegung des § 11 Abs. 1 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA)

  • Judicialis

    TVÜ-VKA § 5 Abs. 6; ; TVÜ-VKA § 11 Abs. 1; ; TVÜ-VKA § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVÜ-VKA § 5 Abs. 6 § 11 Abs. 1, 3
    Kinderbezogener Ortszuschlag bei Elternzeit im September 2005

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06

    Besitzstandszulage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06
    Eine solche Gefahr aber wird im Hinblick darauf, dass ca. 97 Prozent der Beschäftigten in Elternzeit Frauen sind, durchaus gesehen (Hock/Kramer/Schwerdle ZTR 2006, 622 ff.; Schwerdle/Brennecker TVöD in der Praxis, S. 184; Arbeitsgericht Göttingen 22.06.2006 - 2 Ca 55/06 - a. A. LAG Köln 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 -).

    Dies bereits deshalb, weil die Entscheidung von der des Landesarbeitsgericht Köln vom 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 - abweicht.

  • ArbG Göttingen, 22.06.2006 - 2 Ca 55/06
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06
    Eine solche Gefahr aber wird im Hinblick darauf, dass ca. 97 Prozent der Beschäftigten in Elternzeit Frauen sind, durchaus gesehen (Hock/Kramer/Schwerdle ZTR 2006, 622 ff.; Schwerdle/Brennecker TVöD in der Praxis, S. 184; Arbeitsgericht Göttingen 22.06.2006 - 2 Ca 55/06 - a. A. LAG Köln 30.11.2006 - 5 Sa 973/06 -).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 429/01

    Berufsakademiestudent: Auszubildender im Sinne der §§ 1, 13 MTV für die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06
    Da der Wortlaut des § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA nicht eindeutig ist, muss die Auslegung der Tarifregelung über den reinen Tarifwortlaut hinaus und ohne dessen Überbetonung den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien berücksichtigen, soweit er nur in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 16.10.2002 - 4 AZR 429/01 - AP Nr. 181 zu § 1 TVG - Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landearbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 22. Februar 2007 - 11 Sa 96/06 - im Kostenpunkt aufgehoben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 6 Sa 37/07

    Kinderzuschlag, Entgeltbestandteile, Kinderbezogene Entgeltbestandteile,

    Wäre ein Bezug zur Zahlung der kinderbezogenen Bestandteile des Ortszuschlags beabsichtigt gewesen, hätte dies ohne Weiteres durch die Formulierung "für im September 2005 berücksichtigte Kinder" zum Ausdruck gebracht werden können (LAG Baden Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 -).

    Daraus lässt sich ein allgemeiner Rechtsgedanke ableiten, der nicht nur bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle des TVöD gemäß § 5 Abs. 1 TVÜ-VKA zu beachten ist, sondern bei allen die Vergütung betreffenden Fragen und damit auch bei der Gewährung der Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA (LAG Baden Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 - vgl. auch Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 - und Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 01.02.2007 - 1 Ca 998/06 -).

    Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht plausibel, diejenigen Beschäftigten, denen die Zulage im September 2005 dem Grunde nach zustand, weil sie bereits in einem Arbeitsverhältnis standen und berücksichtigungsfähige Kinder hatten, und denen nur wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses die Zulage nicht ausgezahlt wurde, von der Zahlung der Besitzstandszulage ab dem Zeitpunkt des Wiederauflebens des Arbeitsverhältnisses auszunehmen (LAG Baden Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 - Arbeitsgericht Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 - LAG Bremen 28.02.2007 - 2 Sa 193/06 -).

    Dies ergibt sich zum einen aus § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA, der die ununterbrochene Zahlung des Kindergeldes voraussetzt, zum anderen aus § 11 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz TVÜ-VKA, wonach die Besitzstandszulage ab dem Zeitpunkt des Wiederauflebens der Kindergeldzahlung gewährt wird (LAG Baden Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 - LAG Bremen, Urteil vom 28.02.2007, 2 Sa 193/06 -).

    Zudem wird eben dieser Gesichtspunkt auch von den Tarifvertragsparteien des TVÜ-VKA nachverhandelt (LAG Baden Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 -).

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2007 - 3 Sa 9/07

    Zahlung kinderbezogener Entgeltbestandteile als Besitzstandszulage an sich im

    Eine derartige Gefahr könnte aber im Hinblick darauf, dass zumindest mehr als 90 % der Beschäftigten in Elternzeit Frauen sind, durchaus bestehen (so zutreffend LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 -).
  • LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 416/07

    Anspruch eines sich in einem unbezahlten Sonderurlaub befindlichen Arbeitnehmers

    8; Bepler/Roß, TVöD, § 11 TVÜ-VKA Rdnr. 2 d); Rundschreiben der VKA zur Besitzstandsregelung für Kinder vom 08.11.2005 - R 379/2005; Ziff. 1.1; anderer Auffassung LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2007 - 22 Sa 1266/07

    Auslegung TVÜ-VKA - kinderbezogene Entgeltbestandteile - Elternzeit im September

    Aus dieser Regelung lässt sich ableiten, dass dieses Prinzip allgemein für die Besitzstandsregelungen im Rahmen der Überleitung gelten soll (so auch LAG Bremen, Urt. v. 28.02.2007 - 2 Sa 193/06 - juris; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 - juris).
  • LAG Hamm, 05.05.2011 - 17 Sa 2286/10
    Bei Abschluss des Änderungstarifvertrages am 31.03.2008 stand bereits in Frage, ob der Ausschluss der Beschäftigten, die sich im September 2005 in Elternzeit oder Sonderurlaub zum Zwecke der Kinderbetreuung befanden, von der Zahlung einer Besitzstandszulage zu rechtfertigen war (LAG Baden-Württemberg 22.02.2007 - 11 Sa 96/06; LAG Hamm 14.06.2007 - 17 Sa 173/07; LAG Schleswig-Holstein 12.09.2007 - 6 Sa 37/07; LAG Berlin-Brandenburg 21.09.2007 - 22 Sa 1266/07; LAG Niedersachsen 16.11.2007 - 3 Sa 9/07, ZTR 2008, 259).
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