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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.03.2002 - 11 Sch 1/02   

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https://dejure.org/2002,20043
OLG Hamm, 07.03.2002 - 11 Sch 1/02 (https://dejure.org/2002,20043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2002 - 11 Sch 1/02 (https://dejure.org/2002,20043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2002 - 11 Sch 1/02 (https://dejure.org/2002,20043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Obmann eines Schiedsgerichts wegen Befangenheit; Bestimmung eines Obmanns vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm; Verwirkung eines Rügerechts hinsichtlich der Ablehnung eines Obmanns mangels Unverzüglichkeit bzw. wegen Verspätung

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2003, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 21.12.2011 - 34 SchH 11/11

    Schiedsgerichtsverfahren: Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer

    Der Streit der Parteien, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten ist, ist auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO zu entscheiden (OLG Hamm SchiedsVZ 2003, 79; Musielak/Voit ZPO 8. Aufl. § 1035 Rn. 14 mit Fn. 56; Kröll SchiedsVZ 2003, 81; a.A. Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 1035 Rn. 20).
  • KG, 08.03.2018 - 12 Sch 3/18

    Schiedsrichterliches Verfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung der

    Der Antragsteller hat jedoch zur Gewährleistung eines effizienten Rechtsschutzes bereits ein Rechtsschutzbedürfnis, dass die sich im Rahmen des § 1035 Abs. 4 ZPO stellende Vorfrage, ob eine Schiedsrichterbestellung wirksam ist, aufgrund eines Feststellungsantrages geklärt wird (vgl. OLG München, 34 SchH 11/11, 21.12.2011, SchiedsVZ 2012, 111; OLG Hamm 11 Sch 1/02, SchiedsVZ 2003, 79; Zöller/Geimer, 32. Auflage 2018, § 1035 Rn. 20).
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   OLG Hamburg, 30.08.2002 - 11 Sch 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,69836
OLG Hamburg, 30.08.2002 - 11 Sch 1/02 (https://dejure.org/2002,69836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2002 - 11 Sch 1/02 (https://dejure.org/2002,69836)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2002 - 11 Sch 1/02 (https://dejure.org/2002,69836)
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Volltextveröffentlichung

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 91 Abs. 1 ZPO, § 103f. ZPO, § 1032 Abs. 1 ZPO, § 1040 Abs. 2 ZPO, § 1054 Abs. 2 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2b ZPO
    Schiedsvereinbarung: - Unwirksamkeit; - Kompetenz-Kompetenz; - Schiedseinrede Schiedsspruch: - formale Anforderungen, Begründungspflicht; Kostenfestsetzung; - Berichtigung, Ergänzung, Auslegung; - Zuständigkeit Unzuständigkeit des Schiedsgerichts Aufhebungsverfahren ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1970 - IV ZB 69/69

    Elterliche Gewalt des Vaters (Italien)

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2002 - 11 Sch 1/02
    Ein solcher Verstoß gegen die öffentliche Ordnung setzt einen Verstoß gegen Vorschriften voraus, welche der Gesetzgeber in einer die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens berührenden Frage aufgrund bestimmter staatspolitischer oder wirtschaftlicher Anschauungen (nicht nur aus bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen) gegeben hat und wenn im vorliegenden Fall der Prozeßschiedsspruch vom 16. Dezember 1999 mit elementaren Gerechtigkeitsvorstellungen unvereinbar wäre (BGHZ 54, 123, 132; Zöller, a.a.O., Rdnr. 55, 56 zu § 1059 ZPO).
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