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   LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12   

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https://dejure.org/2013,21449
LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12 (https://dejure.org/2013,21449)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2013 - 11 T 355/12 (https://dejure.org/2013,21449)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2013 - 11 T 355/12 (https://dejure.org/2013,21449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Einholung von drei Vergleichsangeboten

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 164/11

    Wohnungseigentum: Instandsetzungsmaßnahme am Dach als Notmaßnahme; Einholung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12
    Durch die Einholung von Konkurrenz- und Alternativangeboten soll gewährleistet werden, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, dass aber andererseits auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden (LG Hamburg ZMR 2012, 388 LS 1 u. Rn. 20 mwN).

    Bei Kosten von 3.000 EUR ist die Bagatellgrenze jedenfalls überschritten (vgl. LG Hamburg ZMR 2012, 388 Rn. 33 f Bärmann/Merle WEG 11. Aufl. § 21 Rn. 31 FN 92).; Die Kammer verkennt zwar nicht, dass es sich um diverse Einzelaufträge handelt, für die für sich betrachtet nicht zwingend Alternativangebote einzuholen gewesen wären, jedoch ist zu berücksichtigen, dass sich die Arbeiten in der Summe unter Berücksichtigung der nicht preislich bezifferten Arbeiten an den Fenstersprossen und den Fugen über 3.000 EUR belaufen und es sich um eine kleine Gemeinschaft handelt, so dass auch bei verhältnismäßig niedrigen Beträgen die einzelnen Eigentümer relativ hoch belastet werden.

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12
    Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer Bezug auf ein bestimmtes Ereignis oder einen bestimmten Gegenstand, so erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass der in Bezug genommene Gegenstand mit hinreichender Sicherheit bestimmbar ist (KG ZMR 2009, 790 Rn. 32 mwN).
  • LG Karlsruhe, 27.09.2011 - 11 S 219/09

    Wohnungseigentum: Verpflichtung zur Beseitigung einer baulichen Veränderung;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12
    Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Vergabe von (größeren) Aufträgen zur Durchführung von Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht zuvor mehrere (mindestens drei) Vergleichsangebote eingeholt worden sind (Urteil der Kammer vom 27. September 2011 - 11 S 219/09 - ZWE 2012, 103 LS 2 u. Rn. 34 mwN).
  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 38/15

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachrüstung von Wohnungen mit

    Nur bei Bagatellmaßnahmen, die keine größeren Kosten auslösen, ist dies nicht erforderlich (LG Dortmund, Urteil vom 21. April 2015 - 1 S 445/14 - ZMR 2015, 777; Beschluss der Kammer vom 8. August 2013 - 11 T 355/12 - ZWE 2013, 417).
  • LG Aurich, 09.03.2018 - 4 S 5/17

    WEG - Vergabe eines Reparaturauftrags durch Verwalter

    Hier lag mit einem Auftragsvolumen von 6.848,09 EUR ein Auftrag größerer Art vor, unabhängig, ob man die Grenze bei 5.000 EUR (LG Dortmund, ZWE 2017, 96; 1 S 445/14) oder 3.000 EUR (Heinemann in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 21 WEG, Rn. 77; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 417) zieht, sodass es der Einholung von Vergleichsangeboten bedurfte.

    Keineswegs entspricht immer nur die kostengünstigere Alternative ordnungsgemäßer Verwaltung (LG Karlsruhe, ZWE 2013, 417; Heinemann in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 21 WEG, Rn. 77a; Bärmann/Merle WEG 12. Aufl. § 21 Rn. 30).

  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Entsprechendes gilt bzw. galt für andere Verwaltungsmaßnahmen, d.h. den Abschluss von Verwalter- und sonstigen Dienstleistungsverträgen mit höherem Kostenvolumen, wobei die Grenzen, ab wann ein solches anzunehmen ist, nicht einheitlich beurteilt werden (ab 3.000 EUR LG Karlsruhe, ZWE 2013, 417; ab 5.000 EUR LG Dortmund, ZWE 2015, 374 ff.; vgl. dazu auch LG Köln, ZMR 2021, 685 dagegen auf die Kostenbelastung des Einzelnen abstellend LG Düsseldorf, ZMR 2013, 821 ff.; so auch Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage, § 21, Rdnr. 23; ebenfalls auf die Größe und Vermögenssituation der Anlage abstellend, Jennißen/Sommer/Heinemann, WEG, 7. Auflage, § 18, Rdnr. 27).
  • AG Landshut, 25.03.2022 - 14 C 1593/21

    Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschlussfassung einer

    Die Anfechtung des Beschlusses zu TOP 11 ist begründet, weil grundsätzlich vor der Beschlussfassung mindestens drei Vergleichsangebote verschiedener Unternehmen vorliegen müssen (LG Berlin, NZM 2018, 874; LG Itzehoe, NJW-RR 2018, 1036 = NZM 2018, 574 mit Anm. Zschieschack, NZM 2018, 576; LG Dortmund, ZWE 2015, 182; LG Frankfurt a. M., ZWE 2017, 321; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 417; Drasdo NJW-Spezial 2018, 673), was hier nicht der Fall war.
  • AG Hamburg-Blankenese, 05.02.2014 - 539 C 18/13

    WEG -Beschluss Anfechtung - Kausalitätsvermutung bei Einberufungsmangel

    Auch wenn das LG Karlsruhe (ZWE 2013, 417 ff) für die Vergabe größerer Sanierungsaufträge die Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten verlangt, lässt sich dies auf den vorliegenden Fall einer zeitlich begrenzten Verwalterneuwahl bis Ende 2014 nicht 1:1 übertragen.
  • AG Frankfurt/Main, 15.07.2022 - 33 C 3287/21
    Ein Beschluss über die Vergabe von (größeren) Aufträgen zur Durchführung von Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht zuvor mehrere (mindestens drei) Vergleichsangebote eingeholt worden sind, wobei die Bagatellgrenze bei Gesamtkosten von 3.000 EUR überschritten ist, auch wenn es sich um diverse Einzelaufträge handelt, für die für sich betrachtet nicht zwingend Alternativangebote einzuholen sind (LG Karlsruhe, Beschluss vom 8.8.2013, Az. 11 T 355/12).
  • AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 5/19

    WEG-Beschluss - Beseitigung von Hausschwammbefall

    Durch die Einholung von Konkurrenz- und Alternativangeboten soll (lediglich) gewährleistet werden, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, und dass andererseits auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden (vgl. LG Karlsruhe, Beschl. v. 8.8.2013 - 11 T 355/12, BeckRS 2013, 14553).
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