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   VGH Hessen, 24.03.2000 - 11 TG 3096/99   

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VGH Hessen, 24.03.2000 - 11 TG 3096/99 (https://dejure.org/2000,4908)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.03.2000 - 11 TG 3096/99 (https://dejure.org/2000,4908)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. März 2000 - 11 TG 3096/99 (https://dejure.org/2000,4908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristberechnung; Entsprechende Anwendbarkeit des § 222 Abs. 2 ZPO i. V. m. § 57 Abs. 2 VwGO; für den Widerruf des Prozessvergleichs als Prozesshandlung; Frist für den Widerruf des Prozessvergleichs; Begriff der Frist im Rechtssinne; Doppelnatur des Prozessvergleichs; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 307 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 544
  • DVBl 2000, 1467
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 10.03.1975 - 20 U 1121/75

    Widerruf eines Prozessvergleichs; Frist für den Vergleichswiderruf

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2000 - 11 TG 3096/99
    Soweit daher der Prozessvergleich als öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren und insoweit eine materiell-rechtliche Frist heranzuziehen ist, gilt auch insoweit der Inhalt der Regelung des § 193 BGB, hier gemäß § 62 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 oder § 31 Abs. 3 Satz 1 HVwVfG (im Ergebnis für die Anwendung des § 193 BGB auf die Widerrufsfrist für einen Prozessvergleich ähnlich: Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 794 ZPO Rdnr. 10 c; OLG München, U. v. 10.03.1975 - 20 U 1121/75 -, NJW 1975, 933).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - 1 S 2690/92

    Zum Leinenzwang und Maulkorbzwang für bissige Hunde

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2000 - 11 TG 3096/99
    Dafür kann durchaus ein einmaliger Vorfall, der die Gefährlichkeit eines Hundes zeigt, ausreichend sein (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.12.1992 - 1 S 2690/92 -, NVwZ-RR 1993, 187).
  • VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14

    Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig

    Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn die durch ihn getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen ist, dass für den Adressaten erkennbar ist, was genau von ihm gefordert wird und wie er sein Verhalten danach ausrichten kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1993, 8 C 57/91, juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.8.2016, 11 ME 61/16, juris, Rn. 8; OVG Münster Beschl. v. 11.8.2016, 13 A 98/16, juris, Rn. 4) und die vollziehende Behörde den Inhalt des Verwaltungsakts etwaigen Vollstreckungshandlungen oder sonstigen Entscheidungen zugrunde legen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.4.2005, 4 C 18/03, juris, Rn. 53; VGH Kassel, Beschl. v. 24.3.2000, 11 TG 3096/99, juris, Rn. 7; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 37 Rn. 5).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Das darin verankerte Bestimmtheitsgebot bedeutet zum einen, dass eine objektiv verständige Person als Adressat aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen des Verwaltungsakts die getroffene Regelung so klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten kann (Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 37 Rdnr. 5; Hessischer VGH, NVwZ-RR 2000, 544).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Dafür spricht, dass nach den §§ 187, 188 BGB, die hier jedoch nicht unmittelbar anwendbar sind, eine Frist erst mit dem Ablauf des als Fristende ins Auge gefassten Tages enden soll (vgl. RG, U.v. 6.12.1922 - V 114/22 - RGZ 105, 418/420; vgl. auch HessVGH B.v. 24.3.2000 - 11 TG 3096/99 - NVwZ-RR 2000, 544 = juris Rn. 2 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1395/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. März 2000 - 11 TG 3096/99 - NVwZ-RR 2000, 544; OVG NRW, Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, § 37 Rn. 5 m. w. N.
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Dafür spricht, dass auch nach den §§ 187, 188 BGB, die hier jedoch nicht unmittelbar anwendbar sind, eine Frist erst mit dem Ablauf des als Fristende ins Auge gefassten Tages enden soll (vgl. RG, U.v. 6.12.1922 - V 114/22 - RGZ 105, 418/420; vgl. auch HessVGH B.v. 24.3.2000 - 11 TG 3096/99 - NVwZ-RR 2000, 544 = juris Rn. 2 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1397/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. März 2000 - 11 TG 3096/99 - NVwZ-RR 2000, 544; OVG NRW, Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Auflage 2008, § 37 Rn. 5 m. w. N.
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1979

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Dafür spricht, dass auch nach den §§ 187, 188 BGB, die hier jedoch nicht unmittelbar anwendbar sind, eine Frist erst mit dem Ablauf des als Fristende ins Auge gefassten Tages enden soll (vgl. RG, U.v. 6.12.1922 - V 114/22 - RGZ 105, 418/420; vgl. auch HessVGH B.v. 24.3.2000 - 11 TG 3096/99 - NVwZ-RR 2000, 544 = juris Rn. 2 ff.).
  • VG Neustadt, 19.12.2002 - 2 K 1815/02

    Bestimmtheit einer Anordnung trotz Wahlmöglichkeiten; Entscheidungskompetenz der

    Für den Betroffenen und einen objektiven verständigen Dritten muss aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen des Verwaltungsakts die getroffene Regelung so klar und unzweideutig erkennbar sein, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten können (Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 7. Auflage 2000, § 37 Rdnr. 5; Hessischer VGH, NVwZ-RR 2000, 544).

    Die - nach Ansicht des Kreisrechtsausschusses vorliegende - fehlende Bestimmtheit der Ziffer 1 des Bescheids vom 6. September 2001, die nicht die Nichtigkeit nach § 44 Abs. 1 VwVfG zur Folge gehabt hätte,  hätte der Kreisrechtsausschuss durch eine nachträgliche Klarstellung und damit eine Änderung des Bescheids im Rahmen des Widerspruchsbescheides beheben können (vgl. Hessischer VGH, NVwZ-RR 2000, 544; Kopp/Ramsauer a. a. O. § 37 Rdnr. 17; Stelkens/Bonk/Sachs a. a. O. § 37 Rdnr. 31 a) und auch müssen.

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Das darin verankerte Bestimmtheitsgebot bedeutet zum einen, dass eine objektiv verständige Person als Adressat aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen des Verwaltungsakts die getroffene Regelung so klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten kann (Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 37 Rdnr. 5; Hessischer VGH, NVwZ-RR 2000, 544).
  • VG Mainz, 22.08.2019 - 1 K 141/18

    Zahlung von Subventionen auf Grundlage der Förderbedingungen innerhalb der

    Ein Verwaltungsakt ist hinreichend bestimmt, wenn die durch ihn getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen ist, dass einerseits für den Adressaten ohne weiteres erkennbar ist, was genau von den Adressaten gefordert wird, und wenn sie andererseits ihr Verhalten danach richten können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. November 1989 - 4 A 762/89 -, NVwZ-RR 1990, 409; BayVGH, Urteil vom 8. Februar 1982 - Nr. 22.B 1284/79; HessVGH, Urteil vom 23. November 1988 - 5 UE 1040/84 -, NVwZ 1989, 486) und die Behörden, die mit dem Vollzug betraut sind oder für deren sonstiges Verwaltungshandeln der Verwaltungsakt von Bedeutung ist, seinen Inhalt etwaigen Vollstreckungshandlungen (Titelfunktion) oder sonstigen Entscheidungen zugrunde legen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18/03 -, NVwZ 2005, 933 (939); HessVGH, Beschluss vom 24. März 2000 - 11 TG 3096/99 -, NVwZ-RR 2000, 544; OVG NRW, Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89 -, NVwZ 1993, 1000; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer § 37 VwVfG, 20. Auflage 2019 Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1396/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1398/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung von unaufgefordert telefonisch versendeter

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