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   LAG Köln, 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14   

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https://dejure.org/2014,51252
LAG Köln, 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14 (https://dejure.org/2014,51252)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14 (https://dejure.org/2014,51252)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 11 TaBV 30/14 (https://dejure.org/2014,51252)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Honoraranspruch eines vom Betriebsrat bestellten außerbetrieblichen Beisitzers (Rechtsanwalt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    § 76 IV BetrVG
    Einigungsstelle; Honorar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 6/90

    Rechtsanwalt als Einigungsstellenbeisitzer; Honorarhöhe

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14
    Die Anknüpfung des Beisitzerhonorars an das Honorar des Vorsitzenden kann allerdings billigem Ermessen widersprechen, wenn der Vorsitzende seinerseits ein unangemessen niedriges Honorar enthält (BAG, Beschl. v. 20.02.1991 - 7 ABR 6/90 -m. w. N.) oder besonders zu berücksichtigende individuelle Umstände vorliegen (BAG, Beschl. v. 12.02.1992 - 7 ABR 20/91 - Fitting, 26. Auflage, § 76 a BetrVG Rdn. 25a f. m. w. N.).

    Als Beisitzer in der Einigungsstelle wird der Rechtsanwalt, anders als etwa bei seinem Auftreten als Verfahrensbevollmächtigter vor der Einigungsstelle, nicht in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig, sondern nebenberuflich als besonderes sachkundige Vertrauensperson des Betriebsrats (BAG, Beschl. v. 20.02.1991 - 7 ABR 6/90 - m. w. N.).

  • BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 78/89

    Zusätzliches Honorar eines Rechtsanwalts als Beisitzer einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14
    Eine vom Regelfall abweichende Bemessung des Beisitzerhonorars rechtfertigt sich nicht schon daraus, dass der Beisitzer in seinem Hauptberuf Rechtsanwalt ist und als solcher höhere Stundenvergütungen erhält sowie einen beträchtlichen laufenden Büroaufwand hat (BAG, Beschl. v. 20.02.1991 - 7 ABR 78/89 -).
  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14
    Mit dem Abstandsgebot der 70 %-Regelung sind regelmäßig auch die Unterschiede im Zeitaufwand, resultierend insbesondere aus Vor- und Nacharbeiten, zwischen Vorsitzendem und Beisitzer ausreichend berücksichtigt (LAG Hamm, Beschl. v. 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11 - ; Berg in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, 14. Auflage, § 76a BetrVG Rdn. 37 jew.m. w. N.).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95

    Vergütungsanspruch eines außerbetrieblichen Mitglieds einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14
    Die Pauschalierung von Kosten bei der Honorarberechnung entspricht einem praktischen Bedürfnis und trägt dazu bei, die Kosten von Einigungsstellen überschaubar zu halten (BAG, Beschl. v. 14.02.1996 - 7 ABR 24/95 - m. w. N.).
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 20/91

    Vergütung des Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus LAG Köln, 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14
    Die Anknüpfung des Beisitzerhonorars an das Honorar des Vorsitzenden kann allerdings billigem Ermessen widersprechen, wenn der Vorsitzende seinerseits ein unangemessen niedriges Honorar enthält (BAG, Beschl. v. 20.02.1991 - 7 ABR 6/90 -m. w. N.) oder besonders zu berücksichtigende individuelle Umstände vorliegen (BAG, Beschl. v. 12.02.1992 - 7 ABR 20/91 - Fitting, 26. Auflage, § 76 a BetrVG Rdn. 25a f. m. w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - 5 TaBV 45/15

    Honorar, Vergütungsanspruch, Einigungsstelle, Beisitzer, Bestellungsbeschluss,

    Als Beisitzer in der Einigungsstelle wird der Gewerkschaftsfunktionär, anders als etwa bei seinem Auftreten als Verfahrensbevollmächtigter vor der Einigungsstelle, nicht in seiner Eigenschaft als Gewerkschaftsfunktionär tätig, sondern nebenberuflich als besondere sachkundige Vertrauensperson des Betriebsrats (BAG, Beschl. v. 20.02.1991 - 7 ABR 6/90 -, Rn. 23, juris; LAG Köln, Beschl. v. 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14 -, Rn. 17, juris).

    Mit dem Abstandsgebot der 70 %-Regelung sind regelmäßig auch die Unterschiede im Zeitaufwand, resultierend insbesondere aus Vor- und Nacharbeiten, zwischen Vorsitzendem und Beisitzer ausreichend berücksichtigt (LAG Hamm, Beschl. v. 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11 -, Rn. 101, juris; LAG Köln, Beschl. v. 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14 -, Rn. 18, juris; Berg in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 14. Aufl., Rn. 37 zu § 76a).

  • LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 31/20

    1. Als Bezugsgröße des Honorars des Beisitzers kommt regelmäßig das dem

    Dem ist die Instanzrechtsprechung gefolgt (LAG Köln 29. Oktober 2014 - 11 TaBV 30/14 - Rn. 17).
  • LAG Niedersachsen, 30.11.2017 - 15 TaBV 38/17

    Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer bei der Vergütung eines betriebsfremden

    Ein umsatzsteuerpflichtiges Mitglied einer Einigungsstelle hat zwar einen Anspruch auf Erstattung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer ( LAG Köln 29. Oktober 2014 - 11 TaBV 30/14 - Rn. 18; Fitting § 76 a Rn. 29).
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