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   LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11   

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LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,19630)
LAG München, Entscheidung vom 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,19630)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 11 TaBV 4/11 (https://dejure.org/2011,19630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Bestimmung des Betriebsbegriffs nach Kündigung eines Tarifvertrages ohne Nachwirkung innerhalb des Wahlzeitraums

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die Anwendbarkeit der Betriebsstruktur eines Tarifvertrags bei einer Betriebsratswahl ist dessen normative Geltung notwendig; Anwendbarkeit der Betriebsstruktur eines Tarifvertrages oder der Betriebsstruktur des BetrVG bei einer Betriebsratswahl im Falle einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs nach Kündigung eines Tarifvertrages zu einheitlichen Betriebsratsstrukturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.04.1998 - 7 ABR 42/97

    Betriebsratskosten bei nichtiger Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    Ist ein Verstoß gegen Wahlvorschriften erst nach Beantwortung schwieriger rechtlicher Fragestellungen feststellbar, ist er nicht mehr offensichtlich (vgl. BAG, B. v. 29.04.1998 - 7 ABR 42/97 -, NZA 1998, 1133).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Tarifvertrag "einheitliche Betriebsratsstrukturen" zur Zeit der Wahl noch formell in Kraft war, sodass eine etwaige Verkennung des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes für die Bestimmung betrieblicher Strukturen nicht offenkundig war (vgl. zur Verkennung des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes nach § 118 Abs. 2 BetrVG BAG, B. v. 29.04.1998, aaO).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    Unterlaufen dabei Fehler, sind diese in der Regel nicht so grob und offensichtlich, dass der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht besteht (vgl. BAG, B. v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 -, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55).

    Im vorliegenden Fall hängt, worauf der Betriebsrat zu Recht hingewiesen hat, die Zulässigkeit der Bestellung des Wahlvorstands zur Durchführung der Betriebsratswahl in der Region Süd 2 ebenso wie die Zulässigkeit der Betriebsratswahl selbst allein davon ab, wie der Betrieb konkret zu bestimmen war (vgl. für den gleichgelagerten Fall BAG, B. v. 19.11.2003, aaO).

  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel ist derjenigen Tarifauslegung der Vorrang zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, U. v. 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 -, NZA 2007, 167; U. v. 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 -, NJOZ 2009, 2740 jew. m. w. N.; ErfK/Franzen, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG, Rn. 92 f.).
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    Die organisatorischen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes sind zwingend (vgl. BAG, B. v. 10.11.2004 - 7 ABR 17/04 -, NJOZ 2005, 3038).
  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07

    Arbeitnehmerähnliche Person - Auslegung von Tarifverträgen des WDR

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel ist derjenigen Tarifauslegung der Vorrang zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, U. v. 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 -, NZA 2007, 167; U. v. 17.02.2009 - 9 AZR 611/07 -, NJOZ 2009, 2740 jew. m. w. N.; ErfK/Franzen, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG, Rn. 92 f.).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    Sie setzt voraus, dass gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (vgl. BAG, B. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 -, NZA 2004, 395; LAG Niedersachsen, B. v. 22.08.2008 - 12 TaBV 14/08 -, BeckRS 2008, 57010; LAG Düsseldorf, B. v. 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10 -, BeckRS 2010, 74572; LAG Baden-Württemberg, B. v. 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10 -, BeckRS 2010, 67126; LAG München, B. v. 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 -, BeckRS 2009, 67730).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    a) Nach § 19 Abs. 1 BetrVG kann die Betriebsratswahl gerichtlich angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, der Verstoß hätte das Wahlergebnis nicht ändern oder beeinflussen können (vgl. BAG, B. v. 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 -, NZA 2002, 282; B. v. 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 -, NZA-RR 2010, 76).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 41/99

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    a) Nach § 19 Abs. 1 BetrVG kann die Betriebsratswahl gerichtlich angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, der Verstoß hätte das Wahlergebnis nicht ändern oder beeinflussen können (vgl. BAG, B. v. 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 -, NZA 2002, 282; B. v. 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 -, NZA-RR 2010, 76).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    Wird der Betriebsbegriff falsch bestimmt, liegt ein wesentlicher Verstoß gegen das Wahlverfahren vor (vgl. Fitting, BetrVG, 25 Aufl. 2010, § 19, Rn. 22; Ricardi/Thüsing, aaO, Rn. 17; ErfK/Koch, 11. Aufl. 2011, § 19 BetrVG Rn. 4; BAG, B. v. 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 -, AP BetrVG 1972, § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung nur bei zuverlässig

    Auszug aus LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11
    Sie setzt voraus, dass gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (vgl. BAG, B. v. 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 -, NZA 2004, 395; LAG Niedersachsen, B. v. 22.08.2008 - 12 TaBV 14/08 -, BeckRS 2008, 57010; LAG Düsseldorf, B. v. 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10 -, BeckRS 2010, 74572; LAG Baden-Württemberg, B. v. 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10 -, BeckRS 2010, 67126; LAG München, B. v. 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07 -, BeckRS 2009, 67730).
  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 23/99

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • LAG München, 10.03.2008 - 6 TaBV 87/07

    Wahlanfechtung

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2010 - 4 TaBVGa 5/10

    Einstweilige Verfügung, Betriebsratswahl, Abbruch der Betriebsratswahl,

  • LAG Niedersachsen, 22.08.2008 - 12 TaBV 14/08

    Nichtigkeit einer auf der Grundlage eines Tarifvertrages nach § 3

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten

    Es muss sich um einen offensichtlichen und besonders groben Verstoß gegen Wahlvorschriften handeln (BAG, Beschluss vom 13.03.2013 - 7 ABR 70/11 -, BAGE 144, 290 - 305, Rn. 15; BAG, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 -, Rn. 26, juris; BAG, Beschluss vom 27.07.2011 - 7 ABR 61/10 -, Rn. 39, juris; LAG München, Beschluss vom 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11 -, Rn. 43, juris).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2022 - 3 TaBV 31/22

    Keine Nachwirkung eines anderen Tarifvertrags auf Kündigung des

    (1) Für den Fall einer tariflichen Regelung nach § 3 Abs. 1 BetrVG ist allgemein anerkannt, dass das gesetzliche betriebsverfassungsrechtliche Organisationsrecht für die Zeit der normativen Wirkung des Tarifvertrages von diesem verdrängt wird (BAG vom 24.03.2021 - 7 ABR 16/20, juris, Rz. 42; LAG München vom 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11, juris, Rz. 50; Fitting, BetrVG, 31. Auflage, § 3 Rn. 84; Richardi/Maschmann in: Richardi, BetrVG, 17. Auflage, § 3 Rn. 70; GK-BetrVG/Franzen, 12. Auflage, § 3 Rn. 37; Preis in: Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Auflage, § 3 Rn. 7; Löwisch in: Löwisch/Kaiser/Klumpp, BetrVG, 8. Auflage, § 3 Rn. 66; Düwell/Kloppenburg, BetrVG, 6. Auflage, § 3 Rn. 92; DKW/Trümmer, BetrVG, 18. Auflage, § 3 Rn. 233; ErfK/Koch, 23. Auflage, § 3 BetrVG Rn. 2; HWK/Gaul, 10. Auflage, § 3 BetrVG Rn. 26; Hohenstatt/Sittard in: Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt, Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen, 6. Auflage, D 201; Thüsing, Zum Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien im Rahmen des § 3 BetrVG, ZIP 2003, 693, 704).

    Die tarifvertraglich gebildete Organisationseinheit galt seitdem nicht mehr als Betrieb im Sinne des BetrVG (argumentum e contrario aus § 3 Abs. 5 Satz 1 BetrVG; so zutreffend schon LAG München vom 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11, juris, Rz. 50).

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