Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2889
LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01 (https://dejure.org/2001,2889)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01 (https://dejure.org/2001,2889)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2001 - 11 TaBV 48/01 (https://dejure.org/2001,2889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1704
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    aa) Eine Verhinderung des Betriebsratsmitglieds wegen persönlicher Betroffenheit liegt vor, wenn es in seiner Stellung als Arbeitnehmer individuell und unmittelbar betroffen ist (BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - EzA § 33 BetrVG 1972 Nr. 1; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 20. Aufl. 2000, § 25 Rz. 17; GK-Wiese, BetrVG, 6. Aufl. 1997, § 33 Rz. 23).

    Eine solche Konfliktsituation besteht z. B. bei personellen Einzelmaßnahmen i. S. des § 99 BetrVG, also bei Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen (vgl. BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.).

    Er ist andererseits nicht gehindert, gegenüber dem Arbeitgeber eine günstigere als die im Beschlussverfahren angenommene Eingruppierung geltend zu machen (BAG 03.08.1999 - 1 ABR 30/98 - a. a. O.).

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    Er ist daher nicht Vertreter des Betriebsrats im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung (BAG 26.09.1963 - 2 AZR 220/63 - - AP Nr. 2 zu § 70 PersVG Kündigung; BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 21; Fitting, Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, § 26 Rz. 33; DKK/Wedde, BetrVG, 7. Aufl. 2000, § 26 Rnr. 31; GK-BetrVG/ Wiese, § 26 Rnr. 53; Richardi, BetrVG, 7. Aufl. 1998, § 26 Rnr. 46).

    bb) Ein Weiteres kommt hinzu: Wenn der Vorsitzende des Betriebsrats für diesen eine Erklärung abgibt, spricht eine - allerdings jederzeit widerlegbare - Vermutung dafür, dass der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (vgl. BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78 - a. a. O.; LAG Düsseldorf 13.10.1994 - 12 (15) Sa 1024/94 - LAGE § 87 BetrVG 1972 Nr. 9; Fitting/ Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, § 26 Rz. 37; DKK/Wedde, BetrVG, § 26 Rnr. 37; GK-BetrVG/ Wiese, § 26 Rz. 64).

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    Dabei hat er auch die Kostenbelange des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG 14.02.1996 - 7 ABR 25/95 - a. a. O.; BAG 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 86).

    Diese ist wie in den sonstigen Fällen des § 40 Abs. 1 BetrVG auf die Prüfung beschränkt, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sowie eine etwa erteile Honorarzusage unter den konkreten Umständen der Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats diente und der Betriebsrat nicht nur die Interessen der Belegschaft berücksichtigt, sondern bei seiner Entscheidung auch berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere auch dem an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht, Rechnung getragen hat (BAG 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 - a. a. O.; BAG 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - a. a. O.).

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    Vielmehr hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes einerseits und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers andererseits gegeneinander abzuwägen (vgl. BAG 14.02.1996 - 7 ABR 25/95 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 76).

    Dabei hat er auch die Kostenbelange des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG 14.02.1996 - 7 ABR 25/95 - a. a. O.; BAG 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 86).

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die dem Betriebsrat entstehenden Auslagen entfällt, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war (BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 37; BAG 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 89).

    Diese ist wie in den sonstigen Fällen des § 40 Abs. 1 BetrVG auf die Prüfung beschränkt, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sowie eine etwa erteile Honorarzusage unter den konkreten Umständen der Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats diente und der Betriebsrat nicht nur die Interessen der Belegschaft berücksichtigt, sondern bei seiner Entscheidung auch berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere auch dem an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht, Rechnung getragen hat (BAG 09.06.1999 - 7 ABR 66/97 - a. a. O.; BAG 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - a. a. O.).

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die dem Betriebsrat entstehenden Auslagen entfällt, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war (BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 37; BAG 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 89).

    Auch insoweit bedarf es allerdings jeweils der pflichtgemäßen Abwägung aller Umstände durch den Betriebsrat (BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76 - a. a. O.).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    Wird die Zustimmung des Betriebsrats nicht ersetzt, kann sich der Arbeitnehmer unter Umständen hierauf berufen (vgl. näher BAG 03.05.1994 - 1 ABR 58/93 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 122).
  • LAG Düsseldorf, 13.10.1994 - 12 (15) Sa 1024/94

    Betriebsrat: Mitwirkungspflicht - stillschweigende Billigung anstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    bb) Ein Weiteres kommt hinzu: Wenn der Vorsitzende des Betriebsrats für diesen eine Erklärung abgibt, spricht eine - allerdings jederzeit widerlegbare - Vermutung dafür, dass der Betriebsrat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (vgl. BAG 17.02.1981 - 1 AZR 290/78 - a. a. O.; LAG Düsseldorf 13.10.1994 - 12 (15) Sa 1024/94 - LAGE § 87 BetrVG 1972 Nr. 9; Fitting/ Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, § 26 Rz. 37; DKK/Wedde, BetrVG, § 26 Rnr. 37; GK-BetrVG/ Wiese, § 26 Rz. 64).
  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    Der Arbeitgeber ist daher nur dann zur Tragung der durch die Heranziehung seines Rechtsanwalts entstehenden Kosten verpflichtet, wenn der Betriebsrat diese bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 04.12.1979 - 6 ABR 37/76 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 47).
  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
    Ziel der Maßnahme ist eine personenbezogene Einstufung, nicht eine abstrakte Arbeitsplatzbewertung (BAG 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 26.09.1963 - 2 AZR 220/63

    Vorsitzende des Personalrats - Vertreter - Willensbildung - Stellungnahme des

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht

  • ArbG Wuppertal, 13.08.2001 - 8 BV 12/01

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. November 2001 - 11 TaBV 48/01 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht