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   OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14   

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https://dejure.org/2015,14472
OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14 (https://dejure.org/2015,14472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2015 - 11 U 104/14 (https://dejure.org/2015,14472)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 11 U 104/14 (https://dejure.org/2015,14472)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 10 GVV, § 7 UrhG, § 97 UrhG, § 4 Nr 9 UWG, § 139 ZPO
    Schutzbereich eines farbigen Stoffmusters

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Schutzbereich eines farbigen Stoffmusters

  • aufrecht.de

    Das Muster und der Schuh

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzbereich eines farbigen Stoffmusters

  • kanzlei.biz

    Zum Schutz eines eingetragenen farbigen Stoffmusters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Schuhen unter Verwendung eines Stoffmusters der klägerischen Partei

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzbereich eines farbigen Stoffmusters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Der Schutz eines farbigen Stoffmusters

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz setzten Wechselbeziehung zwischen Vor- und Nachteilen voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz setzten Wechselbeziehung zwischen Vor- und Nachteilen voraus

Besprechungen u.ä.

  • gewerblicherrechtsschutz.pro (Entscheidungsbesprechung)

    Geschmacksmusterrecht/Designrecht: Keine Verletzung eines farbigen Stoffmusters bei unterschiedlichen Farben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH GRUR 2012, 1155, Rn. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2010, 80 Rn. 19 ff. - LIKEaBIKE, mwN).

    Diese setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 2012, 1155, Rn. 25 - Sandmalkasten; Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdnr. 9.24, m.w.Nw.) Dabei reicht es zur Begründung einer wettbewerblichen Eigenart aus, dass die Gestaltung eines Erzeugnisses die Eignung besitzt, auf seine Besonderheiten hinzuweisen.

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Eine besondere Funktion des Erzeugnisses, auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen, ist keine unabdingbare Voraussetzung der wettbewerblichen Eigenart (BGH, GRUR 2007, 984, Rdnr. 24 - Gartenliege; GRUR 1984, 453 - Hemdblusenkleid; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4 Rdnr. 9/37);.

    Die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft eines nachgeahmten Erzeugnisses setzt, sofern nicht Original und Nachahmung nebeneinander vertrieben werden und der Verkehr damit beide unmittelbar miteinander vergleichen kann, voraus, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit erlangt hat (BGH GRUR 2007, 984 Rdnr. 34 - Gartenliege; Köhler/Bornkamm aaO § 4Rdnr. 9.41a), wobei diese Bekanntheit auf dem inländischen Markt bestehen muss (BGH GRUR 2009, 79, Rdnr. 35 - Gebäckpresse).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Die Hinweispflicht besteht grundsätzlich auch in Prozessen, in denen die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, jedenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt hat oder darauf vertrauen konnte, dass sein schrift-sätzliches Vorbringen ausreichend sei (BGH, Urteil vom 05. Juni 2003 - I ZR 234/00 -, Rn. 28, juris).

    Deswegen besteht auch keine Hinweispflicht hinsichtlich solcher Anforderungen an den Sachvortrag, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf rechnen musste, insbesondere dann, wenn das Verhalten einer Partei den Schluss zulässt, dass sie nicht näher vortragen kann oder will (BGH, Urteil vom 05. Juni 2003 - I ZR 234/00 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Auch wenn insoweit nach der Rechtsprechung des BGH keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, so muss doch eine Behauptung konkret genug sein, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2002 - V ZR 359/01 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Das Geschmacksmuster ist vorliegend gerade nicht in verallgemeinernder schwarz/weißer Form (wie auf Bl. 12 vorgestellt) eingetragen worden (vgl. BGH GRUR 2011, 1112 Rdnr. 52 - Schreibgeräte), sondern in einer konkreten Farbgestaltung.
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Die Gefahr einer Täuschung über die betriebliche Herkunft eines nachgeahmten Erzeugnisses setzt, sofern nicht Original und Nachahmung nebeneinander vertrieben werden und der Verkehr damit beide unmittelbar miteinander vergleichen kann, voraus, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit erlangt hat (BGH GRUR 2007, 984 Rdnr. 34 - Gartenliege; Köhler/Bornkamm aaO § 4Rdnr. 9.41a), wobei diese Bekanntheit auf dem inländischen Markt bestehen muss (BGH GRUR 2009, 79, Rdnr. 35 - Gebäckpresse).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH GRUR 2012, 1155, Rn. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2010, 80 Rn. 19 ff. - LIKEaBIKE, mwN).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Dabei kann letztendlich offen bleiben, ob dem Stoffmuster der Klägerin, wie es im Antrag zu 4a) wiedergegeben ist, unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BGH (GRUR 2014, 175 - Geburtstagszug) Urheberrechtsschutz zukommt und ob durch die Verbreitung des gegenständlichen Schuhs urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzt werden.
  • BGH, 10.11.1983 - I ZR 158/81

    Hemdblusenkleid

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Eine besondere Funktion des Erzeugnisses, auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen, ist keine unabdingbare Voraussetzung der wettbewerblichen Eigenart (BGH, GRUR 2007, 984, Rdnr. 24 - Gartenliege; GRUR 1984, 453 - Hemdblusenkleid; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4 Rdnr. 9/37);.
  • BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95

    Trachtenjanker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 11 U 104/14
    Dazu müsste die vorliegende konkrete Kombination von allgemein üblichen Elementen, wie sie die verwendeten Pfauenfedern, Blattfächer und verschiedenen tropfen- bzw. flammenförmigen Elemente darstellen, hinreichende Individualität aufweisen, dass sich das Muster von anderen vergleichbaren, oder vom Durchschnitt in einem Maße abhebt, dass der Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen schließt (vgl. Köhler/Bornkamm aaO Rdnr. 9.27 m.w.Nw; BGH GRUR 1998, 477, 479 - Trachtenjanker).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

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