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   OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18   

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https://dejure.org/2019,10656
OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18 (https://dejure.org/2019,10656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2019 - 11 U 107/18 (https://dejure.org/2019,10656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2019 - 11 U 107/18 (https://dejure.org/2019,10656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 UrhG
    Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken

  • online-und-recht.de

    Online-Portal darf auch umfangreiche Zitate veröffentlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zitatrecht aus § 51 UrhG kann auch umfangreiche schriftliche Zitate aus einem mündlichen Vortrag abdecken

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Zitatrecht kann schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Portal darf umfangreich aus freier Vorlesung eines Dozenten zitieren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Auszüge erlauben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urheberrechtliches Zitatrecht kann auch umfangreiche schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags decken - Zitat in Schriftform setzt nicht Erstveröffentlichung ebenfalls in Schriftform voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 196
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14

    Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
    An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10

    Blühende Landschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
    An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften).
  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83

    Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
    mehr als bloß vereinzelte Stellen, zitiert werden dürfen (BGH, Urteil vom 23.5.1985 - I ZR 28/83 - Geistchristentum).
  • KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01

    Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
    Es genügt insoweit, dass die streitgegenständlichen Zitate nach Form und Inhalt insgesamt über alltägliche Mitteilungen hinausgehen und Ausdruck einer individuell geprägten literarischen Schöpfung sind (vgl. KG, GRUR-RR 2002, 313).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2019 - 11 U 107/18
    Diese wurden nicht in ein anderes Medium übertragen, sondern lediglich in anderer Form verkörpert und in keiner Weise inhaltlich oder in ihrem geistigen Gehalt (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 7.2.2002 - I ZR 304/99 - Vertrieb von Kunstdrucken in bemalten Rahmen) verändert.
  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von

    An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview Rn. 25; Urteil vom 30.11.2011 - I ZR 212/10 - Blühende Landschaften; vgl. auch Senat, Urteil vom 18.4.2018 - 11 U 107/18).
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