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   OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19   

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https://dejure.org/2020,2293
OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19 (https://dejure.org/2020,2293)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.01.2020 - 11 U 131/19 (https://dejure.org/2020,2293)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 11 U 131/19 (https://dejure.org/2020,2293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Leistungsfreiheit Kasko: Verspätete Anzeige Versicherungsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Schadensanzeige für Kaskoversicherung lieber sofort!

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schaden für Kaskoversicherung sofort anzeigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortige Schadensanzeige bei der Kaskoversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensanzeige für Kaskoversicherung lieber sofort!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Meldefrist für Verkehrsunfall

  • datev.de (Kurzinformation)

    Schadensanzeige für Kaskoversicherung lieber sofort!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Autounfall verspätet angezeigt - besteht trotzdem Anspruch gegen die Vollkaskoversicherung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Schadensanzeige für Kaskoversicherung Meldefrist beachten - Kaskoversicherung darf bei Meldung eines Unfallschadens nach Ablauf der Meldefrist Entschädigung verweigern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 30.11.2017 - 8 U 27/17

    Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung durch verspätete Schadensanzeige

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19
    Der Geschädigte handelt auch dann vorsätzlich, wenn er die allgemein bekannte Frist zur zeitnahen Schadenmeldung in der Annahme verstreichen lässt, er sei auf den Anspruch gegen den Versicherer nicht angewiesen, weil er sich anderweitig schadlos halten könne (vgl. OLG Hamm, a. a. O., juris Rn. 24; so wohl auch OLG Celle, Urteil vom 30.11.2017 - 8 U 27/17 -, juris Rn. 50).

    Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für die fehlende Kausalität (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30.11.2017 - 8 U 27/17 -, juris Rn. 54).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19
    Darüber hinaus setzt § 448 ZPO voraus, dass aufgrund einer schon durchgeführten Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die durch die Parteivernehmung zu beweisende Tatsache spricht (sogen. Anbeweis, vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 249/09 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 227/06

    Abgrenzung von positiver Kenntnis und bloßem Kennenmüssen in der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19
    Das positive Wissen um die die Obliegenheiten auslösenden Umstände ist Teil des objektiven Tatbestandes dieser Obliegenheiten, den der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten berufen, beweisen muss (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 227/06 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19
    Vorsatz erfordert das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewusstsein des Vorhandenseins der Verhaltensnorm (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1993 - IV ZR 33/92 -, juris Rn. 188).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19
    Benennt der Kläger ihm zur Verfügung stehende Zeugen aus nicht näher dargelegten Gründen nicht, befindet er sich nicht in Beweisnot (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.1997, Urteil vom 26.03.1997 - IV ZR 91/96 -, Rn. 9).
  • OLG Köln, 31.03.2009 - 20 U 217/08

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19
    Dabei braucht der Versicherer lediglich die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses darzulegen, indem er z. B. vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2009 - I-20 U 217/08 -, juris Rn.9).
  • OLG Hamm, 21.06.2017 - 20 U 42/17

    Kaskoversicherer zu spät unterrichtet - kein Anspruch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.01.2020 - 11 U 131/19
    Insoweit genügt bedingter Vorsatz, der nach allgemeinen Regeln vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung für möglich hält und sie billigend in Kauf nimmt, also nicht ernsthaft darauf vertraut, dass der Erfolg ausbleiben werde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2017 - 20 U 42/17 -, juris Rn. 16).
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