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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19   

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OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2020,27965)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.08.2020 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2020,27965)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. August 2020 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2020,27965)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Falsche Angaben beim Versicherungsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zu den Rechtsfolgen von falschen Angaben beim Versicherungsvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen beim Versicherungsvertrag berechtigen zum Rücktritt - Bewusstes Verschweigen von Vorerkrankungen stellt arglistiges Handeln dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Eine arglistige Täuschung des Versicherers auch allein durch den Versicherungsmakler ist dem Versicherungsnehmer nach § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06 -, juris Rn. 8).

    Übernimmt ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler - unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner - in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 22).

    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG arglistig, so kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017 - 7 U 101/17 -, juris Rn. 89).

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Alleine aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen kann dabei nicht auf das Vorliegen von Arglist geschlossen werden; in subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - IV ZR 30/16 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 -, juris Rn. 19).

    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.11.2010, a. a. O.; Urteil vom 19.09.2001, a. a. O. vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08 -, juris Rn. 25; Urteil vom 19.09.2001 - IV ZR 235/00 -, juris Rn. 9 sogen. "Auge-und-Ohr"-Rechtsprechung).

    Hat der Versicherungsvertreter etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mitgeteilt hat, nicht in das Formular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 24.11.2010, a. a. O.).

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 148/09 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 07.11.2017 - IV ZR 103/06 -, juris Rn. 1).

    Dieser sekundären Darlegungslast liegt zugrunde, dass er die Umstände offenlegen muss, die sich in seiner Sphäre abgespielt haben, so dass der Versicherer sie nicht kennen und vortragen kann; denn substantiierter Vortrag kann von einer Partei nicht gefordert werden, wenn nur der Gegner die wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, dazu nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.11.2007, a. a. O.).

    Ist der Vermittler dagegen lediglich als Versicherungsmakler aufgetreten, steht er dagegen im Lager des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06-, juris Rn. 7).

  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 275/95

    "Ha-Ra/HARIVA"; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Geht es darum, ob ein Gericht eine Klage mit einem nicht erhobenen Anspruch abgewiesen hat, ist besonders darauf zu achten, ob eine solche Entscheidung beabsichtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.1998 - I ZR 275/95 -, juris Rn. 36).

    Dabei darf jedoch aus der Verneinung eines Anspruchs in den Entscheidungsgründen nicht ohne weiteres gefolgert werden, dieser Anspruch solle dem Kläger unabhängig davon abgesprochen werden, ob dieser ihn geltend gemacht hatte (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.1998, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2017 - 4 U 191/15

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Auch ein vom Versicherungsinteressenten beauftragter Makler hat häufig, wenn nicht in der Regel, Antragsformulare der Versicherer zur Verfügung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2017 - I-4 U 191/15 -, juris Rn.52).

    Auch Versicherungsmakler gehen auf potentielle Kunden zu, um Geschäfte abzuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2017 - I- 4 U 191/15 -, juris Rn. 58).

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Die von einem Makler einmal hergestellte Geschäftsverbindung soll durch einen solchen Vermerk als weiterbestehend gekennzeichnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99 -, juris Rn. 14).

    Der Versicherungsnehmer soll wissen, an wen er sich bei Fragen zu diesem Vertrag oder bei anderen Versicherungen allgemein betreffenden Fragen wenden kann (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.1999, a. a. O.).

  • OLG Köln, 11.04.2011 - 20 U 28/11

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Da es sich bei der Arglist um eine innere Tatsache handelt, ist der Beweis meist nur aufgrund von Indizien zu führen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.06.2018 - 5 U 55/16 -, juris Rn. 33; OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2011 - 20 U 28/11 -, juris Rn. 7).

    Beantwortet der Versicherungsmakler die Gesundheitsfragen im Antragsformular falsch, handelt er bereits deshalb arglistig, weil er weit eher noch als der Versicherungsnehmer um deren Bedeutung für die Vertragsannahmeentscheidung des Versicherers weiß (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.04.2011 - 20 U 28/11 -, juris Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2016 - 12 W 3/16

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Freistellung von der Beitragszahlungspflicht für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzt sich aus den nach klägerischer Auffassung bis zur Klageeinreichung fällig gewordenen Beträgen und den nach § 9 ZPO zu bewertenden künftigen Ansprüchen zusammen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.07.2016 - 12 W 3/16-, juris).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 101/17

    Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG arglistig, so kann der Versicherer auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Versicherungsnehmer nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - IV ZR 306/13 -, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017 - 7 U 101/17 -, juris Rn. 89).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast nur dann, wenn sie diejenigen Umstände vorträgt, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10 -, juris Rn. 43).
  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16

    Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 247/08

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16

    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige

  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16

    Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers bei Verschweigen von

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 170/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,51972
OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2019,51972)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2019 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2019,51972)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 11 U 15/19 (https://dejure.org/2019,51972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechte eines Prozessfinanzierers bei Liquidation einer Publikums-KG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2020, 418
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 183/05

    Wirkung der nach der Zession eingetretenen eigenkapitalersetzenden Funktion der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
    Die infolge der Auflösung der Beklagten eingetretene Undurchsetzbarkeit der klagegegenständlichen Aufwendungsersatzansprüche muss sich gemäß § 404 BGB auch die Klägerin entgegenhalten lassen (vgl. zur Durchsetzungssperre wg. Eigenkapitalersatzfunktion BGH, Urt. v. 5. Dezember 2007 - XII ZR 183/05 -, ZIP 2008, 177 ff., juris Rn. 29 ff.).
  • OLG Hamm, 24.05.2006 - 8 U 201/05

    Anspruch auf Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen einer durch Ausscheiden eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
    Als lediglich noch rechtlich unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsbilanz sind die klagegegenständlichen Aufwendungsersatzansprüche, die mithin gerade Gegenstand der Schlussrechnung sind und bei denen es sich dementsprechend nicht mehr um von der Mitgliedschaft trennbare reine Zahlungsansprüche handelt, nach der in § 717 Satz 1 BGB zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Grundsatzentscheidung aber ausschließlich dem Rechtsverhältnis des jeweiligen Zedenten zur Beklagten zuzuordnen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 24. Mai 2006 - 8 U 201/05 -, NZG 2006, 823 f., juris Rn. 7).
  • BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05

    Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
    Die an die Klägerin abgetretenen Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 110 HGB, die zu Gunsten der Zedenten der Klägerin aufgrund der von diesen an die SEB AG geleisteten Zahlungen entstanden sind, bestehen infolge der bereits erstinstanzlich unstreitig gewordenen Auflösung der Beklagten durch Gesellschafterbeschluss vom 15. April 2018 inzwischen aber nicht mehr als rechtlich selbständige Zahlungsansprüche fort, sondern sind lediglich noch als rechtlich unselbständige Rechnungsposten in die Schlussrechnung (Auseinandersetzungsbilanz) aufzunehmen, deren Saldo dann ergibt, wer von wem noch etwas zu fordern hat (BGH, Urt. v. 3. April 2006 - II ZR 40/05 -, ZIP 2006, 994 ff., juris Rn. 17).
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 123/80

    Statthaftigkeit der Drittwiderspruchsklage - Abtretung von Gesellschafteranteilen

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
    Insofern hiernach die Auseinandersetzung allein zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft vorzunehmen ist und diese sich im Rahmen der Liquidation insbesondere nicht in eine Auseinandersetzung mit Zessionaren etwaiger Sozialansprüche einzelner Gesellschafter verstricken lassen muss, vermögen die zu Gunsten der Klägerin erfolgten Abtretungen dieser auch vorliegend keinerlei eigene Rechte im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Erstellung der Schlussrechnung mehr zu verschaffen (BGH, Urt. v. 23. Februar 1981 - II ZR 123/80 -, WM 1981, 648 ff., juris Rn. 12).
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2019 - 11 U 15/19
    Die von der Klägerin im Schriftsatz vom 30. November 2019 wörtlich wiedergegebene Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 zum Urteil des VIII. Zivilsenats vom selben Tag (VIII ZR 285/18) ist für die vorliegende Entscheidung ohne Relevanz.
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