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   OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 11 U 157/07   

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https://dejure.org/2008,8095
OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 11 U 157/07 (https://dejure.org/2008,8095)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2008 - 11 U 157/07 (https://dejure.org/2008,8095)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 11 U 157/07 (https://dejure.org/2008,8095)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der vertragsmäßigen Tätigkeit eines Erbenermittlers mit dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) ; Anforderungen an die Sittenwidrigkeit eines Erbenermittlungsvertrages wegen eines Missverhältnisses zwischen der Vergütung und der zu erbringenden Gegenleistung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erbenvermittlungsvertrag - Honoraranspruch

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 407 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 407 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 652 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 296a; ; RBerG § 1; ; RBerG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessene Vergütung eines Erbenermittlers - Vergütung auch bei nichtkausalem Beitrag des Erbenermittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbenermittlung - Erbensucher: Angemessenheit des Honorars

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2007 - 10 O 7175/06
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 11 U 157/07
    Üblicherweise (vgl. Gutbrod ZEV 1994, 337; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 05. Februar 2007, 10 O 7175/06 m.w.N.) wird ein Honorar in Höhe von 10 % bis 30 % des Erbes vereinbart; der hier vereinbarte Satz von 20 % bewegt sich demgemäß innerhalb der Spanne.
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