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   OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19   

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OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19 (https://dejure.org/2020,12081)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.03.2020 - 11 U 167/19 (https://dejure.org/2020,12081)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. März 2020 - 11 U 167/19 (https://dejure.org/2020,12081)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Luxuskreuzfahrt und die vollkommen renovierungsbedürftige und mangelhafte Suite

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Luxus-Kreuzfahrt in versiffter Suite? - Wer eine "Luxus-Oase" bewirbt, darf Reisende nicht in einer gammeligen Schiffskabine unterbringen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Vorliegen eines Reisemangels bei einer hochpreisigen Kreuzfahrt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht eines Reiseveranstalters bei Mängelanzeige eines Kunden zur Überprüfung der Mängel vor Ort

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hoher Reisepreis kann Schwelle zum Vorliegen eines Reisemangels senken - Hoher Reisepreis spricht für erhöhten Qualitätsstandard der Reiseleistungen

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 1 O 199/18
  • OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 912
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 28.05.2013 - XI ZR 421/10

    Pflicht einer Bank zur Aufklärung über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    Es fehlt an Vortrag dazu, dass der Kläger seinem Prozessbevollmächtigten zunächst lediglich einen Auftrag zu einer außergerichtlichen Einigung bzw. einen bedingten Prozessauftrag erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10, juris Rn. 33).

    Ob es vorliegend für den Kläger überhaupt erforderlich gewesen ist, seinen Prozessbevollmächtigten mit einem - unterstellt (s. vorstehend) - zunächst bloß außergerichtlichen Vorgehen zu beauftragen (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10, juris Rn. 34; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, juris Rn. 8; speziell für reisevertragliche Ansprüche: Führich, a. a. O., § 11 Rn. 38), kann im Hinblick auf die vorstehend gemachten Ausführungen dahinstehen.

  • BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17

    Zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    Hinzuweisen ist in diesem Rahmen auch darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Höhe des Reisepreises bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 176/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    Ferner hat der Kläger keinen Vortrag dazu gehalten, dass sein Prozessbevollmächtigter ihm bereits eine Rechnung i. S. v. § 10 Abs. 1 RVG erteilt und dass er eine derartige - unterstellte - Rechnung auch bereits beglichen hat (vgl. zu Letztgenanntem BGH, Urteil vom 16. Mai 2019 - III ZR 176/18, juris Rn. 32).
  • BGH, 21.02.2017 - X ZR 49/16

    Pauschalreisevertrag: Nicht ordnungsgemäßer Hinweis des Reiseveranstalters auf

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    b) Auch losgelöst von dem vorstehend genannten Aspekt dürfte es vorliegend nicht auf die - sich ansonsten gegebenenfalls stellende - Frage ankommen, ob es dem Kläger i. S. v. § 651 d Abs. 2 BGB a. F. zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er die Mangelanzeige nicht direkt an die Beklagte, sondern an sein Reisebüro gerichtet hat (vgl. zu dieser Problematik BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, juris Rn. 15 ff.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, juris Rn. 25 ff.).
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    Auch hat der Kläger nicht vorgetragen, dass sein Prozessbevollmächtigter ihm gegenüber nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet und er mit diesem auch nichts Abweichendes vereinbart hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - VI ZR 402/17, juris Rn. 15).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    b) Auch losgelöst von dem vorstehend genannten Aspekt dürfte es vorliegend nicht auf die - sich ansonsten gegebenenfalls stellende - Frage ankommen, ob es dem Kläger i. S. v. § 651 d Abs. 2 BGB a. F. zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er die Mangelanzeige nicht direkt an die Beklagte, sondern an sein Reisebüro gerichtet hat (vgl. zu dieser Problematik BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, juris Rn. 15 ff.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, juris Rn. 25 ff.).
  • BGH, 03.07.2018 - X ZR 96/17

    Zum Ersatz der Mehrkosten wegen eines an Stelle des gebuchten in Eigenregie

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    b) Auch losgelöst von dem vorstehend genannten Aspekt dürfte es vorliegend nicht auf die - sich ansonsten gegebenenfalls stellende - Frage ankommen, ob es dem Kläger i. S. v. § 651 d Abs. 2 BGB a. F. zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er die Mangelanzeige nicht direkt an die Beklagte, sondern an sein Reisebüro gerichtet hat (vgl. zu dieser Problematik BGH, Versäumnisurteil vom 3. Juli 2018 - X ZR 96/17, juris Rn. 17 ff.; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - X ZR 49/16, juris Rn. 15 ff.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, juris Rn. 25 ff.).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    Ob es vorliegend für den Kläger überhaupt erforderlich gewesen ist, seinen Prozessbevollmächtigten mit einem - unterstellt (s. vorstehend) - zunächst bloß außergerichtlichen Vorgehen zu beauftragen (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10, juris Rn. 34; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, juris Rn. 8; speziell für reisevertragliche Ansprüche: Führich, a. a. O., § 11 Rn. 38), kann im Hinblick auf die vorstehend gemachten Ausführungen dahinstehen.
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 271/09

    Zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung durch einen gewerblichen

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    Ob es vorliegend für den Kläger überhaupt erforderlich gewesen ist, seinen Prozessbevollmächtigten mit einem - unterstellt (s. vorstehend) - zunächst bloß außergerichtlichen Vorgehen zu beauftragen (vgl. dazu z. B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - XI ZR 421/10, juris Rn. 34; BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 271/09, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. November 1994 - VI ZR 3/94, juris Rn. 8; speziell für reisevertragliche Ansprüche: Führich, a. a. O., § 11 Rn. 38), kann im Hinblick auf die vorstehend gemachten Ausführungen dahinstehen.
  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
    Damit kann der Reisepreis Einfluss darauf haben, ob ein Reisemangel vorliegt und als ein Kriterium für die Grenze zwischen Mangelfreiheit und der Bejahung eines Reisemangels wirken (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, juris Rn. 34).
  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 123/15

    Reisevertrag: Entbehrlichkeit der Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 11 U 132/19

    Haftung Reiseveranstalter: Minderung Reisepreis & Schadensersatz

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 35/08

    Rechtliches Gehör: Gelegenheit zur Stellungnahme in der Berufungsinstanz

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 551/13

    Berufungsverfahren: Berücksichtigung unstreitigen neuen Sachvortrags; Umfang der

  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 129/17

    Beweisverfahren: Pflicht zur Vernehmung eines von der beweisbelasteten Partei

  • BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis

  • BGH, 19.09.2019 - I ZR 116/18

    Chickenwings

  • BGH, 11.04.2018 - VII ZR 177/17

    Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05

    Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises

  • OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19

    Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des

    (dd) Zu erwägen wäre, ob es vorliegend eines solchen rechtlichen Hinweises durch das Landgericht darauf, dass das - fingierte - einfache Bestreiten der Beklagten nicht hinreichend ist, ausnahmsweise nicht bedurft hätte, weil der Beklagten dieser Grundsatz und die daraus resultierende Frage, in welcher Art und Weise sie auf Vortrag des jeweiligen klagenden Reisenden zu behaupteten Mängeln der jeweiligen Reise Stellung zu nehmen hat, bekannt sind: Der - für Reisevertragssachen beim Oberlandesgericht Celle spezialzuständige - Senat weist die Beklagte seit inzwischen schon längerer Zeit in inzwischen diversen Verfahren - auch schon längere Zeit vor Schluss der hiesigen mündlichen Verhandlung in erster Instanz - darauf hin, dass sie Tatsachenvortrag des jeweiligen klagenden Reisenden nicht einfach pauschal bestreiten kann, sondern sie vielmehr gehalten ist, sich bei ihren jeweiligen Leistungserbringern vor Ort über die Richtigkeit der entsprechenden Tatsachenbehauptung zu informieren und ggf. konkret darzulegen, dass und aus welchen Gründen der jeweilige Tatsachenvortrag des klagenden Reisenden im Einzelnen nicht richtig ist (vgl. z. B. Seite 9 des Beschlusses vom 16. November 2018 - 11 U 117/18; Seite 3 des Beschlusses vom 3. Dezember 2018 - 11 U 91/18; Seite 5 des Beschlusses vom 6. Mai 2019 - 11 U 21/19; vgl. ferner zu den veröffentlichten Entscheidungen - wobei diese allerdings zeitlich nach dem hiesigen Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz datieren: Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 11 U 20/20, juris Rn. 23, 25; vom 30. März 2020 - 11 U 167/19, juris Rn. 18; vom 24. Oktober 2019 - 11 U 132/19, juris Rn. 12, 13).
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