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   OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4590
OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04 (https://dejure.org/2006,4590)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2006 - 11 U 199/04 (https://dejure.org/2006,4590)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2006 - 11 U 199/04 (https://dejure.org/2006,4590)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermäßiger Verschleiß eines Kfz als Sachmangel; Beweislast des Verkäufers bei Geltendmachung eines Sachmangels

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Frage der Beweis- und Darlegungslast des Käufers für Mängel beim Gebrauchtwagenkauf.

  • Judicialis

    BGB § 476

  • rewis.io
  • RA Kotz

    PKW-Kauf: Beweis- und Darlegungslast des Käufers für Mängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 476
    Beweislast bei übermäßigem Verschleiß der Kaufsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Käufer muss übermäßigen Verschleiß beweisen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motor verschlissen? - Gebrauchtwagenkäufer muss Sachmangel beweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
    Macht der Käufer - wie hier der Kläger - unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gem. § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGHZ 159, 215, 217 ff. = NJW 2004, 2299; NJW 2005, 3490, 3491 f., NJW 2006, 434, 436 = Betriebs-Berater 2006, 68, 69 = BGHReport 2006, 205 m. Anm. Mankowski).

    Der Käufer hat daher den Beweis zu führen, dass die von ihm als Mangel geltend gemachten Erscheinungen Ausdruck übermäßigen Verschleißes sind und nicht auf sonstigen Ursachen beruhen (Roth a. a. O.; vgl. auch BGH NJW 2006, 434, 436 = Betriebs-Berater 2006, 68, 69 = BGHReport 2006, 205 m. Anm. Mankowski).

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
    Macht der Käufer - wie hier der Kläger - unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gem. § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGHZ 159, 215, 217 ff. = NJW 2004, 2299; NJW 2005, 3490, 3491 f., NJW 2006, 434, 436 = Betriebs-Berater 2006, 68, 69 = BGHReport 2006, 205 m. Anm. Mankowski).
  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
    Macht der Käufer - wie hier der Kläger - unter Berufung auf das Vorliegen eines Sachmangels Rechte gem. § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn auch nach neuem Schuldrecht die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (BGHZ 159, 215, 217 ff. = NJW 2004, 2299; NJW 2005, 3490, 3491 f., NJW 2006, 434, 436 = Betriebs-Berater 2006, 68, 69 = BGHReport 2006, 205 m. Anm. Mankowski).
  • OLG Köln, 11.11.2003 - 22 U 88/03

    Dauerbruch einer Ventilfeder als Sachmangel; Nachweis des Vorhandenseins des

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04
    Im Schrifttum wird diese Rechtsprechung des BGH insoweit kritisiert, als der BGH bei der Anwendung des § 476 BGB allein auf den zu Tage getretenen Endmangel (dort: Motordefekt) abgestellt hat, nicht aber darauf, dass dessen Ursache (dort: Lockerung des Zahnriemens) selbst schon einen Mangel darstellt (vgl. Lorenz, NJW 2004, 3020, 3021; Roth, ZIP 2004, 2025, 2026; Gsell, JuS 2005, 967, 971; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1305, S. 850 f., jew. m.w.N.; sowie den Fall OLG Köln - 22. ZS - NJW-RR 2004, 268).
  • LG Dortmund, 21.12.2007 - 22 O 212/06

    GW-Handel - Kein Rücktritt bei "Schadensausweitung" durch Kunden

    Soweit eine Gegenauffassung eine Ausnahme von der grundsätzlich gegebenen Beweislastumkehr bei gebrauchten Sachen annehmen will, bei denen die von vornherein anzunehmende unterschiedliche Abnutzung zu berücksichtigen sei (LG Hanau, NJW-RR 2003, 1561; Palandt, BGB, 65. Aufl., § 476, Rdn. 10, nicht mehr vertreten in der 66. Auflage; unklar: OLG Köln MDR 2006, 1391) ist diese durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt klarstellend BGH NJW 2007, 2621) überholt.
  • LG Dessau-Roßlau, 23.06.2011 - 1 S 42/11

    Klageänderung in der Berufungsinstanz: Übergang vom erstinstanzlich geltend

    Denn eine geltungserhaltende Reduktion der hier als AGB gestalteten Klausel dahin, dass jedenfalls der gemäß § 475 Abs. 3 BGB mögliche Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wirksam bliebe, kommt nicht in Betracht (vgl. OLG Bremen OLGR 2004, 117, 118; zitiert nach: OLG Köln, Urteil vom 01.03.2006, 11 U 199/04; zitiert nach juris), zumal sie auch gegen das in § 307 Abs. 1 BGB normierte Klarheitsgebot verstieße; denn dem Vertragspartner erschließt sich eine Aufteilung in nach § 475 Abs. 1 BGB unzulässige und nach § 475 Abs. 3 BGB zulässige Vereinbarungen zu seinem Nachteile nicht.
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