Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08   

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https://dejure.org/2008,28610
OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08 (https://dejure.org/2008,28610)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.07.2008 - 11 U 22/08 (https://dejure.org/2008,28610)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 11 U 22/08 (https://dejure.org/2008,28610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Feuchtigkeitsschäden verschwiegen - Courtageanspruch futsch!

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Maklerprovision, Verwirkung, Verletzung der Treuepflicht, Pflichtverletzung, Verletzung der Aufklärungspflicht, Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit zur Zahlung der Courtage, Courtageverbindlichkeit, Pflicht den Auftraggeber provisionsfrei zu stellen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienmakler: Verwirkung des Provisionsanspruchs (IMR 2009, 248)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08
    Soweit sich das Landgericht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( NJW-RR 1994, 907 [BGH 08.04.1994 - V ZR 178/92] ) bezieht, ist diese nicht einschlägig.
  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08
    Wie weit diese Pflicht reicht, bestimmt sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls ( BGH NJW 2000, 3642 [BGH 28.09.2000 - III ZR 43/99] ).
  • OLG Celle, 06.02.2003 - 11 U 170/02

    Anspruch des Maklers auf Provision; Verwirkung wegen Verletzung der Treuepflicht

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08
    Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus nimmt die Rechtsprechung stets an, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahekommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat ( Senat , Urt.v. 6. Februar 2003, 11 U 170/02 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08   

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https://dejure.org/2008,5212
OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08 (https://dejure.org/2008,5212)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.12.2008 - 11 U 22/08 (https://dejure.org/2008,5212)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 11 U 22/08 (https://dejure.org/2008,5212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Recht am eigenen Bild: Unterlassunganspruch eines seit Jahrzehnten abgeurteilten inhaftierten Straftäters gegenüber einer Bildagentur

  • Telemedicus

    Haftung einer Bildagentur II

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung einer Bildagentur für die Verbreitung eines Lichtbildes ohne Einwilligung des Abgebildeten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Prüfungspflichten eines Bildarchiv bei Weitergabe von Fotos an Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 25.06.1996 - 7 U 177/95

    Schutz minderjähriger Kinder vor Presseveröffentlichung von Fotos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
    Der Senat hält es nicht für sachlich gerechtfertigt, jede -beliebige - Redaktion im Verhältnis zu einer Bildagentur wie eine (interne) organisatorische Einheit zu behandeln (vgl. auch OLG Hamburg, AfP 1997, 535 unter 2. b; LG Hamburg, AfP 2007, 385).

    a) Die Beklagte genießt zwar den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, weil sie eine presseexterne Tätigkeit ausübt, bei der es sich um eine typischerweise pressebezogene Tätigkeit handelt (OLG Hamburg, AfP 1997, 535).

  • LG Hamburg, 20.04.2007 - 324 O 859/06

    Haftung einer Bildagentur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
    Der Senat hält es nicht für sachlich gerechtfertigt, jede -beliebige - Redaktion im Verhältnis zu einer Bildagentur wie eine (interne) organisatorische Einheit zu behandeln (vgl. auch OLG Hamburg, AfP 1997, 535 unter 2. b; LG Hamburg, AfP 2007, 385).

    Dem steht im Ergebnis auch die Entscheidung des LG Hamburg (AfP 2007, 385) nicht entgegen.

  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
    Die hierzu von der Beklagten zitierten Entscheidungen (KG, AfP 2006, 561; OLG Köln, AfP 2007, 126) betreffen die Berichterstattung über Straftaten und sind deshalb im vorliegenden Fall, der nach §§ 22, 23 KUG zu beurteilen ist, nicht unmittelbar einschlägig.
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.03.2007 - 11 O 6073/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
    Denn die besondere Sorgfaltspflicht bei der Prüfung nimmt mit dem Grad der zu erwartenden Beeinträchtigung und deren Wahrscheinlichkeit zu (Dreier a.a.O.; LG Nürnberg AfP 2007, 496).
  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
    Die hierzu von der Beklagten zitierten Entscheidungen (KG, AfP 2006, 561; OLG Köln, AfP 2007, 126) betreffen die Berichterstattung über Straftaten und sind deshalb im vorliegenden Fall, der nach §§ 22, 23 KUG zu beurteilen ist, nicht unmittelbar einschlägig.
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01

    Persönlichkeitsrecht - Pressebericht über Strafverfahren - Name und Foto des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.12.2008 - 11 U 22/08
    Soweit die Beklagte in der Berufungserwiderung erörtert, ob und unter welchen Umständen über den Kläger und seine Straftaten heute noch berichtet werden darf und meint, insbesondere eine Gefährdung des Resozialisierungsgedankens komme bei dem lebenslänglich Inhaftierten nicht in Betracht, verkennt sie, dass es vorliegend allein um das Recht des Klägers am eigenen Bild als spezifische Ausprägung des Persönlichkeitsrechts geht, das mehr als 20 Jahre nach der letzten Verurteilung einer identifizierenden Berichterstattung ohne aktuellen Anlass entgegensteht, weil dem Selbstbestimmungsrecht des Klägers nach so langer Zeit in jedem Fall Vorrang gegenüber einem eher Unterhaltungszwecken dienenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit zukommt (Senat OLGR 2001, 309).
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