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   OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15   

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https://dejure.org/2015,60554
OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15 (https://dejure.org/2015,60554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2015 - 11 U 23/15 (https://dejure.org/2015,60554)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2015 - 11 U 23/15 (https://dejure.org/2015,60554)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung

  • RA Kotz

    Bankenhaftung bei sittenwidrig überteuerter Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280

  • rechtsportal.de

    Umfang vorvertraglicher Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Stuttgart, 20.05.2014 - 6 U 182/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Personalisierende Zusätze erlaubt vielmehr § 14 Abs. 3 BGB-Info-VO ausdrücklich (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20.5.2014, 6 U 182/13; Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 7.8.2015, 5 O 59/14; a.A: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2.9.2015, 23 U 24/15).

    Eingriffe in den Belehrungstext selbst beinhaltet der gesonderte Hinweis nicht; die Aufnahme von getrenntem Zusätzen stellt das Vertrauen in die Gesetzlichkeit der Widerrufsbelehrung allein nicht in Frage, sofern ihr Inhalt lediglich den Inhalt der Widerrufsbelehrung verdeutlicht (vgl. auch OLG München, Verfügung vom 30. April 2015, 19 U 4833/14; OLG Stuttgart, Urt. vom 20. Mai 2014, 6 U 182/13).

  • OLG Frankfurt, 10.04.2013 - 4 U 258/12

    Schadenersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung der Bank bei Finanzierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Maßgeblich für eine Aufklärungspflicht der Beklagten können grundsätzlich nur Kenntnisse sein, die vor Abschluss des Darlehensvertrags erworben wurden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.4.2013, Az 4 U 258/12; Urteil vom 130.12.2011, Az 10 U 43/11).

    Unabhängig von der Frage, ob dem Vortrag der Kläger entnommen werden kann, dass der Beklagten alle wertbildenden Faktoren der Wohnung, der Kaufpreis, die Markt- und Preisverhältnisse auf dem konkreten Immobilienmarkt bekannt waren und sich dem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste, dass der Kaufpreis sittenwidrig überhöht war, wäre von einem Verschließen der Augen nur auszugehen, wenn darüber hinaus besondere Indizien vorliegen, die darauf schließen ließen, dass die Beklagte tatsächlich die Immobilie in hohem Maße als nicht werthaltig angesehen hat (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.4.2013, 4 U 258/12).

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Grundsätzlich muss eine Bank nur präsentes Wissen offenbaren; erforderlich ist positive Kenntnis, welche der Darlehensnehmer darlegen und beweisen muss (BGH, Urteil vom 29.4.2008, XI ZR 221/07).

    Dies ist anzunehmen, wenn der Bank alle wertbildenden Faktoren der Wohnung, der Kaufpreis und die Markt- und Preisverhältnisse auf dem konkreten Immobilienmarkt bekannt waren und darüber hinaus Indizien vorlagen, die darauf schließen lassen, dass sie die Immobilie in hohem Maße als nicht werthaltig angesehen hat (vgl. BGH Urteil vom 29.4.2008, XI ZR 221/07).

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben (vgl. BGH Beschluss vom 15.6.2010, XI ZR 318/09).

    Eine Bank nimmt eine Bewertung der mit ihrem Darlehen zu finanzierenden Immobilie ausschließlich im eigenen Interesse vor (vgl. BGH, Urteil vom 18.3.2008, XI ZR 241/06; BGH, Beschluss vom 15.6.2010, XI ZR 318/09 m.w.N.); fehlerhafte Bewertungsgrundsätze stellen keine Pflichtverletzung gegenüber den Kreditnehmern dar und können damit auch keine Aufklärungspflichten auslösen (BGH ebenda).

  • OLG München, 30.04.2015 - 19 U 4833/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Eingriffe in den Belehrungstext selbst beinhaltet der gesonderte Hinweis nicht; die Aufnahme von getrenntem Zusätzen stellt das Vertrauen in die Gesetzlichkeit der Widerrufsbelehrung allein nicht in Frage, sofern ihr Inhalt lediglich den Inhalt der Widerrufsbelehrung verdeutlicht (vgl. auch OLG München, Verfügung vom 30. April 2015, 19 U 4833/14; OLG Stuttgart, Urt. vom 20. Mai 2014, 6 U 182/13).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2015 - 23 U 24/15

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr nach Widerruf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Personalisierende Zusätze erlaubt vielmehr § 14 Abs. 3 BGB-Info-VO ausdrücklich (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20.5.2014, 6 U 182/13; Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 7.8.2015, 5 O 59/14; a.A: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2.9.2015, 23 U 24/15).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 26.9.2006, XI ZR 283/03) die wiederholte Vermittlung von Finanzierungen durch den Verkäufer/Vermittler als Indiz für ein institutionelles Zusammenwirken gewertet wird, haben die Kläger zu der geforderten Vermittlung nichts vorgetragen.
  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Dabei wird keine ausnahmslose und hundertprozentige Identität verlangt; maßgeblich ist vielmehr, ob keine inhaltliche Bearbeitung oder Weglassung erfolgte, da der Verwender auf die Musterbelehrung vertraute (ebenda; auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.10.2015, Az. 9 U 15/14; Urteil vom 7.7.2015, 23 U 172/13; OLG Köln, Beschluss vom 21.5.2013, 13 U 219/12).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Zwar ist die in der Widerrufsbelehrung verwendete Formulierung, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzureichend, da sie dem Deutlichkeitsgebot nicht genügt (Vgl. BGH, Urteil vom 10.3.2009, XI ZR 33/08).
  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 256/07

    Anforderungen an die Eingehung eines Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15
    Es bleibt vielmehr dabei, dass die Kläger die Kenntnis der Bank, d.h. die konkreten Umstände des Einzelfalles, nach denen sich einem zuständigen Bankmitarbeiter die Sittenwidrigkeit des Kaufpreises aufdrängen musste, darlegen und beweisen müssen (BGH ebd.; BGH, Urteil vom 21.10.2008, XI ZR 256/07).
  • BGH, 26.05.2009 - XI ZR 118/09

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe aufgrund

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

  • OLG Köln, 21.05.2013 - 13 U 219/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherkreditvertrag

  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 18 U 29/12

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Immoblienerwerb

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • LG Dortmund, 12.05.2014 - 5 O 59/14
  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 23 U 93/11

    Bankenhaftung bei finanzierter Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

  • OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahren eines

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

  • BGH, 26.11.2019 - XI ZR 307/18

    Gesetzlichkeitsfiktion bei Bearbeitung des Musters für Widerrufsbelehrung in

    Vielmehr kommt der Beklagten diese Gesetzlichkeitsfiktion zugute (vgl. schon OLG Frankfurt/Main, Urteile vom 11. Juni 2015 - 18 U 29/12, juris Rn. 104 ff. und vom 12. November 2015 - 11 U 23/15, juris Rn. 66 ff.), so dass die Widerrufsfrist bei Erklärung des Widerrufs abgelaufen war und der Widerruf der Klägerin ins Leere ging.
  • LG Essen, 01.12.2016 - 6 O 391/16

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde; Stützung

    Anders als vom OLG Frankfurt a.M. entschieden (11 U 23/15, Rn. 40, zitiert nach beck-online), weicht die streitgegenständliche Belehrung nach Auffassung der Kammer sehr wohl von der Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 I BGB-InfoV in der Fassung vom 08.12.2004 bis zum 31.03.2008 ab: Es ist zwar unschädlich, dass etwa zusätzliche Angaben zu der Finanzprojektnummer oder den Vertretungsberechtigten hinzugefügt worden sind oder der Begriff "Unterschrift des Verbrauchers" durch "Unterschrift(en) Darlehensnehmer" ausgetauscht worden ist, da es sich dabei um nur äußerst geringfügige Abweichungen bzw. Synonyme handelt (BGH, Urteil v. 12.07.2016, XI ZR 564/15).

    Im vorliegenden Fall ist dies im Übrigen (anders als in einem durch das OLG Frankfurt a.M. entschiedenen Fall, vgl. Urteil v. 12.11.2015, 11 U 23/15, Rn. 46, zitiert nach beck-online) zwischen den Parteien unstreitig - jedenfalls konnte sich der Terminsvertreter der Beklagten - wie aufgezeigt - zur Frage der Registrierungspflicht/-freiheit nach dem RDG nicht erklären.

    Losgelöst von einer Einzelfallbetrachtung ist eine weite Auslegung des Abs. 2 S. 2 RDG mit dem Schuldnerschutz nicht vereinbar (eine andere Ansicht vertritt das OLG Frankfurt a.M., vgl. Urteil v. 12.11.2015, 11 U 23/15, Rn. 46, zitiert nach beck-online, welche die Kammer allerdings nicht teilt).

  • OLG Hamm, 11.06.2018 - 5 U 4/17

    Zulässigkeit der Geltendmachung der Leistung an sich durch den Zedenten

    Nach Sinn und Zweck des § 2 Abs. 2 S. 2 RDG stellt sich mithin die hier streitgegenständliche Forderung für die Beklagte nicht als fremd dar (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2015 mit dem Aktenzeichen Az.: 11 U 23/15 - Rdn. 83 zitiert nach Juris; nachgehend BGH Beschluss vom 27.09.2016 mit dem Az.: XI ZR 567/15: die Nichtzulassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen).

    Infolge der inhaltlichen Übereinstimmung kann auch nicht von einer dem Deutlichkeitsgebot widersprechenden Irritation der Kläger ausgegangen werden (vgl. zum Ganzen: OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2015 mit dem Az.: 11 U 23/15 Rdn. 65 ff. m. w. N.; nachfolgend Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27.09.2016 mit dem Az.: XI ZR 567/15, womit die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist).

  • LG Wuppertal, 18.01.2018 - 2 O 301/16

    Zwei einzelne Erklärungen sind keine einheitliche Widerrufsbelehrung!

    Soweit der Kläger eine inhaltliche Bearbeitung der Widerrufsbelehrung darin sehen will, dass die Beklagte auf Seite 29 des Vertrages einen "Hinweis auf zu leistenden Wertersatz im Fall des Widerrufs des Darlehens und Zustimmung zur Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der Widerrufsfrist" formulierte, folgt die Kammer dem im Anschluss an die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12.11.2015 (Az. 11 U 23/15, Rz. 71 ff. zitiert nach juris, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 17.01.2017, XI ZR 158/16, Anl. Rsp. 158/16 im Anlagenkonvolut zum Ss der Beklagten vom 07.03.2017) nicht.

    Ein Verstoß liegt nicht vor, da die Ausnahme des § 2 Abs. 2 S. 2 RDG eingreift (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.11.2015, - 11 U 23/15 Rz. 83 zitiert nach juris).

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