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Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05   

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https://dejure.org/2006,2398
OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2006,2398)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.07.2006 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2006,2398)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2006,2398)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • autokaufrecht.info

    Zeitspanne zwischen Produktion und Erstzulassung als Mangel eines Gebrauchtwagens

  • openjur.de

    Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf: Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung eines Vorführwagens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Starke Divergenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel bei einem Gebrauchtwagenkauf

  • verkehrslexikon.de

    Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung eines Vorführwagens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Starke Divergenz zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel bei einem Gebrauchtwagenkauf

  • verkehrsrechtsforum.de

    Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen.

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Gebrauchtwagenkauf: Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung

  • Judicialis

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1

  • RA Kotz

    Herstellungs- und Erstzulassungsdatum beim Gebrauchtwagenkauf: Sachmangel bei Auseinanderfallen?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 Satz 1
    Herstellungsdatum als Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wesentliches Auseinanderfallen von Herstellungsdatum und Erstzulassung eines Vorführwagens

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sachmangel im Gebrauchtwagenkauf: Herstellungsdatum fast zwei Jahre vor Erstzulassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autokauf: Erhebliche Zeitspanne zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung ist ein Sachmangel - Zeitraum von fast 2 Jahren berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Produktion und Erstzulassung - Wie alt darf ein Gebrauchter sein?

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 1 U 10/04

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bei Aufnahme des

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05
    Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen (Anschluss an OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

    Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges könne deshalb ebenfalls grundsätzlich davon ausgehen, dass das Produktionsdatum des Fahrzeugs einigermaßen zeitnah zur Erstzulassung liege (OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

  • OLG Celle, 26.02.1998 - 7 U 58/97
    Auszug aus OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05
    Bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das wesentliche Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung einen Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB begründen (Anschluss an OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

    Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges könne deshalb ebenfalls grundsätzlich davon ausgehen, dass das Produktionsdatum des Fahrzeugs einigermaßen zeitnah zur Erstzulassung liege (OLGR Celle 1998, 160 und OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456).

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Celle, 13.07.2006 - 11 U 254/05
    Im Regelfalls sei deshalb davon auszugehen, dass eine Lagerzeit von mehr als zwölf Monaten die Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs im Rechtssinne beseitige (NJW 2004, 160; vgl. auch OLGR Köln, 2005, 9).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, die vom Senat zum Kauf eines Neuwagens angestellten Erwägungen seien grundsätzlich auch auf einen Gebrauchtwagenkauf zu übertragen, sei es bezüglich einer Beschaffenheitsvereinbarung (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456, 2457; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019, 2020), sei es bei der Bestimmung der üblichen Beschaffenheit (OLG Celle, OLGR 2006, 670, 671; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398, 399).

    Wie die der zitierten Senatsrechtsprechung und den von der Revision in Bezug genommenen obergerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte (OLG Schleswig, aaO, S. 712; OLG Düsseldorf, aaO, S. 398; KG Berlin, aaO Rn. 5 ff; OLG Celle, OLGR 2006, 670 f.; OLG Karlsruhe, aaO S. 2456; OLG Braunschweig, NJW-RR 2005, 1508) belegen, sind Personenkraftfahrzeuge mit längerer Standzeit vor Erstzulassung auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein durchaus verbreitetes Phänomen.

  • BGH, 15.09.2010 - VIII ZR 61/09

    Zum Begriff "Vorführwagen" beim Autokauf

    Denn aus den von der Revision angeführten Entscheidungen (OLG Celle, OLGR 1998, 160, und OLGR 2006, 670; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg, NJW 2005, 2019; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398) ist für den vorliegenden Fall schon deshalb nichts herzuleiten, weil sie sich nicht mit den Besonderheiten eines Vorführwagens befassen, zu denen unter anderem der Umstand zählt, dass Vorführwagen häufig nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.
  • OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15

    Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines

    Die zu einer mangelbegründenden Standzeit bei Gebrauchtfahrzeugen ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen lassen sich aufgrund der jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte nicht verallgemeinern ( Gewährleistungsanspruch bejaht : OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.06.2008 - 1 U 231/07: Herstellung 31 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 2 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger, Sachmangel bejaht; OLG Celle, Urteil v. 13.07.2006 - 11 U 254/05: Herstellung 23 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 9 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger als "Vorführwagen", Sachmangel bejaht; OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.05.2004 - 1 U 10/04: Herstellung 5 ½ Jahre vor Erstzulassung, dort indes arglistiges Verschwiegen; OLG Oldenburg, Urteil v. 28.10.2005 - 6 U 155/05: Herstellung 2 ½ Jahre vor Erstzulassung, wobei im konkreten Fall eine arglistige Täuschung bejaht und die Mangelhaftigkeit nicht explizit angesprochen worden ist; OLG Nürnberg, Urt. v. 21.03.2005 - 8 U 2366/04: Herstellung 13 Monate vor Erstzulassung, 600 km Laufleistung und 11 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf, dort aber unzutreffendes Modelljahr als Beschaffenheit vereinbart; Gewährleistungsanspruch und Sachmangel verneint : OLG Schleswig, Urteil v. 25.11.2008 - 3 U 39/07: Herstellung 14 Monate vor Erstzulassung, Erstveräußerung als "Lagerfahrzeugmodell"; OLG Braunschweig, Urteil v. 07.07.2005 - 2 U 128/04: Herstellung 27 Monate vor Erstzulassung, Verkauf als "Lagerfahrzeug"; KG Berlin, Beschluss v. 13.01.2011 - 8 U 97/10: Herstellung 14 ½ Monate vor Erstzulassung, Laufleistung 35.240 km bei Kauf durch dortigen Kläger).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07

    Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines

    Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).
  • OLG Schleswig, 25.11.2008 - 3 U 39/07

    Standzeit vor Erstzulassung als Mangel beim Gebrauchtwagenkauf

    Diesem Weg ist auch das OLG Celle in seinem Urteil vom 13. Juli 2006 (OLGR Celle 2006, 670 f) gefolgt.
  • OLG Celle, 11.06.2008 - 7 U 226/07

    Mangelhaftigkeit eines Neufahrzeugs bei 18-monatigem Zeitablauf zwischen dem

    Aber auch allgemein beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann der Käufer bei Fehlen ausdrücklicher Altersangaben berechtigterweise erwarten, dass das Baujahr nicht wesentlich von dem Datum der Erstzulassung abweicht (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456. OLG Celle, OLGR 2006, 670).
  • LG Dortmund, 11.03.2008 - 3 O 452/07

    Alter eines Hauses als Kriterium für die Beschaffenheit des Verkaufsobjekts im

    Insoweit gilt dem Grunde nach auch für gebrauchte Immobilien angesichts des Alterungsprozesses nichts anderes was auch in ständiger Rechtsprechung zu Kraftfahrzeugen entschieden ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13.07.2006 11 U 254/05; OLG Karlsruhe NJW 2004, 2456; OLG Nürnberg NJW 2005 2019 ff.
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2010 - 22 U 168/09

    Keine Mangelhaftigkeit eines Wohnmobils wegen zu langer Standzeit

    v. 13.07.2006 - 11 U 254/05, SVR 2006, 463: verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 22 U 168/09
    Die von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fälle behandeln dabei allerdings Pkws, bei denen die Zeitspanne von 12 Monaten erheblich überschritten wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 398: 31 Monate; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 2456: 5 Jahre und 6 Monate; OLG Celle, SVR 2006, 463 verneinend hinsichtlich einer Abweichung von 1 Jahr und 11 Monaten).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.01.2007 - 11 U 254/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2942
OLG Hamburg, 26.01.2007 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2007,2942)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2007 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2007,2942)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 11 U 254/05 (https://dejure.org/2007,2942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 15 Abs. 3, 4; BGB § 125
    Keine Heilung einer formunwirksamen Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen durch dingliche Übertragung zu abweichenden Bedeingungen

  • Wolters Kluwer

    Verkauf und Übertragung von GmbH-Anteilen; Erstattungsansprüche in Bezug auf Steuernachforderungen; Bilanzielle Freistellung von Schulden; Fehlende notarielle Beurkundung einer Vereinbarung; Heilungswirkung der Übertragung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157; GmbHG § 15 Abs. 4
    Auslegung eines Kaufvertrages über Geschäftsanteile einer GmbH; Umfang des Formerfordernisses; Übernahme des Käufers von Verlusten oder Schulden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertrag über Veräußerung von GmbH-Anteilen: Pflicht zur notariellen Beurkundung erstreckt sich auf alle Nebenabreden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1008
  • BB 2007, 398
  • DB 2007, 1458
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2007 - 11 U 254/05
    Der BGH hat dies wiederholt für den Fall ausgesprochen, wo eine der Parteien im Augenblick des dinglichen Geschäfts die Anteilsübertragung gar nicht mehr wollte (z.B. BGH Urt. v. 21.9.1994, VIII ZR 257/93, BGHZ 127, 129, unter II.2.a.).

    Diesen Zweck sieht der BGH darin, "den Bestand der formgerecht vollzogenen Abtretung [zu] bewirken und eine Rückforderung aus Gründen der Rechtssicherheit aus[zu]schließen" (BGH Urt. v. 21.9.1994, VIII ZR 257/93, BGHZ 127, 129, unter II.2.b.).

  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 329/99

    Heilung eines privatschriftlichen Kaufvertrages über Geschäftsanteile an einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2007 - 11 U 254/05
    § 15 IV 1 GmbHG erstreckt sich auf alle Nebenabreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil der Vereinbarung über die Verpflichtung zur Abtretung sein sollen (BGH Urt. v. 27.6.2001 - VIII ZR 329/99, NJW 2002, 142, unter II. 1., speziell zur Vereinbarung einer Freistellungsverpflichtung in Zusammenhang mit der Übertragung von GmbH-Anteilen).

    Eine Heilung nach § 15 IV 2 GmbHG tritt nicht ein, wenn der beurkundete Abtretungsvertrag zu anderen schuldrechtlichen Bedingungen geschlossen wurde als das Verpflichtungsgeschäft ( Rowedder/Bergmann in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, § 15 GmbHG, Rz. 43, in dieser Allgemeinheit zu Unrecht unter Hinweis auf BGH Urt. v. 27.6.2001 - VIII ZR 329/99, NJW 2002, 142, wo es um die notarielle Übertragung an andere Personen als schuldrechtlich vereinbart ging).

  • BGH, 19.01.1987 - II ZR 81/86

    Unwirksamkeit eines notariellen Geschäftsanteilskaufvertrages und

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2007 - 11 U 254/05
    Ferner umfasst die Heilungswirkung der Übertragung grundsätzlich auch die im Verpflichtungsgeschäft enthaltenen Nebenabreden (BGH Urt. v. 19.1.1987 - II ZR 81/86, NJW-RR 1987, 807; Rowedder/Bergmann in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, § 15 GmbHG, Rz. 43), selbst wenn sie nicht beurkundet wurden (z.B. BGH Urt. v. 23.2.1983 - IVa ZR 187/81, DB 1983, 1141, unter II.1.a.).

    Man könnte nämlich insofern daran denken, die Vereinbarung vom 1.3.2004 dahingehend auszulegen, dass sich die Parteien lediglich schuldrechtlich, also im Verhältnis zueinander, dazu verpflichten, einander so zu stellen, als ob die Anteilsübertragung zu dem vertraglich vorgesehenen früheren Termin wirksam geworden wäre (vgl. für eine entsprechende Vereinbarung BGH Urt. v. 19.1.1987 - II ZR 81/86, NJW-RR 1987, 807, unter 1.c.).

  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 187/81

    Beratungshonorar als Teil d. Kaufpreises eines GmbH-Anteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2007 - 11 U 254/05
    Ferner umfasst die Heilungswirkung der Übertragung grundsätzlich auch die im Verpflichtungsgeschäft enthaltenen Nebenabreden (BGH Urt. v. 19.1.1987 - II ZR 81/86, NJW-RR 1987, 807; Rowedder/Bergmann in: Rowedder/Schmidt-Leithoff, § 15 GmbHG, Rz. 43), selbst wenn sie nicht beurkundet wurden (z.B. BGH Urt. v. 23.2.1983 - IVa ZR 187/81, DB 1983, 1141, unter II.1.a.).
  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 203/96

    Auslegung eines Vertrages über die Gewinnverwendung vergangener Geschäftsjahre im

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2007 - 11 U 254/05
    Die genannte Vorschrift gewährt dem Veräußerer einen (abdingbaren) Anspruch gegen den Erwerber auf den während seiner Zugehörigkeit zur Gesellschaft entfallenden anteiligen Gewinn, sofern dieser ausgeschüttet wird (BGH Urt. v. 8.12.1997 - II ZR 203/96, NJW 1998, 1314, unter II.2., zur Auslegung einer Absprache über die Gewinnverwendung vergangener Geschäftsjahre bei Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 280/07

    Zahlungsverbot des Vorstands ab Insolvenzreife - Überwachungspflichten des

    Soweit die Anschlussrevision behauptet, die Zahlungen an den Beklagten seien einem debitorischen Konto der Schuldnerin belastet worden (vgl. Sen. Urt. v. 26. März 2007 - II ZR 310/05, ZIP 2007, 1008 Tz. 8), ist dieser Vortrag erstmals im Revisionsverfahren gehalten worden und damit unbeachtlich.
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und

    Deshalb geht auch das Argument des Klägers - unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 26.01.2007 - 11 U 254/05, RNotZ 2007, 415) - ins Leere, wonach die vorliegende schuldrechtliche Vereinbarung der Rückabtretungsmodalitäten abweiche von den dazu im Treuhandvertrag getroffenen Regelungen, sodass eine Heilungswirkung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG durch den Vollzug der beurkundeten Abtretungsvereinbarung nicht eintreten könne.
  • OLG Celle, 21.01.2010 - 5 U 118/09

    Bauträgervertrag: Nichtigkeit bei fehlender Beurkundung der Nebenabrede eines

    Maßgeblich für den Umfang der Beurkundungspflicht ist dabei nicht, was die Parteien beurkunden wollen, sondern was sie als wirtschaftlich notwendig zusammenhängend betrachten (vgl. zu § 15 Abs. 4 GmbH Gesetz OLG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2007, Az. 11 U 254/05, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 16.12.2022 - 418 HKO 22/22

    Formnichtigkeit eines Geschäftsführerdienstvertrages

    Nach dem sog. Vollständigkeitsgrundsatz erstreckt sich das Formerfordernis des § 15 Abs. 4 GmbHG auf alle Nebenabreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil der Vereinbarung über die Verpflichtung zur Abtretung sein sollen (BGH NJW 2002, 142), nicht bloß auf den Teil, der die Verpflichtung zur Übertragung der Geschäftsanteile vorsieht (OLG Hamburg Urt. v. 26.1.2007 - 11 U 254/05, BeckRS 2007, 3491 Rn. 32, beck-online).
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