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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.07.2010 - 11 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6470
OLG Brandenburg, 06.07.2010 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2010,6470)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2010 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2010,6470)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2010,6470)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Supermarkts

  • beck.de PDF
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftungsrecht: Auch kleine Kunden müssen im Supermarkt gefahrlos einkaufen können

  • RA Kotz

    Dosen falsch gestapelt - Schmerzensgeldanspruch gegen Supermarktbetreiber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Supermarkts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kundin verletzte sich durch herabfallende Dose

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gefährlicher Dosenstapel im Supermarkt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefährliche Konservendose - Kundin im Supermarkt am Auge verletzt: Schadenersatz für die Krankenkasse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Supermarktbetreiber muss Ware auch für kleine Kunden erreichbar halten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Warenpräsentation in Supermarkt muss auch für kleine Kunden passen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflichten: Waren müssen im Laden sicher gestapelt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall im Supermarkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Supermarkt auch für kleine Kundinnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Supermarkt haftet bei Verletzungen durch herunterfallende Konservendosen - Kunden dürfen durch Entnehmen von Ware aus Regalen nicht der Gefahr der Körperverletzung ausgesetzt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Konservendose auf den Kopf gefallen, Supermarkt haftet

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 13.07.1995 - 5 U 295/95

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines kleinen Lebensmittelgeschäfts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2010 - 11 U 29/09
    Andererseits darf er darauf vertrauen, dass sich die Kunden in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 670).
  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.07.2010 - 11 U 29/09
    Andererseits darf er darauf vertrauen, dass sich die Kunden in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 670).
  • LG Konstanz, 16.01.2013 - 6 O 197/12

    Verletzung einer vorvertraglichen Verkehrssicherungspflicht:

    Der Inhaber von Verkaufsräumen hat dafür zu sorgen, dass seine Kunden möglichst gefahrlos das Geschäftslokal begehen und hierbei Waren aussuchen können (OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 670; Brandenburgisches OLG, ZGS 2010, 536).
  • OLG Köln, 26.07.2010 - 4 U 9/10

    Haftung des Inhabers eines Ladenlokals für die Verletzung von Kaufinteressenten

    Ein geradezu elementares Anliegen der Beklagten musste es sein, alle Vorkehrungen zum Schutz ihrer Kunden zu treffen, dass ihre auf Eigeninformation und Selbstbedienung ausgerichteten Kunden dies gefahrlos tun konnten (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 06.07.2010 - 11 U 29/09 in Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.2009 - I-11 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22104
OLG Köln, 22.04.2009 - I-11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,22104)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.2009 - I-11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,22104)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 2009 - I-11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,22104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungspflichtige Zusatzleistung? Auslegung der Leistungsbeschreibung (IBR 2010, 73)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04

    Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages;

    Auszug aus OLG Köln, 22.04.2009 - 11 U 29/09
    Dies steht entgegen der Ansicht der Klägerin in Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGHZ 168, 368 = NJW 2006, 3413 = BauR 2006, 2040. Danach kommt es für die Abgrenzung, welche Arbeiten von der vertraglich vereinbarten Leistung erfasst und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, in erster Linie auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an. Welche Leistungen durch die Leistungsbeschreibung erfasst sind, ist durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarung der Parteien zu ermitteln, §§ 133, 157 BGB. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zugrundezulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören dazu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen (ATV).
  • OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08

    Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von

    Später geforderte, über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Zusatzleistungen beziehungsweise Leistungen in einer höheren Qualität werden dann nicht von dem vereinbarten Pauschalpreis erfasst und können vom Besteller nur gegen zusätzliche Vergütung verlangt werden (BGH, NJW 2008, 2106; BGH, BauR 1984, 395, 396; OLG Koblenz, NJW-RR 2009, 163; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009, 11 U 29/09; Werner/ Pastor, a.a.O., Rdnr. 1189; Dr. Eschenbruch, BauR 2a/ 2010, 283, 290).
  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    Zwar besteht eine entsprechende Pflicht im Ausschreibungs- und Angebotsstadium grundsätzlich nicht, weil der Bieter die Prüfung der Verdingungsunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt; allerdings folgt aus dem Grundsatz des Gebots zu korrektem Verhalten bei Vertragsverhandlungen dann eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers, wenn die Verdingungsunterlagen offensichtlich falsch sind (BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86; OLG Naumburg, Urteil vom 22.02.- - 12 U 120/12; OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2010 - 1 U 415/08; OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2009 - 11 U 29/09; OLG Köln, Urteil vom 04.04.1990 - 17 U 34/89; vgl. auch Kapellmann/Messerschmidt/Merkens, VOB Teile A und B, 5. Aufl. 2015, § 4 VOB/B Rn. 68; Leinemann/Leinemann, VOB/B, 5. Aufl. -, § 4 Rn. 79).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2009 - 11 U 29/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12688
OLG Köln, 28.05.2009 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,12688)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2009 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,12688)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 11 U 29/09 (https://dejure.org/2009,12688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Vereinbarung der Geltung der VOB/B

  • rechtsportal.de

    VOB/B § 2 Nr. 5
    Umfang der Vereinbarung der Geltung der VOB/B

  • ibr-online

    Einbeziehung der ATV in einen Bauvertrag und besondere Vergütung

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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 31.03.2010 - 1 U 415/08

    Neubau an der Universität Mainz: Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung von

    Ein Auftragnehmer, dem sich noch vor Vertragsschluss geradezu aufdrängt, dass die von ihm vorzunehmende Kalkulation aufgrund von Lücken in den Verdingungsunterlagen nicht zuverlässig sein kann, ist, wenn er darauf den Auftraggeber nicht hinweist, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen (so ausdrücklich OLG Köln, IBR 2010, 73; BGH, NJW-RR 1987, 237; Kapellmann/ Messerschmidt-Merkens, VOB A und B, 2. Aufl., § 4, VOB/ B, Rdnr. 63, 64; Kuffer/ Wirth, Handbuch des Fachanwalts, Bau- und Architektenrecht, S. 506).
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